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09. August 2010 11:22 Uhr

Sicherungsverwahrung

Entlassene Sextäter gehören an den Internet-Pranger

Ein Straftäter wird aus der Sicherungsverwahrung entlassen, zieht in ein Mehrfamilienhaus – und niemand weiß, wer er ist. Angesichts der drohenden Entlassungswelle wird der Ruf nach einem Internet-Pranger lauter.

"Ich will wissen, wenn ein Vergewaltiger in der Nachbarschaft meiner Enkelin wohnt", sagt Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, in der "Bild am Sonntag". Und spricht damit vielen aus der Seele. Abhilfe könnte eine Internet-Plattform schaffen, auf der Name, Adresse und ein Foto des entlassenen Sextäters zu finden ist.

Sollte es auch in Deutschland einen Internet-Pranger geben? Was hat Priorität: der Rechtsanspruch auf Datenschutz oder das Vorbeugen von Straftaten? Diskutieren Sie mit.

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Autor: BZ


35 Kommentare

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Bernhard Schindele  

Bernhard Schindele

Registriert seit: 05.06.2010

Kommentare: 148

09. August 2010 - 11:49 Uhr

@"Sollte es auch in Deutschland einen Internet-Pranger geben? Was hat Priorität: der Rechtsanspruch auf Datenschutz oder das Vorbeugen von Straftaten?"
Ich denke das Vorbeugen von Straftaten sollte im Vordergrund stehen.

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Christoph Bohnet  

Christoph Bohnet

Registriert seit: 03.08.2009

Kommentare: 327

09. August 2010 - 11:55 Uhr

Kein Land lässt sich durch den Datenschutz mehr behindern als Deutschland. Die Macher dieses Gesetzes sollten wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt werden!

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Werner Meier

Registriert seit: 28.02.2010

Kommentare: 347

09. August 2010 - 12:37 Uhr

Internet-Pranger für Produkte oder Firmen ja, aber nicht für Individuen, da sonst die Gefahr einer wie auch immer gearteten Lynchjustiz besteht. Der Mensch hat seine Strafe abgesessen, es gilt nun nur, die Gesellschaft vor weiteren Vergehen zu schützen.

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Anna Schubert

Registriert seit: 12.08.2009

Kommentare: 288

09. August 2010 - 12:42 Uhr

Dieses "an-den-Pranger-gestellt-werden" gehört zur Strafe dazu.

Lieber leidet ein Verbrecher als ein wehrloses Opfer!!!

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Anna Schubert

Registriert seit: 12.08.2009

Kommentare: 288

09. August 2010 - 12:46 Uhr

Herr Meier,

der Mensch hat seine Strafe teilweise eben nicht ganz abgesessen.
Gäbe es dieses fragwürdige Urteil nicht, säße der kürzlich Entlassene Sexualstraftäter bis an sein Lebensende hinter Gittern!

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Werner Meier

Registriert seit: 28.02.2010

Kommentare: 347

09. August 2010 - 12:58 Uhr

@Anna Schubert: Widerspruch! Der Mensch hatte zweifelsfrei die Strafe abgesessen, die ihm vom Gericht aufgedonnert wurde. Es ging im konkreten Fall darum, ob nachträglich eine Sicherungsverwahrung verordnet werden darf.

Aber diese Diskussion gehört nicht hierher, diese Debatte stellt nur einen Internet-Pranger zur Diskussion!

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Jonathan Weber  

Jonathan Weber

Registriert seit: 01.03.2010

Kommentare: 1086

09. August 2010 - 13:48 Uhr

ja geht's noch?
Dann kann die Polizei gleich das doppelte Aufgebot abstellen:
Zwanzig Beamte beschützen de Bevölkerung vor dem Exhäftling und eine Hundertschaft beschützt den Exhäftling vorm Lynchmob.

Also das wäre ja wohl die unterirdischste aller Lösungen!

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Paul Heier

Registriert seit: 02.08.2010

Kommentare: 1209

09. August 2010 - 14:24 Uhr

Ja es sollte definitiv solch eine Datei geben, da die Taten samt der entsprechenden Person und seinen Angaben "ins Licht" gestellt werden sollten. Der entlassene Täter kann ja dann bei der Veröffentlichung zwischen seines Fotos, seinem Wohnort oder seinen kompletten Angaben wählen.

