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16. Juni 2012

Lieber Haft und Ruhe

Das Amtsgericht verhängt eine Bewährungsstrafe / Angeklagter beruft sich auf Gedächtnisverlust.

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Teils tragikomisch, über weite Teile aber eher skurril mutete eine Verhandlung vor dem Amtsgericht in Neustadt an. Verletzung der Unterhaltspflicht lautete der Vorwurf gegen einen 60-jährigen Mann aus dem Hochschwarzwald. Der Vater von vier Kindern berief sich auf Gedächtnisverlust.

Der gelernte Elektriker hatte seit Januar 2007 keinen Unterhalt mehr für seinen Sohn aus erster Ehe gezahlt, der damals zwölf Jahre alt war. Im Juli 1998 hatte ihn ein Amtsgericht in einem Nachbarlandkreis zur Zahlung von monatlich 207 Euro Unterhalt verpflichtet. Von September 2006 bis September 2009 arbeitete der Angeklagte in der Schweiz, wo er zeitweise mehr als 5000 Franken im Monat verdiente. Sein Gehalt ließ er auf das Konto seiner zweiten Ehefrau überweisen.

"Ich weiß es nicht", antwortete der 60-Jährige gleich auf mehrere Fragen der Richterin und des Anklagevertreters. Er sei im Mai vor zwei Jahren in Indonesien von einer Leiter gestürzt und im Krankenhaus wieder aufgewacht. Seither leide er an Gedächtnisverlust. "Ich kriege nicht mehr alles auf die Reihe", sagte er, auch wenn immer mal wieder Erinnerungen bruchstückhaft zurückkehrten. Nach eigener Aussage weiß er nicht, ob er mal in der Schweiz gearbeitet hat oder ob er je Unterhalt zahlte für sein ältestes Kind.

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Im Verlauf der Verhandlung erklärte er, selbst wenn er in der Schweiz gut verdient habe, sei das Leben dort sehr teuer und er habe ja auch eine neue Familie mit drei kleineren Kindern zu versorgen gehabt. Mit der zog er später nach Bali. Vor rund einem Jahr kehrte er allein nach Deutschland zurück, seine zweite Ehefrau hat zwischenzeitlich die Scheidung eingereicht. Dass die Staatsanwaltschaft sein damaliges Einkommen in der Schweiz ermittelt hatte, bezeichnete er später als "Datenmissbrauch".

Die Frage nach Schulden bejahte er, "aber ich weiß nicht, wo und was." Als ein Gerichtsvollzieher Forderungen bei ihm eintreiben wollte, habe er die Eidesstattliche Versicherung abgelegt. Inzwischen lebe er von Arbeitslosengeld II.

"Das ganze Leben

ist futsch,

fertig, aus."

Der Angeklagte
Richterin Charlotte Sartorius hielt dem Mann vor, dass er bei seiner polizeilichen Vernehmung 2011 nichts von einem Gedächtnisverlust gesagt habe.

Er habe keine Ahnung, was damals ins Protokoll geschrieben worden sei, entgegnete der Angeklagte, "ich hab’ nichts unterschrieben". 2005 war er wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Danach zahlte er laut Richterin "ein bisschen" Unterhalt.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft forderte für den "absichtlichen Verstoß" sechs Monate auf Bewährung und als Auflage die Zahlung von 207 Euro monatlich an die Kindesmutter. Falls der Angeklagte diesen Betrag nicht aufbringen könne, müsse er dem Gericht alle zwei Monate sein Einkommen sowie seine Bemühungen um eine Arbeitsstelle nachweisen.

Der 60-Jährige hatte einen anderen Vorschlag: "Ich geh’ sechs Monate ins Gefängnis und Sie lassen mich in Ruhe." Ihm sei egal, ob er allein in seiner Wohnung oder im Gefängnis sitze. "Meine zwei Exe haben sich zusammengeschlossen und deshalb sind wir jetzt hier", behauptete er noch. Er erzählte, seine zweite Frau habe ihn erpresst, ihm auf Bali Pass und Laptop gestohlen und ihn beim Jugendamt angezeigt. Dem Jugendamt in Deutschland warf er "Amtsmissbrauch" und "bodenlose Frechheit" vor, weil es seiner Meinung nach verhindert hatte, dass ihm die deutsche Botschaft in Indonesien einen neuen Pass ausstellte.

Weil er sich ohne Ausweis 60 Tage illegal dort aufgehalten habe, musste er nach eigener Aussage 1200 Euro Strafe zahlen und noch eine Behörde schmieren, sonst wäre er dort ins Gefängnis gewandert. Am 62. Tag habe seine Frau, die mit den Kindern im selben Haus wohnte, seinen Pass über den Zaun geworfen. Diese Ehe sei als Folge seines Unfalls in die Brüche gegangen. "Das ganze Leben ist futsch, fertig, aus", sagte der 60-Jährige einmal resigniert.

Richterin Sartorius verurteilte ihn zu der geforderten Strafe samt Auflage. Zudem muss der Mann jeden Wohnsitzwechsel unverzüglich mitteilen. Der Angeklagte kündigte Berufung an.

Autor: zwi


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