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Bestimmungen

Lörracher Zoll: Was man aus dem Urlaubsland mitbringen darf

BZ-Redaktion

Von

Do, 27. Juli 2017 um 10:14 Uhr

Lörrach

Mitbringsel aus dem Urlaubsland sind eine schöne Erinnerung an die Ferien – aber nicht alles darf man importieren. Das Hauptzollamt Lörrach informiert über die Bestimmungen.

Vorsicht bei gefälschter Markenware (Symbolbild)  | Foto: ImageForum
Vorsicht bei gefälschter Markenware (Symbolbild) Foto: ImageForum
Aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten, aber auch von den Kanarischen oder den britischen Kanalinseln dürfen Reisende Waren zu privaten Zwecken nur innerhalb bestimmter Mengen- oder Wertgrenzen abgabenfrei nach Deutschland einführen, wie das Hauptzollamt mitteilt.
Tabakwaren, sofern der Importeur mindestens 17 ...

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