Neun Urteile: Wenn das Kinderzimmer zum Streitfall wird
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Mo, 26. Juni 2017, 11:24 Uhr
Liebe & Familie
Immer wieder müssen Gerichte über Themen entscheiden, die die Räumlichkeiten des Nachwuchses betreffen – sei es aus steuerlicher, baurechtlicher oder mietrechtlicher Sicht.
Das Kinderzimmer beherbergt erst Babys und Kleinkinder, dann Jugendliche und junge Erwachsene, ehe es zum Hobbyraum für die Eltern wird. Gelegentlich müssen sich auch Gerichte mit diesem Raum auseinandersetzen – sei es aus steuerlicher, baurechtlicher oder mietrechtlicher Sicht. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat neun Urteile zum Thema gesammelt.
RückbauKinder brauchen, je älter sie werden, umso mehr Platz. Deswegen durchbrachen Mieter mit Zustimmung des Eigentümers die Decke vom Kinderzimmer zum Dachboden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Als es um den Auszug ging, stritten sich die Parteien vor dem Landgericht Kleve (Akz. 6 S 149/12) darum, wer für den Rückbau mit Kosten weit über 5000 Euro ...