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Egon Mayer

Registriert seit: 30.06.2010

Kommentare: 1485

09. August 2010 - 14:46 Uhr

Ich halte es für keine gute Idee, wenn jeder Bürger Zugriff auf solche Informationen bekommt. Damit wären Lynchjustiz Tür und Tor geöffnet. Ich will auch gar nicht wissen, wo resozialisierte Straftäter wohnen, wenn sie ihre Strafen abgesessen haben. Jeder hat das Recht auf einen Neuanfang.

Aber ich will sicher sein, dass meiner Familie, meinen Kindern keine Gefahr droht, wenn sie im Dunkeln über einen Spielplatz laufen. Und wenn ein Sexualstraftäter im Voraus als gefährlich eingestuft wird, dann gehört der eben hinter Schloß und Riegel.

Just my 2 cents.

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Angelika Bräutigam

Registriert seit: 11.05.2010

Kommentare: 56

09. August 2010 - 17:34 Uhr

Ein Mensch wird nach verbüßter Strafe aus der JVA entlassen. Das ist soweit gesellschaftlich vertretbar, wenn es sich um räuberische Taten oder sonstige Wirtschaftsverbrechen handelt. Hier, im beschriebenen Fall geht es warscheinlich um einen Sexualstraftäter, der sich selbst während seiner Haftzeit nicht therapieren lassen wollte. Die lange Haftzeit läßt nicht auf ein geringes Vergehen schließen. Ihm wird Rückfälligkeit unterstellt, vorhergesagt. Die Polizei bezweifelt die Effizienz der Überwachung. Als meine Kinder klein waren, habe ich ihnen so weit wie möglich die Angst vor dem Unbekannten nehmen können, indem ich sie damit vertraut gemacht habe. "Man hat nur Angst vor dem was man nicht kennt" Ohnen diesen Mann an den Pranger stellen zu wollen, wäre es vielleicht gut, ihn zu kennen, ein aktuelles Foto von ihm in die Zeitung zu stellen. So muss sich keiner mehr Sorgen, weder die Eltern kleiner kinder, Jugentliche oder alleinstehende Frauen. Es fällt mir schwer zu glauben, dass die Gefahr einer Lynchjustiz im Raum steht, oder sollte ich mich in dieser Gesellschaft wirklich so getäuscht haben?

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Gelöschter Nutzer #782481

Registriert seit: 08.08.2009

Kommentare: 1605

09. August 2010 - 18:08 Uhr

Ein "Internet-Pranger" wäre der Offenbarungseid der bundesdeutschen Rechtsprechung.
Ein typisches Sommerloch-Thema von Hinterbänklern und....ok, das schreibe ich jetzt lieber nicht, da es eh der Zensur zum Opfer fallen würde.

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Michael Lang

Registriert seit: 29.07.2010

Kommentare: 125

09. August 2010 - 18:29 Uhr

JEDER ist für seinen Handlungen selbst verantwortlich!

In dieser Gesellschaft kommt es immer mehr abhanden, daß man die Konsequenzen seines Handelns auch komplett tragen muß.

Dies gilt nicht nur für Straftäter, sondern auch für Politiker, Arbeiter, Arbeitgeber, dies ist ein Problem der ganzen Gesellschaft.

Bei Delikten wie: Mord, Todschlag, Tötung und Sexualdelikten absolut legitim. Ich möchte solche Leute nicht in meiner Nähe haben. Dies ist mein Recht als Bürger! Es geht nicht darum, ob der jenige seine Tat gebußt hat, oder nicht. Es geht schlicht und einfach um mein persönliches Recht zu sagen: Mit Dir nicht!
Es kann ja nicht sein, daß es einige in der Gesellschaft gibt, die anderen einen Konsens mit Straftätern aufbürden. Wenn sie selbst dieses wünschen, gerne, ich nicht. Und diese Freiheit muß jedem gestattet werden.

Und befragen Sie mal frei 10 Passanten zu diesem Thema in Freiburg. Über 90% werden dies genauso sehen.

PS: Dies ist endlich eine transparante Informationsquelle und kein PRANGER. Ein Artikel hat frei der eigenen Meinung zu sein und die Leute mit Fakten zu informieren. Wer im Artikel schon Stimmung für, oder gegen ein Thema macht, hat seinen Beruf verfehlt.

