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28. Januar 2012
"Man muss prüfen, ob die Bank mit haftbar ist"
Geschädigte Eigentümergemeinschaft will sich wehren.
MALSBURG-MARZELL (vl). Auch in Malsburg-Marzell gibt es eine Eigentümergemeinschaft, die von dem tödlich verunglückten und nun des Betrugs verdächtigten Hausverwalter betreut und wohl auch geschädigt wurde (siehe BZ vom 27. Januar). Dies bestätigte auf Anfrage der Badischen Zeitung Helga Althauser, eine betroffene Eigentümerin. Bisher gehe man von einem Schaden von rund 30 000 Euro aus, doch seien die Überprüfungen noch nicht abgeschlossen.
Insgesamt zehn Eigentümer sind es, die der Eigentümergemeinschaft angehören und die Wohnungen in dem betroffenen Haus in Malsburg-Marzell besitzen. "Ich habe nie Verdacht geschöpft", räumt Helga Althauser ein, die bis vor kurzem als Beirätin der Gemeinschaft auch zuständig für die Prüfung der gemeinsamen Kasse war. "Ich hätte ihm das nicht zugetraut", erklärt sie sich heute ihre Vertrauensseligkeit dem Hausverwalter gegenüber. Sie habe es bei den ersten Verdachtsmomenten auch nicht glauben wollen, meint sie, doch zwischen den Jahren habe sich der Verdacht erhärtet, dass die Sparbriefe, in denen der Mann die Rücklagen der Eigentümer anlegte, offenbar Fälschungen sind.
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Jeder der Eigentümer zahlte neben seinen Nebenkosten allmonatlich auch eine bestimmte Summe, erklärt Helga Althauser, die für spätere Renovierungen und etwaige Reparaturen zurückgelegt wurde. Die Gelder wurden auf ein Treuhandkonto eingezahlt. Die Eigentümer seien damit einverstanden gewesen, dass der Hausverwalter diese Gelder in Sparbriefen der Santanderbank anlegt. Misstrauisch gewordene Eigentümer anderer betroffener Hausgemeinschaften in der Region hatten dann aber, wie schon berichtet, von der Santanderbank erfahren, dass diese Sparbriefe wohl Fälschungen sind. Der Hausverwalter muss das Geld in dem Fall offenbar für eigene Zwecke abgezweigt haben, das die Eigentümer gut angelegt glaubten.
Für Helga Althauser stellt sich damit aber auch die Frage nach der Rolle der Bank, bei der das Treuhandkonto mit den Rücklagen geführt wurde. Wenn sich bestätige, dass Geld bar von dem Hausverwalter abgehoben wurde, wonach es derzeit aussieht, müsse man prüfen, ob die Bank teilweise haftbar zu machen sei. Die Bank habe gewusst, dass das Geld nicht dem Verwalter gehöre und er zwar Überweisungen tätigen, aber keine Barabhebungen vornehmen durfte.
Helga Althauser muss sich eingestehen, dass es ein Warnzeichen gab, das sie aber nicht beachtete: Sind Sparbriefe normalerweise auf dickem, schweren Papier gedruckt, waren die gefälschten Sparbriefe aus leichtem Papier. "Ich wollte es einfach nicht wahrhaben". Das Ausmaß der Schädigung ist für sie noch offen. Sie habe zusammen mit dem amtierenden Beirat begonnen, Akten und Kontoauszüge zu sichten. In den nächsten Tagen wollen sich die Eigentümer treffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Und da die Kripo nicht ermittle, so Althauser, weil der Beschuldigte bereits verstorben ist, sei man auf der Suche nach einem Fachanwalt, der die Gemeinschaft vertritt.
Autor: vl
