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24. März 2010
Am Funkmast ist nicht zu rütteln
Bürgermeister Armin Roesner greift Protestaktion auf.
FRIESENHEIM. Sind die Strahlen von Funkmasten gefährlich? Diese Frage hat auch Friesenheims Bürgermeister Armin Roesner am Montagabend in der Sitzung des Gemeinderates beschäftigt, wenngleich das Thema nicht auf der Tagesordnung stand. Anlass ist der Protest von Oberschopfheimer Anwohnern gegen einen Funkmasten, der in Oberschopfheim errichtet werden soll.
Wie Bürgermeister Roesner in der Sitzung äußerte, könne er sich die Protestaktion nicht so recht erklären. Denn es sei ja im vergangenen Jahr in öffentlicher Sitzung ein eindeutiges Votum für das Errichten des Funkmastes gefällt worden. Und schon 2006 sei die Anfrage von O2 beziehungsweise E-plus in der Gemeinde und im Gemeinderat besprochen worden."Jetzt wo die Bagger anrücken, gibt es auf einmal Widerstand", sagte Roesner. Dabei habe man sich schon darauf geeinigt, die Masten 400 anstatt der ursprünglich angedachten nur 200 Meter von Wohngebieten entfernt aufzustellen. Er habe Kontakt aufgenommen mit dem Netzanbieter, und da gebe es gar keine Frage, man habe einen Vertrag unterzeichnet und an den sei die Gemeinde gebunden. Die Firma habe überhaupt kein Verständnis für die jetzt vorgetragenen Bedenken, weil die Suche nach einem geeigneten Standort sehr detailliert gewesen sei. Der der Netzanbieter habe gar im Falle eines Vertragsbruchs von Schadenersatzforderungen gesprochen. Wie der Bürgermeister berichtete, habe auch die Bundesnetzagentur grünes Licht gegeben. "Wir können rechtlich nichts mehr machen", schloss Roesner.
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Die Gemeinde setzt bei der Erweiterung des Sanierungsgebietes Adlerstraße/Kronenstraße mit Zentrum auf Rechtssicherheit. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag die betreffenden Satzungen neu beschlossen. Anlass war die dritte Erweiterung der Sanierungssatzung.
Wie Bürgermeister Armin Roesner erklärte, hat die Gemeinde zusätzliche Straßen in das Sanierungsgebiet einbezogen, deren Instandsetzung auch gefördert werden könne. "Wir wollen einen Rechtsstreit vermeiden", erklärte Rüdiger Kunst von der Firma Kommunal Konzept GmbH. Rechtsanwalt Hansjörg Wurster erläuterte, dass durch die Neufassung mögliche Fehler behoben werden könnten. Denn das Baugesetzbuch erlaube auch die Rückwirkung von Beschlüssen. "Und ein Irrtum kann nicht ausgeschlossen werden", meinte Wurster.
Wie die Verwaltung erläuterte, ist zur Verwirklichung der Sanierungsziele das Einbeziehen von Flächen im Bereich Lahrgasse, Hochgasse und Dr. Oskar-Kohler-Straße notwendig. Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Autor: Renate Tebbel
