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20. Januar 2012

Der Stockberg soll frei bleiben

Planungsbedarf "Windkraftnutzung" / Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich / Meierskopf und Gleichen ausschließen.

  1. Eigentlich unstrittig ist die Windkraftnutzung im engeren Gebiet um den Blauen (links), doch von Stockberg und dem Meierskopfgebiet (rechts) als Standorte wollen viele nichts wissen. Foto: Rolf-Dieter kanmacher

MALSBURG-MARZELL. Aktuellen Planungsbedarf sehen Bürgermeister Gerd Schweinlin und die Mitglieder des Gemeinderates im Blick auf die künftige Nutzung der Windkraft im Bereich der Gemeinde. Eine endgültige Entscheidung über das Vorgehen wurde in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung noch nicht gefällt. Bürgermeister Schweinlin hatte auf eine anstehende Sitzung im Landratsamt verwiesen, bei der über die Möglichkeiten zur Bildung von Planungsgemeinschaften informiert werden soll, auch erwartet man sich von der Behörde genauere Vorgaben zum erforderlichen Planungsumfang für die Gemeinde.

Auf jeden Fall will die Gemeinde aber über die in Zukunft durch die angekündigte Änderung des Landesplanungsgesetzes mögliche Ausweisung von Standorten für die Windkraftanlagen die Zügel selbst in der Hand behalten. Andernfalls könnten Interessenten ihre Anlagen als so genannten privilegierte Vorhaben möglicherweise auch in Bereichen durchsetzen, die die Gemeinde eigentlich von Windkraftanlagen freihalten will, war die Befürchtung. Eine rechtzeitige Planung hält man vor allem deshalb für erforderlich, da die Gemeinde nach den Vorgaben im Windatlas von möglichen Standorten "regelrecht eingekreist" sei, so der Bürgermeister.

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In der anschließenden Diskussion im Gemeinderat verwies Clemens Kanmacher auf die grundsätzlich positive Haltung der Gemeinde zur Windkraftnutzung speziell im Blauengebiet hin, hielt aber planungsrechtliche Einschränkungen ebenso für erforderlich wie seine Ratskollegen Walter und Hans-Peter Osswald. Beide plädierten für eine schrittweise "Erschließung mit Bedacht" und nannten Stockberg, Gleichen und Meierskopf als schwerer zu akzeptierende wenn nicht gar auszuschließende mögliche Standorte, dies auch im Blick auf die aktuellen Erschließungsmöglichkeiten. Die Flächen, die für die Windkraftnutzung in Frage kämen, seien nicht in Gemeindeeigentum, erläuterte der Bürgermeister. Das Zusammenwirken mit der Stadt Kandern bei der Änderung des Flächennutzungsplans im Rahmen der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft ist ohnehin eine Voraussetzung.

Autor: Rolf-Dieter Kanmacher