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18. August 2012

Mein Vater, mein Kidnapper

Wenn eine Deutsche und ein Franzose um ihr Kind streiten, zeigt sich Europas Justiz desinteressiert und überfordert: die Geschichte der kleinen Lea.

Jedes Zimmer der Wohnung hat sie in einer anderen Farbe gestrichen. Kühles Blau, sonniges Gelb. Und ein Rosa, wie kleine Mädchen es lieben. Ein Stapel Kinderbilder liegt auf dem Bett neben halbleeren Kartons. "Zuerst habe ich versucht, die Sachen wegzupacken", sagt Britta Schlötcke, "aber ich habe es einfach nicht geschafft." Leas Kinderlachen ist aus dem Leben der Mutter verschwunden. Zuletzt hat sie die Tochter Ende Mai gesehen – hinter vergitterten Fenstern einer sozialen Einrichtung in Straßburg. Zweimal im Monat darf sie Lea treffen. Dann verlebt die 41-Jährige zwei Stunden mit der Sechsjährigen in einem fremden Raum, bringt die Spielsachen von früher mit, schließt Lea in die Arme, macht Fotos von ihrem Lachen und zehrt davon, wenn sie wieder zurück in Emmendingen ist.

Lea hat ihr Kinderzimmer zuletzt vor mehr als eineinhalb Jahren gesehen. Zwei Tage vor Heiligabend 2010 hat der Vater mit maskierten Helfern sie vor dem Kindergarten in Emmendingen entführt, über die Grenze gebracht, versteckt – und dann von einem Straßburger Gericht das bekommen, was er wollte. Claude Guerrier* teilt zwar mit Leas Mutter das Sorgerecht. Weil das Straßburger Familiengericht Leas Aufenthaltsort aber beim Vater festgelegt hat, schrumpft das Recht der Mutter auf Besuche. Britta darf ihre Tochter auch nicht in den Ferien mit nach Hause nehmen. Das Gericht fürchtet, sie könne Lea nicht mehr zurückbringen.

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Britta Schlötcke, 1971 in Hamburg geboren, hat in den 90er Jahren Medizin studiert. Den Vater ihrer Tochter lernt sie in Colmar kennen, wo sie während ihrer praktischen Ausbildung arbeitet. Ihre Doktorarbeit beendet sie 2003. Da wohnt sie schon mit Claude Guerrier in Straßburg in einem winzigen Appartement zusammen. Als Lea 2006 zur Welt kommt, lebt das Paar in Kehl. "Jeder arbeitete in seinem Land", sagt Britta. Sie als Ärztin, er in einem Straßburger Forschungslabor als Pharmazeut. "Das hätte doch gut gehen können."

Aber als sie als Assistenzärztin nach Zweibrücken in der Pfalz wechselt, hat sich das Paar bereits getrennt. Dennoch kümmert sich der Vater in den zwei Jahren regelmäßig um sein Kind. 2009 zieht Britta nach Baden-Württemberg zurück, nach Emmendingen, und sucht sich eine neue Stelle: Leas Vater, so ihr Wunsch, soll sein Kind regelmäßig sehen können.

Britta sitzt aufgeräumt an ihrem Küchentisch in Emmendingen. Die hellbraunen Haare hat sie zurückgebunden. Durchs Fenster blickt man in den Garten, wo die anderen Kinder aus dem großen gelben Haus spielen. Neben den dicken Aktenordnern liegen zerlesene juristische Bücher. "Ich war so glücklich, als ich das gefunden hatte", erzählt sie. "Darin klang alles so klar und einfach, wie ich sie wiederbekommen könnte."

Bereits vor der Trennung von Leas Vater hatte Britta Schlötcke beim Standesamt ein gemeinsames Sorgerecht hinterlegt. "Damals besaß ich als unverheiratete Mutter automatisch das Sorgerecht. Leas Vater sollte aber", betont sie, "die Rechte erhalten, die ihm zustanden."

Leas Wochen werden zwischen Emmendingen und Straßburg aufgeteilt. Bevor sie in Deutschland in den Kindergarten und in Frankreich in die Schule kommt, geht auch alles gut. Doch dann will keine der beiden Einrichtungen das tolerieren – auch die Mutter will es nicht. Zehn Tage, bevor Britta mit Lea verreisen will, holt Claude Guerrier seine Tochter ab und bringt sie nicht zurück. "Da hatte ich schon die Vorladung des Gerichts in Straßburg", erinnert sich Britta. Sie fragt ihn: Hat er damit zu tun? Keine Antwort.

