Zur Navigation Zum Artikel

Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.

29. September 2011

Fischereirecht

MARKTGEFLÜSTER: Der Krebs ist ein Fisch

Da sind wir denn also auf einen Einwanderer hereingefallen. Das Regierungspräsidium klärte uns auf: Nicht der Flusskrebs tummelt sich im Hauinger Soormattbach, sondern der immigrierte Signalkrebs, ein aus Flusskrebsperspektive sehr problematischer Neozoon. Bei dieser Gelegenheit haben wir viel gelernt. Nicht nur, dass der Signalkrebs markant helle Gelenke, eben: Signale hat und glatte Scheren, der Ureinwohner dagegen körnige. Wir lernten auch, dass der Krebs ein Fisch ist, im rechtlichen Sinne, und darum dem Wasser ohne Angelschein nicht einfach entzogen werden darf. Früher, erklärt Hans-Johst Wetzlar von der Fischereibehörde des Regierungspräsidiums, galt rechtlich gar alles als Fisch, was im Wasser lebte und "freitags gegessen werden durfte", also auch der Frosch und die Schildkröte. Dem Krebs blieb diese juristische Zuordnung erhalten. Wer also einen Scherenkrebs entdeckt, möge das melden, ihn aber ansonsten lassen, wo er ist. Erstens, weil das Gesetz es verlangt. Zweitens, weil die importierte "Problemart" möglichst nicht weiter verbreitet werden sollte. Und noch was, ergänzt Wetzlar: Wer in einem französischen Feinkostgeschäft fürs heimische Mahl einen Krebs erwirbt, es dann aber nicht über sich bringt, das Tier dem kochenden Wasser zu übereignen, der möge es doch bitte nicht im nächsten Bach aussetzen. Vielleicht mag der Nachbar ja Krebse. Oder es ist die Zeit gekommen, die Einrichtung um ein Aquarium zu ergänzen.

Werbung

Autor: Sabine Ehrentreich