Account/Login

Ratgeber

Wenn Ehepaare gemeinsam in ein Seniorenheim ziehen

  • Tom Nebe (dpa)

  • Mi, 12. April 2017
    Liebe & Familie

Details im Vertrag sollten genau beachtet werden

Wenn ein Ehepartner pflegebedürftig wi...eheim durchaus in Erwägung zu ziehen.   | Foto: Sebastian Kahnert (dpa)
Wenn ein Ehepartner pflegebedürftig wird, ist der gemeinsame Einzug in ein Pflegeheim durchaus in Erwägung zu ziehen. Foto: Sebastian Kahnert (dpa)

Wenn einer der Partner pflegebedürftig wird, gibt es für Paare verschiedene Optionen. Eine davon lautet: Gemeinsam in eine betreute Einrichtung ziehen. Das kann wunderbar funktionieren, muss es aber nicht. Die Entscheidung will gut überlegt sein.

"Der Umzug ist mir nicht schwer gefallen." Rosemarie Huber lacht. Die 72-Jährige wohnt mit ihrem Partner Heinrich, 82, seit mehreren Jahren in einem Seniorenstift, 75 Quadratmeter, zwei Zimmer, Küche. Für das Leben in der Seniorenresidenz haben sie ihr Haus ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel