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17. Oktober 2009
B-3-Ortsumfahrung: Das Verfahren ruht weiter
Nachricht aus Stuttgart/ Pfaffenweiler denkt über Klage nach.
BATZENBERG. Die Nachricht hatte für Aufregung in Schallstadt und Ehrenkirchen gesorgt: Im September wurde bekannt, dass das Regierungspräsidium (RP) Freiburg an einem Richtlinienentwurf für die B 3-Ortsumfahrung Schallstadt arbeitet und die Planung somit wieder in Fahrt kommt (die BZ berichtete). Jetzt kommt Entwarnung aus Stuttgart: Das Planfeststellungsverfahren, so schreibt Staatssekretär Rudolf Köberle an die beiden Gemeinden, werde derzeit nicht fortgesetzt. Das hören Teile Schallstadts gerne, lehnt doch der Gemeinderat mehrheitlich eine B 3-Ortsumfahrung ab. Ehrenkirchen ist zufrieden, weil damit auch weiterhin an Norsingen und eine Lösung seines Verkehrsproblems gedacht wird. Ärger herrscht dagegen in Pfaffenweiler: Die Gemeinde pocht auf Fortsetzung des Verfahrens und will vielleicht sogar klagen.
Durch eine Veröffentlichung der Gemeinde Pfaffenweiler und einen BZ-Artikel vom 22. August hatten die Gemeinden Schallstadt und Ehrenkirchen überhaupt erfahren, dass in Freiburg an einem Richtlinienentwurf – einer für die Genehmigung der Umfahrung nötigen Detailplanung– gearbeitet wird. "Wir machen damit einen Schritt voran", hatte Leo Andlauer, Leiter des Referats Planung der Abteilung Straßenwesen und Verkehr im Regierungspräsidium, gegenüber der BZ gesagt und den Richtlinienentwurf als "recht weitgehende Planung" bezeichnet. Mit der Fortführung des Planfeststellungsverfahrens, so erklärt er jetzt, aber habe er nur indirekt zu tun. Andlauer sagt: "Man muss beides trennen. Für ein Planfeststellungsverfahren sind mehrere Schritte notwendig. Zunächst ist das Einverständnis des Baulastträgers für den Richtlinienenentwurf einzuholen, bei der B 3 also des Bundesverkehrsministeriums in Bonn. Dieser Entwurf muss nun in der gebotenen Tiefenschärfe ausgearbeitet werden."
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Der Entwurf sei die Basis für die haushaltsrechtliche Prüfung des Bauvorhabens durch den Bund und das Land als Auftragsverwaltung. Und diese Prüfung wiederum sei die Grundlage für ein anschließendes Baurechts- beziehungsweise Planfeststellungsverfahren. "Bei einem privaten Bauherr ist das dann der rote Punkt", erklärt Andlauer. Erst wenn es für die Planung und deren Finanzierung grünes Licht aus Stuttgart und Bonn gibt, könne das Planfeststellungsverfahren wieder aufgenommen werden. "Mit den Arbeiten am Richtlinienentwurf stehen wir also sozusagen am Anfang des ersten Schritts in Richtung Baurecht", so Andlauer. Dieser Richtlinienentwurf sei, so wiederholt er sich, "wichtig, dass überhaupt weitergemacht werden kann".
