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24. Juli 2010

March setzt vorerst nur auf Anwalt

Konflikt um Raststätte.

MARCH. Die Gemeinde March hält an dem beschlossenen Bebauungsplan "Gewerbegebiet Neufeld" bei Holzhausen fest. Und sie wird nötigenfalls den Klageweg beschreiten, um die konkurrierende Planung einer Autobahnraststätte durch den Bund in einem Teil des Neufelds zu verhindern. Das erklärte jetzt Bürgermeister Josef Hügele.

Einen Plan B gibt es laut Hügele nicht. Denn eine Raststätte zusammen mit einem Rumpf-Gewerbegebiet sei nicht möglich. Es bleibt also dabei, March setzt alles auf die Karte Gewerbegebiet Neufeld. Sollte diese von der Raststätte an der A5 übertrumpft werden, stände March mit einem Ärgernis für die Holzhauser Wohnbevölkerung und mit leeren Händen da, nämlich ohne die – nach Ansicht der Gemeinderatsmehrheit ja dringend benötigten – neuen Gewerbeflächen.

Das Regierungspräsidium (RP) als planende Behörde hat bereits das Anhörungsverfahren für die Ausweisung einer neuen Raststätte eröffnet. Anders als im Ortschaftsrat des Freiburger Stadtteils Hochdorf wurde die Stellungnahme der Gemeinde dazu weder im Gemeinderat noch im Holzhauser Ortschaftsrat öffentlich verhandelt. Bürgermeister Hügele erklärt dazu, dass der von March beauftragte Anwalt eine Stellungnahme verfasst habe. In ihr wird die Raststätte abgelehnt. Schon im Frühling gab es einen Termin beim RP, auf dem die Behörde eröffnete, dass sie nicht mehr am Standort der jetzigen Raststätte "Schauinsland" bei Hochdorf, wo der Bund seit Jahrzehnten sogar Erweiterungsflächen besitzt, plane. Laut Hügele sind bis heute nähere Unterlagen, unter anderem zu den planerischen Abwägungen zwischen Hochdorf und Holzhausen, nicht bei der Gemeinde eingetroffen, obwohl sie zugesagt wurden. Folglich konnte der Einspruch der Gemeinde nicht auf eventuelle Details dieser Unterlagen abheben. Hügele, der sich keine Illusionen macht, dass das Regierungspräsidium den Einspruch zurückweist, rechnet ohnehin dann mit einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.

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Die zu klärenden Fragen haben außer juristischen auch politische Dimensionen – und nicht nur die, ob Bundesplanung automatisch kommunale Planungen stechen kann. Zu klären ist auch, ob der automatische Vorrang einen schon vorhandenen Standorts, nämlich der Ausbau der Raststätte "Schauinsland", nur wegen des Widerstands Freiburgs aufgegeben werden kann, auf Kosten einer Neubelastung Marchs. Der Bund und das Land beziehen in ihre Planungen auch keinerlei Alternativen ein, wie die Beteiligung von privaten Autohöfen in nahe der Autobahnausfahrten liegenden Orten, wie etwa in Herbolzheim. Dabei ist dies für den Steuerzahler kostengünstiger und schneller umzusetzen. Wie dies geht, zeigt Bayern, das im Januar 400 LKW-Stellplätze auf 8 Autohöfen neu auswies. Vollends fragwürdig, rechtlich wie politisch, ist der Verweis der Planbehörden und Ministerien auf das Monopol der Firma "Tank und Rast" für Autobahnraststätten. Das dürfte auch ein Fall für die Wettbewerbshüter in Brüssel sein – und damit für eine Einschaltung aller Abgeordneten, von der Landes- bis zur Europaebene.

Autor: Manfred Frietsch