Lea bleibt acht Wochen lang verschwunden. Britta erstattet Anzeige bei der Straßburger Polizei, fleht, man möge sie benachrichtigen, sobald ihre Tochter gefunden sei. Claude Guerrier wird vernommen, gibt zu, die Tochter in Emmendingen abgeholt und bei einer Bekannten versteckt zu haben. Bis zum Gerichtstermin im Oktober lässt die Polizei die Mutter im Ungewissen. Erst von seinem Anwalt erfährt sie per Mail: Der Ex-Partner hatte schon im April beim Familiengericht in Straßburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die damals Vierjährige beantragt. Bis November lassen sich die Richter Zeit, dann legen sie Leas Wohnsitz fest – beim Vater. Britta bleibt die Hälfte der Ferien und der Wochenenden.

Einen Monat nach der Urteilsverkündung im Dezember verbringt Lea das Wochenende bei ihrer Mutter. Am Sonntagabend weint sie, will nicht nach Straßburg zurück. Britta Schlötcke leidet, wartet, bis ihre Tochter schläft, und bringt sie zum Vater. Eine Woche später, man hatte Britta ein zusätzliches Wochenende zugestanden, spielt sich die gleiche Szene ab. Doch diesmal kann die Mutter nicht mehr. Sie mailt dem Vater, dass sie die Tochter vorerst bei sich behält.

Claude Guerrier taucht wenig später bei der Polizei in Emmendingen auf und fordert seine Tochter zurück, vergeblich. Dann wird der Vater zum Kidnapper. Ein späteres Urteil nennt sein Vorgehen eine "regelrechte Kommandooperation". Er habe seine Tochter "mit Mietwagen und Gesichtsmasken auf offener Straße" in Emmendingen entführt.
"Ich schicke ihr Päckchen, aber ich weiß nie, ob sie
die überhaupt bekommt."
Britta Schlötcke, Mutter
"Dass sie das Kind damals nicht zurückbrachte, haben ihr die Richter bis zuletzt vorgehalten. Dabei war er es, der sich gleich mehrfach nicht an Absprachen gehalten hat", zürnt Brittas Anwältin, Anne Le Gunehec. Auch das psychologische Gutachten hätten die Richter einfach ignoriert. "Darin war eindeutig zu lesen, dass der Vater völlig unzugänglich dafür war, dass Lea ihre Mutter vermisst und unter der Situation leidet." Auf Journalistenfragen antwortet der Vater nicht, auch nicht nach wiederholten Versuchen.

Le Gunehec, eine erfahrene Anwältin einer Straßburger Sozietät, übernahm das Mandat erst 2011. Brittas Antrag auf Leas Rückführung nach dem Haager Kinderschutzabkommen, das bei elterlichen Kindesentführungen greifen soll, lief damals noch. "Im Justizministerium war man auf ihrer Seite", versichert Le Gunehec. "Das Problem war jedoch, dass es aus Deutschland keine richterliche Entscheidung gab, und die deutschen Gerichte lehnten die Zuständigkeit ab."

Die Leute im Justizministerium, mit denen Le Gunehec um Leas Rückführung zur Mutter verhandelte, wurden beim Fall Guerrier/Schlötcke noch aus einem anderen Grund hellhörig. Guerrier beteiligte sich schon damals an den Kampagnen eines Vereins namens CEED ("Europäischer Rat der Scheidungskinder"). Er präsentiert sich als Lobby von Eltern, die gegen den "Machtmissbrauch deutscher Jugendämter" zu Felde zieht. Es geht um die Kinder aus binationalen Beziehungen, die bei Vater oder Mutter in Deutschland leben. Inzwischen mehren sich die Fälle, in denen solche Kinder entführt worden sind – wahrscheinlich von Mitgliedern des CEED und dessen Gründer, dem Franzosen Olivier Karrer.

Selbst im Revisionsurteil des Gerichts in Colmar im Fall Guerrier/Schlötcke wird der CEED als sektenartige Organisation bezeichnet. "Deutschland hält sich für den Eigentümer dieser Kinder und raubt sie ihren Eltern", tönt Olivier Karrer am 20. Juli nach einer Verhandlung in Colmar. Seit Juli sitzt Karrer dort in Auslieferungshaft. Gegen ihn ermitteln die Staatsanwaltschaften in Mailand und München wegen mehrfacher Kindesentführung und Freiheitsberaubung. Er hat übrigens einen prominenten Unterstützer. Der ließ sich mehrfach im Colmarer Gerichtssaal blicken: André Bamberski (75), Vater der toten Kalinka. Bamberski steht im Herbst in Frankreich vor Gericht. Man wirft ihm vor, den deutschen Arzt Dieter Krombach, Stiefvater Kalinkas, den er für den Mörder seiner Tochter hält, mit Helfern vom Bodensee nach Frankreich entführt zu haben.

