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04. März 2009

Schäfer gegen Spaziergängerin

Eine Spaziergängerin vermutet Tierquälerei, doch die Behörde stellte keine Mängel fest.

LÖRRACH. Weil sie unterschiedliche Auffassungen darüber haben, was tiergerechte Haltung ist, trafen sich gestern eine Spaziergängerin und ein Schäfer vor dem Amtsgericht. In der mündlichen Verhandlung des Zivilprozesses ging es aber nicht um den Vorwurf der Tierquälerei. Vielmehr möchte der Schäfer Schadensersatz für seinen Aufwand sich zu rechtfertigen. Die Vorwürfe hatten sich bei behördlichen Überprüfungen nämlich als nicht zutreffend erwiesen.

Die Spaziergängerin kritisiert seit Monaten die Zustände auf den Weiden eines Lörracher Schäfers: Die Schafe hätten keinen Unterstand, Trinkwasser werde nicht gewechselt oder sei gar nicht vorhanden. Das Veterinärdezernat des Landkreises kontrollierte den Schäfer mehrmals aufgrund des Verdachts der Spaziergängerin, um dem Vorwurf der Tierquälerei nachzugehen. Doch laut der Behörde ist beispielsweise ein Unterstand nicht zwingend vorgeschrieben, sagte der Richter. Außerdem sei die Todesursache der Tiere, die die Spaziergängerin gesehen hat, nicht mangelnde Pflege gewesen. Folglich habe die Behörde nie ein Bußgeldverfahren gegen den Tierhalter eingeleitet. "Tierquälerei ist die falsche Wertung", sagte der Richter.

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Der Schäfer möchte von der Spaziergängerin trotzdem entstandene Anwaltskosten ersetzt bekommen: "Meine Existenz soll vernichtet werden", sagte er vor Gericht. Firmen hätten nach den regelmäßigen Besuchen des Veterinäramts aufgehört, Fleisch von ihm zu kaufen. Der Richter wies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1987 hin. Das Gericht hatte damals entschieden: Wenn ein Bürger eine Ordnungswidrigkeit vermutet, darf er Behörden einen Hinweis geben. Selbst wenn der Verdacht sich als falsch erweist, kann der Tippgeber nicht auf Entschädigung verklagt werden – außer, der Hinweis war bewusst erlogen. Der Richter sagte in Bezug auf dieses Urteil, dass er keine absichtlich falschen Angaben vonseiten der Spaziergängerin erkennen könne, eben nur eine inkorrekte Wertung. Die Spaziergängerin beantragte, die Klage abzuweisen. Der Anwalt des Schäfers ließ gestern am Ende der Verhandlung offen, ob er sie aufrechterhält. Wird auf die Klage nicht verzichtet, entscheidet der Richter Ende März.

Autor: Bastian Brinkmann