Account/Login

Mannheim / Karlsruhe

Mann bleibt Staatsbürger – trotz Doppelehe im Ausland

Franz Schmider
  • Sa, 02. September 2017, 00:00 Uhr
    Südwest

Die Stadt Karlsruhe darf einem von ihr eingebürgerten Mann die deutsche Staatsbürgerschaft nicht wieder aberkennen, weil er im Ausland ein zweites Mal geheiratet hat.

Zwei Ehen machen einen nicht zum Verfassungsfeind.  | Foto: Fotolia
Zwei Ehen machen einen nicht zum Verfassungsfeind. Foto: Fotolia
Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden und damit den anders lautenden Richterspruch des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aufgehoben. Die Stadt Karlsruhe will Revision einlegen beim Bundesverwaltungsgericht in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel