Ein kleiner Junge fällt in Obhut seiner Oma in einen Pool – und ist danach schwerbehindert. Die Großmutter hat nun keinen Anspruch auf Versicherungsschutz von der gesetzlichen Unfallkasse.
Kinder in der Obhut ihrer Großeltern sind bei Unfällen nicht automatisch gesetzlich versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Dienstag ...