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19. Januar 2012
"Ich war schon immer chaotisch in Geldsachen"
Ehemaliger Pflegeheimleiter aus March erhält wegen Veruntreuung von 66 000 Euro aus der Handkasse 16 Monate auf Bewährung.
MARCH/FREIBURG. Spät, aber nicht zu spät für den gestrigen Prozess wegen Veruntreuung von rund 88 000 Euro kam die Einsicht des ehemaligen Heimleiters des Pflegeheims des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) im Seniorenzentrum in Hugstetten. Der im Februar 2010 wegen Unregelmäßigkeiten in der Kasse fristlos gekündigte 55-jährige Heimleiter gestand gestern erstmalig die mehrfache Entnahme von insgesamt 66 000 Euro aus der Heimkasse für private Zwecke.
Strafrichterin Karen Heise verurteilte ihn wegen Untreue in sechs Fällen zu einer Bewährungsstrafe von 16 Monaten.
Auf ein neues Geschäftsfeld hatte sich der DRK-Kreisverband Freiburg mit der Eröffnung seines ersten Pflegeheims am 15. Februar 2009 begeben. Bereits zum 1. Dezember 2008 hatte es einen Mann zum Heimleiter bestellt, der sich ausweislich seines beruflichen Werdeganges und seiner mündlichen Vorstellung als der Richtige vorgestellt hatte. Er sollte unter anderem das neue Pflegeheim organisieren, die notwendigen Strukturen schaffen und für ein Qualitätsmanagement sorgen. Aufgaben, denen er, wie sich im Nachhinein herausstellen sollte, nicht gewachsen war. Kreisverbandsgeschäftsführer Wolfgang Schäfer-Mai bezeugte, dass man nach dem Rausschmiss des Angeklagten auch fachlich ein Desaster erlebt habe.
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Der Angeklagte ging nach der Fachhochschulreife für zwölf Jahre zur Bundeswehr und wurde Industriekaufmann. 1996 bildete er sich zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger und Heimleiter fort. Er gründete eine Firma, in der er sich als Qualitäts- und Krisenmanager für Pflegeheime anbot. Als solcher leitete er jeweils kurze Zeit nacheinander mehrere Pflegeheime am Hochrhein.
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Untreue stets geleugnet. Erst nach ausführlicher Beratung mit seinem Verteidiger Christian Rode einen Tag vor der Hauptverhandlung hat er sich zu seinem Geständnis durchgerungen. Der Angeklagte, der seit Anfang 2010 wegen Depressionen behandelt wird, gab zu, 2009 mit dem Aufbau und der Organisation des neuen Heims überfordert gewesen zu sein: "Ich war schon immer chaotisch in Geldangelegenheiten".
Dabei war er 2009 mehrfach von der Buchhaltung dazu aufgefordert worden, monatlich die notwendigen Kassenabschlüsse vorzulegen. Auch der Kreisgeschäftsführer wusste von diesen Versäumnissen, hielt sie seinem Heimleiter aber nicht vor, weil der wegen der überraschend schnell anwachsenden Zahl von Heimbewohnern mit dem Aufbau des Heimbetriebs aus seiner Sicht genug zu tun hatte. "Da lastete ein hoher operativer Druck auf ihm und deshalb haben wir ihn machen lassen", erklärte Schäfer-Mai. Als sich Mitte Dezember 2009 die Tochter einer Bewohnerin darüber beschwerte, dass ihrer Mutter noch nie Taschengeld ausgezahlt worden sei, ordnete Schäfer-Mai die sofortige Kontrolle der Handkasse des Heimleiters an.
Der Kontrolleur fand in dessen Büro ein Chaos vor. Belege und Zettel ungeordnet in Schränken und Schubladen. Ein Kassenbuch gab es nicht. Und deshalb lässt sich bis heute nicht rekonstruieren, was mit den von zwei Konten des Kreisverbands abgehobenen 103 000 Euro genau passiert ist. Der Angeklagte gab zu, fünf Mal insgesamt 66 000 Euro für die Sanierung seines eigenen Hauses aus der Kasse genommen zu haben. Dass er seiner Frau, die für das Heim mit ihrer Firma ein hauswirtschaftliches Konzept erstellen sollte, entgegen der Weisung von Schäfer-Mai 7500 Euro auszahlte, hat die Richterin als sechste Untreue gewertet.
Der Vorwurf, dass er 2008 von einem 96-jährigen Heimbewohner insgesamt 5400 Euro in bar als Zuzahlungen ohne Quittungen angenommen und ebenfalls in die eigene Tasche gesteckt haben soll, konnte angesichts des hohen Alters des nunmehr 100-jährigen Zeugen nicht mehr geklärt werden. Dieser Anklagepunkt ist vom Gericht eingestellt worden.
Die Bewährungszeit beträgt zweieinhalb Jahre. In dieser Zeit muss der 55-Jährige monatlich 400 Euro an den DRK-Kreisverband überweisen. In der Urteilsbegründung ermahnte die Richterin den Angeklagten bezüglich seiner Firma, dass er mit ihr nicht den Bock zum Gärtner machen solle: "Sie wollen Kompetenzen vermitteln, die Sie selbst nicht erfüllen und bei denen Sie besondere Defizite haben," erklärte Karen Heise.
Autor: Peter Sliwka