Im Fall Lea macht auch die Grenznähe Emmendingens das Ganze nicht einfacher. Deutsche Polizeibeamte dürfen zwar einen Bankräuber auf der Flucht nach Frankreich verfolgen. "In einem Sorgerechtsfall, in dem französische Gerichte dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen haben", sagt ein deutscher Ermittler, der Brittas Fall kennt, aber anonym bleiben möchte, "endet unsere Zuständigkeit an der Grenze."

"Leider werden solche Entscheidungen immer wieder von Amtsgerichten getroffen, denen Erfahrung mit diesen Streitfällen fehlt", klagt Evelyne Gebhardt, SPD-Europaabgeordnete aus Baden-Württemberg. "Es gibt längst eine Richtlinie, die besagt, dass in binationalen Sorgerechtskonflikten die Gerichte des Landes zuständig sind, in denen das Kind üblicherweise gelebt hat." Gebhardt hat bis 2009 als Mediatorin des Europaparlaments für grenzüberschreitende elterliche Kindesentführungen 40 Fälle von Kindesentzug geschlichtet.

Ein Strohhalm bleibt, an den sich Britta klammert: Die Staatsanwaltschaft München hat ihren Fall in die Ermittlungen gegen Olivier Karrer aufgenommen. "Vielleicht bringt das Lea wieder zu mir", sagt Britta Schlötcke. Sie presst die Hände aneinander. Der Rechtsstreit und die Sehnsucht nach ihrem Kind haben sie seelisch und finanziell an ihre Grenzen gebracht. "Meine Tochter kann es nicht verstehen, dass sie nicht mit zu mir kommen darf", sagt sie. "Ich ertrage dieses ganze Arrangement nicht mehr."

Auf dem Tisch liegen rosa Trinkbecher mit Blümchen und Briefkarten in zarten Farben. "Ich schicke ihr Päckchen und schreibe ihr", sagt die Mutter. "Aber ich weiß nie, ob sie das überhaupt bekommt." Anfang 2011 reichte sie eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Von dort hat Britta Schlötcke immerhin das Vernehmungsprotokoll ihres Ex-Partners bekommen, in dem er die Entführung zugegeben hat. Aber von französischen Gerichten erwartet sie keine Hilfe mehr.

Britta Schlötcke zeigt Fotos. Lea als Baby, zweijährig mit hellem Haar, wie sie lachend auf die Fotografin zurennt, in den Armen ihrer Mutter auf dem Spielplatz und dann in Straßburg bei ihrem Treffpunkt, mit Pony und dunklen, lustigen Zöpfen. Sie liegt auf dem Boden mit einem Plüschelefanten. "Wie soll ich ihr begreiflich machen, dass nichts von dem, was mit ihr geschieht, mit meinem Einverständnis passiert?"

Auf einem Bild sieht man Geschenke, die Britta Schlötcke für Lea mitgebracht hat und die sie zu Weihnachten bekommen soll. Im Hintergrund ist ein vergittertes Fenster zu sehen.
* Name geändert

