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Lärmschutz:

Verwaltung muss Tempo 30 ohne Rückendeckung umsetzen

Willi Adam
  • Fr, 02. Oktober 2015, 15:06 Uhr
    Lörrach

Beim Lärmschutz muss die Stadtverwaltung Lörrach ohne Rückendeckung des Gemeinderats tätig werden. Tempo 30 wird für die Ortsdurchfahrt Brombach sowie in der Wallbrunn-, Belchen-, Freiburger und Basler Straße angeordnet.

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Tempo 30 wie hier in der Wallbrunnstraße wird in Lörrach an an anderer Stelle kommen – aber ohne Rückendeckung des Gemeinderats. Foto: Willi Adam
Der Gemeinderat hat nach langer und kontroverser Vorberatung am Donnerstagabend den Lärmaktionsplan zur Kenntnis genommen. Der Lärmaktionsplan belegt für mehrere Straßen in Lörrach eine so hohe Lärmbelastung, dass die Stadtverwaltung als Straßenverkehrsbehörde aufgefordert wird, tätig zu werden. ...

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