Der Faktor Wohnen wird bei der Armutsproblematik oft unterschätzt.
Als die Vereinten Nationen 1948 die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" abgaben, ging es auch um ganz konkrete Fragen des Alltags. In Artikel 25 heißt es: "Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen." Eine angemessene Wohnversorgung gehört also zu den grundlegenden Menschenrechten – ein Umstand, der ...