Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
04. Mai 2010
Alte Geschichte regt auf – Großvater klagt gegen Ortenaukreis
Jugendamt Lahr und Großvater einigen sich vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg / Auslöser war Frage der Pflegschaft für die kleine Enkelin.
LAHR/FREIBURG. Eine Behörde in der Zwickmühle: Da erfährt das Jugendamt in Lahr 2007 von der Mutter eines zweieinhalbjährigen Mädchens, dass das Kind keinesfalls zu seinen Großeltern in Pflege gegeben werden dürfe. Sie erklärt, dass sie als 13-Jährige von ihrem Vater sexuell genötigt und misshandelt worden sei. Er habe auch die Mutter geschlagen und sei Alkoholiker. Dieser Vorwurf wiegt schwer, und deshalb entscheidet sich das Jugendamt dazu, das Mädchen nicht zu den Großeltern, sondern in eine Pflegefamilie zu geben.
Die Großeltern, insbesondere der Großvater, der sich keiner Schuld bewusst ist, beginnen daraufhin einen Kampf um ihre Enkelin, den sie nach über einem Jahr gewinnen. 2008 entscheidet ein Familiengericht, dass sie die Pflegschaft für ihre Enkelin übernehmen dürfen. Wenige Wochen vor der Entscheidung des Familiengerichts hatte die Tochter mit einer eidestattlichen Versicherung sämtliche Vorwürfe gegen ihren Vater zurück genommen. Sie gab nun an, dass sie die Vorwürfe im Alter von 13 Jahren frei erfunden habe, um aus dem Elternhaus zu ihrem älteren Freund ziehen zu können. Tatsächlich war 1994 ein Verfahren gegen den Vater eingeleitet und – nachdem die Vorwürfe nicht beweisbar waren – vom Amtsgericht Lahr eingestellt worden.
Werbung
Genau das ist es, was den Großvater heute noch auf die Palme bringt: Da werde ein Verfahren gegen ihn offiziell eingestellt und das Jugendamt kümmerte es nicht, weil seine Tochter ihre schweren Vorwürfe 2007 wiederholte. Was soll das Jugendamt tun? Es kann die Informationen der Tochter nicht unter den Tisch fallen lassen, wenn es zum Wohl ihres Kindes entscheiden soll. Als Aktennotiz sind die Vorwürfe gespeichert, auch wenn ihr Wahrheitsgehalt weder bewiesen noch widerlegt ist. Den Großvater jedenfalls ärgert es, dass die Behörden immer wieder mit dieser alten und für ihn erledigten Missbrauchsgeschichte angefangen haben. Deshalb hat er Ende 2008 Klage gegen den Ortenaukreis beim Verwaltungsgericht Freiburg erhoben. Den Behörden solle untersagt werden, erneut zu behaupten, dass er seine Tochter missbraucht und misshandelt habe.
Jetzt hat die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts entscheiden. Für den Großvater ein wichtiger Tag. Das war seinen zum Teil recht emotionalen Einwürfen deutlich anzumerken. Vorsitzende Richterin Kraft-Lange reagierte gelassen. Es ist für den juristischen Laien schwer zu verstehen, dass der auf Unterlassung beklagte Ortenaukreis tatsächlich nie behauptet hatte, dass der Kläger seine Tochter misshandelt habe. Er hatte in amtlichen Schreiben, auch an das Familiengericht, stets nur die Aussage der Tochter zitiert. Damit drohte die Klage des Großvaters mangels einer Behauptung zu scheitern. Wo keine Behauptung ist, kann auch keine untersagt werden. Gleichwohl sah die Richterin Raum für eine gütlichen Vergleich: dass sich der Ortenaukreis verpflichte, in Zukunft das Zitat der Tochter nicht mehr ohne ihre widerrufende eidesstattliche Versicherung weiterzugeben. Für Justiziar Walter Bauer vom Landkreis kein Problem.
Nach einer Verhandlungspause hatte auch Rechtsanwalt Gerold Knobl seinen Mandanten davon überzeugt, dass dieser Vergleich das Richtige sei. Zuvor hatte Knobl noch angeregt, für den Fall, dass sich die Behörde nicht daran halte, eine so genannte Unterwerfungsklausel aufzunehmen. Das bedeutet, dass für ein Nichtbeachten des Vergleichs Geldbußen bis zu 250 000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft angedroht werden. Da aber widersprach die Richterin: Bei Behörden gehe man davon aus, dass sie sich an Vereinbarungen halte. Und im Übrigen, fügte sie schmunzelnd hinzu, wen solle man in Ordnungshaft stecken? Etwa den Landrat? Damit hatte sie die Lacher auf ihrer Seite und das Eis war gebrochen. Den vorgeschlagenen Vergleich akzeptierten beide Seiten.
Autor: Peter Sliwka
