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Bundessozialgericht: Oma gilt nicht als "geeignete Tagespflegeperson"

  • dpa

  • Di, 19. Juni 2018, 19:11 Uhr
    Liebe & Familie

Ein kleiner Junge fällt in Obhut seiner Oma in einen Pool – und ist danach schwerbehindert. Die Großmutter hat nun keinen Anspruch auf Versicherungsschutz von der gesetzlichen Unfallkasse.

Das Urteil des Bundessozialgerichts gi...setzliche Unfallkasse nicht aufkommen.  | Foto: dpa
Das Urteil des Bundessozialgerichts gibt nun Sicherheit: Haben Kinder einen Unfall, während sie von ihren Großeltern betreut werden, muss die gesetzliche Unfallkasse nicht aufkommen. Foto: dpa
Kinder in der Obhut ihrer Großeltern sind bei Unfällen nicht automatisch gesetzlich versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag ...

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