Die Aufforderung dazu kam im Januar 2009 und sorgte nach ihrem Bekanntwerden in Schallstadt und Ehrenkirchen für Verunsicherung – zumal die Gemeinden vom RP darüber nicht informiert wurden. Beide Bürgermeister wandten sich postwendend an den zuständigen Staatssekretär Rudolf Köberle, der in einem Treffen im Oktober 2008 zugesagt hatte, dass das Planfeststellungsverfahren zur B-3-Umfahrung so lange ruht, bis eine Verkehrsanalyse mit Zählungen nach der Freigabe der L 125 und der B-3-Ortsumfahrung Bad Krozingen erfolgt ist. Jetzt liegt die Antwort Köberles vor. "An dem Ergebnis des Gesprächs im Oktober 2008 beim Regierungspräsidium Freiburg hält das Land weiterhin fest. Das Planfeststellungsverfahren für die B-3-Ortsumfahrung wird derzeit nicht fortgeführt", schreibt er. Das Regierungspräsidium sei gebeten worden, die Planung zur Kostenreduzierung zu überarbeiten und zur Genehmigung vorzulegen. "Dieser verwaltungsinterne Vorgang beinhaltet keine Fortführung des ruhenden Planfeststellungsverfahrens. Es besteht somit kein Widerspruch zwischen dem Ergebnis unseres Gesprächs und der Auftragsvergabe für die Überarbeitung der Planung an externe Büros durch das Regierungspräsidium Freiburg", heißt es weiter.
Pfaffenweilers Bürgermeister Dieter Hahn sieht da aber sehr wohl Gegensätze: In einem Schreiben des RPs vom 30. Januar wurde seiner Gemeinde nicht nur mitgeteilt, dass an einem Richtlinineentwurf gearbeitet wird, sondern auch, dass die Umplanungen für die B-3-Ortsumfahrung Schallstadt und damit das Planfeststellungsverfahren zeitnah fortgeführt werden. Hahn wundert sich über die seiner Meinung nach unterschiedlichen Aussagen: "Und ich finde nicht gut, wie das Ganze läuft. Als ich im Januar durch den Brief aus Freiburg von dem Richtlinienentwurf erfahren habe, habe ich mehrfach darum gebeten, das Land oder das Regierungspräsidium möge die Nachbargemeinden darüber informieren." Dies sei wohl nicht geschehen. Er jedenfalls habe die Sache erst in der Ratssitzung im Juni öffentlich gemacht. "Wir haben lange stillgehalten, aber auch unsere Geduld ist nicht unendlich", sagt Hahn.
Damit bezieht er sich auch auf eine mögliche Klage der Gemeinde Pfaffenweiler. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie sich überlegt, die Gerichte über die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens entscheiden zu lassen. "Im Planfeststellungsbeschluss zur L 125 steht schwarz auf weiß, dass nach der Fertigstellung der L 125 und einem möglichst zügig durchgeführten Planfeststellungsverfahren zeitnah der Bau der Ortsumfahrung Schallstadt folgen soll", so Hahn. Aufgrund des Schreibens aus dem RP habe man vom Klageweg abgesehen, jetzt wird dieser wieder ins Auge gefasst: "Vielleicht sollten die Juristen klären, was zügig und zeitnah bedeutet."
Schallstadts Bürgermeister Jörg Czybulka sieht in dem Schreiben eine Bestätigung dessen, was im Oktober 2008 zugesagt und vom RP in der Gemeinderatssitzung im September den Schallstadter Räten und der Öffentlichkeit vorgetragen wurde. An der grundsätzlichen Ablehnung der Ortsumfahrung durch den Gemeinderat ändere dies aber nichts. Wichtig ist für ihn und vor allem für seinen Ehrenkircher Kollegen Thomas Breig, dass an der Koppelung zwischen der Ortsumfahrung Schallstadt und einer Lösung für Norsingen festgehalten wird.
Die Verkehrszählungen für die Verkehrsanalyse sollen, so Leo Andlauer vom RP, bald stattfinden. "Die genauen Termine geben wir nicht bekannt, da wir unverfälschte Zahlen wollen", sagt er. Die Ergebnisse werden wohl in der ersten Jahreshälfte 2010 vorliegen. Was die Kommunikation zwischen der Freiburger Behörde und den Gemeinden am Batzenberg betrifft, sagt Andlauer: "Wir haben vereinbart, dass wesentliche Schritte zur besseren Transparenz den betroffenen Bürgermeistern mitgeteilt werden. Üblich ist das in dieser Planungsphase jedoch nicht."
Autor: Tanja Bury
