Die Stadt Mahlberg soll juristisch prüfen lassen, ob der Bescheid der Kommunalaufsicht, das in der Satzung des Zweckverbandes Dyn A 5 verankerte Gebot der Einstimmigkeit in der Verbandsversammlung zu streichen und durch Mehrheitsentscheid zu ersetzen, rechtens ist. Das ist der klare Auftrag des Ortschaftsrats Orschweier an den ...