Autor: Bärbel Nückles


1 Kommentar

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Roland Billian

Registriert seit: 21.08.2012

Kommentare: 1

21. August 2012 - 14:39 Uhr

Der Artikel in der Badischen Zeitung vom 18.08.2012 „Mein Vater, mein Kidnapper – Wenn eine Deutsche und ein Franzose um ihr Kind streiten, zeigt sich Europas Justiz desinteressiert und überfordert“ sieht den Splitter im fremden (französischen) Auge, nicht aber den Balken im eigenen (deutschen). Er richtet sich zudem an das Mitgefühl des Lesers, indem er einen Einzelfall hernimmt, der dem in Deutschland politisch korrekten Stereotyp folgt von Müttern (Frauen, Mädchen) als permanenten Opfern und Vätern (Männern, Jungs) als ewigen Übeltätern. Die Betroffenheitsprosa des Artikels befeuert jedoch gerade den Streit um die Kinder, statt zu begründen, warum erwachsene Eltern zum Wohle der Kinder auf diesen Streit um die Kinder verzichten sollten.
Ein erster Schritt in diese Richtung sollte sein, die Sorgerechtsproblematik auch einmal aus dem Blickwinkel eines betroffenen Vaters zu schildern. Wann also bringt die Badische Zeitung einen Artikel über jene unzähligen Fälle, in denen Mütter die Kinder „kidnappen“ und ihren Vätern entziehen und zwar in Deutschland und mit Unterstützung der deutschen Justiz? Nächster Schritt müsste schließlich die Berücksichtigung der betroffenen Kinder sein.
Auf die gesellschaftliche Wirklichkeit in Deutschland bezogen -- also auf das, was sich in der deutschen Gesellschaft im Alltag „normalerweise“ abspielt -- müsste ein gesellschaftsrelevanter Artikel lauten: „Meine Mutter, meine Kidnapperin – Wenn eine Deutsche und ein Deutscher um ihr Kind streiten, zeigt sich Deutschlands Justiz desinteressiert und überfordert“.
Dies ist der Alltag für zahllose Väter in Deutschland – etwas, was sich tausendfach in Deutschland abgespielt hat und weiter abspielt. In Deutschland ist Familienrecht (Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Unterhaltsrecht) Frauenrecht bzw. Mütterrecht bzw. Alleinerziehendenrecht; Väter haben keine Rechte, sondern nur Pflichten; und Kinder werden von vornherein den Müttern als Eigentum zugeschlagen. So sieht deutsche Wirklichkeit aus: Väter werden durch die Praxis des deutschen Sorge- und Unterhaltsrechts psychisch und finanziell systematisch beschädigt; nach den Kindern wird nur zum Schein gefragt – trotz gesetzlicher Reformversuche und Veränderungen der gerichtlichen Praxis.
Um auch hierüber endlich Öffentlichkeit herzustellen biete ich der Badischen Zeitung meinen beispielhaften Einzelfall an: Unter den Augen der deutschen Justiz – konkret: der berichterstattenden Richterin in zweiter Instanz -- kidnappte meine Exfrau unsere Kinder in einer „Kommandooperation“, um zu verhindern, dass meine Söhne mit mir zusammen leben, so wie meine Söhne dies in erster Instanz erklärt hatten. Ohne nochmalige Anhörung meiner betroffenen Söhne und im Wissen um Umgangsvereitlung und Kidnapping durch die Mutter entschied die Justiz in zweiter Instanz, meine Söhne bleiben das Eigentum ihrer Mutter. So sieht deutsche „Normalität“ aus: Väter erleben die systematische Benachteiligung durch die Justiz; sie erleiden „Machtmissbrauch deutscher Jugendämter“, die eigentlich Mütterämter sind; sie werden benachteiligt von einer Helferindustrie, die sich einzig und allein dem Interesse der alleinerziehenden Mütter verschrieben hat und nicht dem Wohl der Kinder.
Um die Kinder und deren Wohl in den Mittelpunkt zu rücken, bleibt vielen Vätern in solch einer ausweglosen Streitsituation nur auf die Kinder zu verzichten. Viele Väter tun das, um ihre Kinder vor weiterem Leid zu schützen und um sie aus dem Streit herauszuhalten; sie tun es selbstlos, indem sie das Leid der Kinderentbehrung auf sich nehmen, woran viele Väter erkranken. Für diesen Verzicht schweren Herzens, werden die Väter aber wiederum von Justiz, Jugendamt und Helferindustrie geziehen; genau den gleichen Einrichtungen, die zuvor den Streit beklagt und alleine den Vätern vorgeworfen hatten und weder die Rechte der Väter noch die der Kinder geschützt, sondern allein den Interessen der Mütter gedient hatten.
Als seriöse Tageszeitung sollte die Badische Zeitung die ganze Wirklichkeit darstellen und auch über Dinge berichten, die nicht dem Mainstream samt seinen gängigen Rollenmustern und Schuldzuweisungen entsprechen. Dieser Mainstream scheint nur noch das Einprügeln auf Väter (Männer, Jungs) zu kennen und er verleugnet die Leistungen, die trotz aller Widrigkeiten und Benachteiligungen gerade Trennungs- und Scheidungsväter für ihre Kinder erbringen. Denn in der Regel wird jedes „Hotel Mama“ von einem Papa finanziert. Letztlich springt „Vater Staat“ ein, damit alleinerziehende Mütter, die sich -- oft ohne Not und ungezwungen – nur allzu gern im Alleinerziehendennimbus sonnen, weiterhin von den Ex-Vätern finanziell unterhalten werden -- selbst wenn diese Väter ihrerseits ihre Kinder gerne zu sich nehmen und selbst erziehen wollten.
Finanzielle Transferleistungen von Ex-Vätern und "Papa Staat" erhalten solche Mütter nur solange sie „Eigentümerinnen“ der Kinder sind, was wiederum ein wesentlicher Grund dafür ist, dass solche Mütter mit allen Mitteln um „ihre“ Kinder streiten -- vor Gericht und auch außerhalb.
Die Badische Zeitung könnte mit einem Artikel über die bislang ausgeblendete Alltagswirklichkeit von Trennungs- und Scheidungsvätern letztlich auch zu einem Mehr an Verständnis und Gerechtigkeitsempfinden in unserer Gesellschaft beitragen und auch dazu, zum Wohle der Kinder auf den Streit um die Kinder zu verzichten.

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