Die Stadt Karlsruhe darf einem von ihr eingebürgerten Mann die deutsche Staatsbürgerschaft nicht wieder aberkennen, weil er im Ausland ein zweites Mal geheiratet hat.
Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden und damit den anders lautenden Richterspruch des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aufgehoben. Die Stadt Karlsruhe will Revision einlegen beim Bundesverwaltungsgericht in ...