Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

28. Januar 2012

Gemeinden stellen sich in den Wind

March lehnt nicht wie Nachbargemeinden den Landesplan ab, den Kommunen die Suche von Windkraftstandorten zu übertragen.

  1. Erzeugen bald große Windräder auf den Gipfellagen des Kaiserstuhls Strom? Die Eichelspitze (Vordergrund) und der Totenkopf wären dafür Favoriten, wenn die Kommunen Standorte ausweisen sollten und sich Investoren für die Kosten finden. Foto: erich meyer/montage BZ

BÖTZINGEN/MARCH. Die Nutzung der Windenergie soll auch in Baden-Württemberg deutlich verstärkt werden. Das Ziel der neuen Landesregierung, bis 2020 zehn Prozent der Energie aus Windkraft zu decken, wird auch von den Kommunen rund um den Kaiserstuhl begrüßt. Doch wer wo Windkraftanlagen planen und zulassen soll, darüber gehen die Meinungen in den Kommunen auseinander – vor allem auch darüber, welche Rolle sie selbst bei diesem Prozess spielen sollen.

Der Bötzinger Gemeinderat hat, wie auch in Eichstetten und in Breisach, mehrheitlich den Gesetzesentwurf der Regierung abgelehnt, der den Gemeinden die Aufgabe zuweist, in ihrer Flächennutzungsplanung Windkraftstandorte auszuweisen. Der Marcher Gemeinderat hingegen stimmte dieser Absicht zu, will aber eine längere Frist für die Ausweisung solcher Flächen erreichen. Damit kommt keine einheitliche Stellungnahme aller Kommunen der Kaiserstuhlregion zustande, wie sie von der Stadt Breisach als Entwurf vorbereitet worden war. Auch Ihringen befürwortet eine kommunale Planung.

Über hundert Meter hohe Windräder auf einem Hügelkamm, wo oft Gemarkungsgrenze verlaufen, das wäre ein Thema, das eben nicht an einer Gemarkungsgrenze Halt machen würde. Darum suchen die fünf kommunalen Verwaltungskörperschaften der Kaiserstuhlregion in dieser Frage auch eine gemeinsame Linie – und das nicht zum ersten Mal. Schon 1998 hatten sie eine Planungsgemeinschaft zum Thema Windkraft gebildet und 59 000 Euro in einen Planfeststellungsbeschluss investiert, der aber, unmittelbar bevor er in Kraft trat, Anfang 2005 gestoppt wurde. Denn die damalige, CDU-geführte Landesregierung hatte dem Regionalverband die Zuständigkeit übertragen. Dieser aber kippte mit seinem Regionalplan die – wie im Falle des Kaiserstuhls – fix und fertig erstellten kommunalen Planungen. Im Freiburger Raum wurden damals nur der Rosskopf und der Hintere Hochkopf bei St. Peter – wo damals schon Windräder standen – als Vorranggebiete ausgewiesen. Alles andere wurde Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen.

Werbung


Dass nun, nach dem Entwurf der neuen Landesregierung, die Kommunen wieder das Sagen bei der Ausweisung von Windkraftstandorten haben sollen, stößt nicht bei allen auf Gegenliebe. Die "landschaftschutzrechtliche Planungsbetroffenheit" so heißt es in dem von anderen Gemeinden übernommenen Breisacher Entwurf, könne nur in einer überörtlichen, regionalen Planung erreicht werden. Dies gelte vor allem wegen der Größenordnung der Windräder. War vor zehn Jahren noch von Nabenhöhen bis 60 Meter und bis 110 Meter hoch reichenden Rotoren die Rede, erreicht die aktuelle Technik schon Nabenhöhen von bis zu 160 Metern – so hoch wie der Kölner Dom – mit bis über 200 Meter in die Höhe reichenden Rotorspitzen. Die Regionalverbände sollen also weiter darüber bestimmen, wo Vorranggebiete ausgewiesen werden, zusätzlich könnten sie ja Vorbehaltsgebiete ausweisen um nicht, wie bisher, alle übrigen Flächen rigoros für eine Windkraftnutzung auszuschließen.

Tun die Gemeinden nichts, kann jeder fast überall ein Windrad bauen

"Die Regionalverbände waren bisher windkraftfeindlich" befand jedoch im Bötzinger Gemeinderat Ellen Brinkmann (SPD), die deshalb die Absicht der Regierung unterstützte, den Kommunen hier das Sagen zu übertragen. Nicht im Bötzinger, aber im Marcher Gemeinderat gab es auch eine Mehrheit für diese Position, nicht mehr den Regionalverbänden die Entscheidung zu überlassen.

Als Gemeinden werde man die Landesregierung nicht von ihrem Gesetzesvorhaben abbringen, das den Regionalverbänden die Zuständigkeit entziehen soll, das machten sowohl Bötzingens Bürgermeister Dieter Schneckenburger wie auch sein Marcher Kollege Josef Hügele in ihren jeweiligen Ratssitzungen deutlich. Deshalb müsse man sich auf die kommunale Ausweisung möglicher Windkraftstandorte einstellen. Nach dem Willen des Landes soll schon zum 1. September die Windkraftplanung der Regionalverbände aufgehoben werden. "Wenn wir bis dahin keine Planungsgemeinschaft bilden, kann jeder ein Windrad bauen, weil das dann als privilegiertes Vorhaben gilt", warnte Schneckenburger. Genau das könne man verhindern, wenn möglichst mehrere Kommunen gemeinsam geeignete Standorte ausweisen, erklärte Bernhard Götzmann vom Marcher Bauordnungsamt. Leite man diesen planerischen Prozess vor dem 1. September ein, bringe dies einen zeitlichen Aufschub von einem Jahr, bis solche Flächen wirksam bestimmt sind.

Diese Frist, bis September eine Planung zu starten, wird in den Gemeinden als zu knapp empfunden. Der Marcher Gemeinderat stimmte denn auch dafür, vom Land eine längere Frist zu fordern.

Autor: Manfred Frietsch