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10. Mai 2011

Geld, das der Natur zugute kommt

Ausgleichsmaßnahmen werden in Bebauungsplänen bereits festgelegt / Britta Staub-Abt: "Genügend Ausgleichsflächen".

LÖRRACH. Es heißt "Ökokonto" und was an Geld drauf ist, ist zweckgebunden. Was auf dieses städtische Konto eingezahlt wird, wird nur für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen verwendet, etwa wenn in Bebauungsplangebieten Ersatz für versiegelte Flächen geschaffen werden soll oder wenn ein Bauherr einen Baum, der stehenbleiben sollte, doch nicht halten konnte. Zum Jahresende 2010 waren dies 310 484 Euro. Die Maßnahmen werden nach und nach in den nächsten ein bis zwei Jahren umgesetzt.

Die Ausgleichsmaßnahmen selbst werden in Bebauungsplänen festgelegt, erläutert Britta Staub-Abt, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung, Baurecht und Umwelt. Da kann es sein, dass die Stadt selbst Ausgleichsmaßnahmen vornimmt, wie etwa Baumpflanzungen in Stetten Süd, oder dass sie mit einem Erschließungsträger vertraglich die Pflanzungen vereinbart.

Dies geschah im Neubaugebiet "Auf Eggen", wo Projektträger Gerhard Eisele dafür einen fünfstelligen Betrag ausgegeben hat. Im zweiten Teil des Baugebietes wird auch die Stadt mit der Wiederherstellung des Talwegbachs im Baugebiet selbst tätig werden.

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Dachbegrünungen um Versiegelung auszugleichen

Ausgleichsmaßnahmen können auch zum Beispiel Dachbegrünungen sein, wodurch ein Grünflächenverlust aufgrund der Baumaßnahme oder anderweitige Versiegelung ausgeglichen werden kann. Wenn das im Einzelfall begründeterweise nicht möglich ist, wird eine Ersatzzahlung fällig, die auf das "Ökokonto" fließt. Bei Dachbegrünungen sei das, so Britta Staub-Abt, 35 Euro pro Quadratmeter, bei Bäumen bewegt sich das je nach Art und Größe zwischen 150 und 600 Euro je Baum.

Sind in einem Baugebiet Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich, können auch Ersatzmaßnahmen an ganz anderem Ort vorgenommen werden. Das wird aber auch im Bebauungsplan bereits festgelegt. So bescherte etwa das Baugebiet "Auf Eggen" Neuanpflanzungen am Wieseufer im Rahmen von "Wiesionen" im Bereich der Rossschwemme und Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des Flussbettes.

Eingriffsbewertungen und Ausgleichsmaßnahmen werden nach einheitlichen Kriterien festgelegt, auf die man sich vor einigen Jahren im Landkreis Lörrach, der Unteren Naturschutzbehörde ist, geeinigt hat. In den Bebauungsplangebieten steht dabei am Anfang die Bewertung des vorgefundenen Zustandes vom Landschaftsbild bis zur Bewertung etwa von Bachläufen. Ein Beispiel dafür ist "Neumatt" in Hauingen.

Müssen für Eingriffe außerhalb von planungsrechtlichen Verfahren in die Natur Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ausgewiesen werden, geschieht das nach den Empfehlungen des Landes. Im Stadtgebiet wird immer wieder nach Möglichkeiten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen Ausschau gehalten. Dabei erwirbt die Stadt auch schon mal Flächen, um etwa in einem Wiesengebiet auch die Möglichkeit für eine ökologische Aufwertung zu haben.

Aktuell, sagt Britta Staub-Abt, habe die Stadt dafür genügend Flächen. Bei der jüngsten Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurden auch "Suchräume für Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet". Diese seien in der Summe der Flächen größer, als der tatsächliche Bedarf.

Autor: Nikolaus Trenz