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Michael Kern

Registriert seit: 20.07.2009

Kommentare: 846

09. August 2010 - 19:39 Uhr

Ein ganz klares Ja dazu.

Im Moment wird doch gegen Raubkopierer mehr vorgegangen als gegen Kinderschänder.

Und die sogenannte Bewachung der Freigelassenen dient einzig zu deren Schutz.

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Frau Kay Ludwig  

Frau Kay Ludwig

Registriert seit: 05.07.2010

Kommentare: 140

09. August 2010 - 20:01 Uhr

Der Internetpranger wäre eine sehr gute Sache.
Opferschutz vor Täterschutz!
In England hat die Sun mal Bilder und Namen von Kinderschändern veröffentlicht, weil sich die Behörden nicht getraut haben.

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Mutlu Turgutlu  

Mutlu Turgutlu

Registriert seit: 01.07.2010

Kommentare: 113

09. August 2010 - 20:51 Uhr

Wozu ein Internetpranger?
Kinderschänder gehören in den Knast!

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Manuel Lorenz  

Manuel Lorenz

Registriert seit: 09.08.2010

Kommentare: 20

09. August 2010 - 22:26 Uhr

http://www.supermanuel.de/2010/08/09/unser-taglich-wiki-1-pranger/

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Luzian Löffler  

Luzian Löffler

Registriert seit: 12.02.2010

Kommentare: 407

09. August 2010 - 23:03 Uhr

Interssant wäre mal die Quote zu ermitteln, wie viele der Leute die hier "Pranger!" schreien nicht mal bereit sind unter ihrem richtigen Namen zu schreiben...

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Michael Lang

Registriert seit: 29.07.2010

Kommentare: 125

10. August 2010 - 00:18 Uhr

"Interssant wäre mal die Quote zu ermitteln, wie viele der Leute die hier "Pranger!" schreien nicht mal bereit sind unter ihrem richtigen Namen zu schreiben..."

Sprach Luzian Löffler, wie witzig ist dieses denn. Manche schreien A und machen B, finden Ihre Widersprüchlichkeit aber völlig legitim.

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Gelöschter Nutzer #782481

Registriert seit: 08.08.2009

Kommentare: 1605

10. August 2010 - 06:20 Uhr

@ Luzian Löffler

Das bringt´s wohl auf den Punkt!

@ Michael Lang

Evtl. sollten Sie sich mal mit dem Sinn des bundesdeutschen Strafrechts befassen, ehe Sie so abstruse Wünsche wie einen Internet-Pranger für "Mord, Totschlag, Tötung oder Sexualdelikte" fordern!

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thomas benninghoven

Registriert seit: 21.05.2010

Kommentare: 20

10. August 2010 - 09:30 Uhr

ich muss ja schon sagen: ich finds geil, in welcher reihenfolge hier diese und andere thematiken geführt werden und wie die verteilung des stellenwertes bei den "meist kommentierten themen" in der BZ aussieht.

1. Gefährlicher Sexualstraftäter: Polizei garantiert Freiburgern Sicherheit
2. Entlassene Sextäter gehören an den Internet-Pranger
3. Die Lange Rote ist teurer geworden
4. Die FDP hebt zum Irrflug ab
5. "Wie immer" geht nicht mehr

(stand dienstag 10.08.2010, 09.28 uhr)

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Walter Haberer

Registriert seit: 22.07.2010

Kommentare: 1754

10. August 2010 - 14:38 Uhr

„Sollte es auch in Deutschland einen Internet-Pranger geben?“

Haben Sie nicht schon genug angerichtet mit Ihrem anderen Forum, in dem offen die Abschaffung des Rechtsstaats gefordert wird? Wollen Sie zur Lynchjustiz aufrufen?
Welche Grenzen, werte BZ, wollen Sie denn noch überschreiten? Sind wir schon wieder so weit?

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Walter Haberer

Registriert seit: 22.07.2010

Kommentare: 1754

10. August 2010 - 14:43 Uhr

@Bernhard Schindele
„Die Macher dieses Gesetzes sollten wegen Strafvereitelung im Amt angezeigt werden!“

Wie bitte? Was hat denn dieser Internetpranger mit Bestrafung, was das Verbot desselben mit Strafvereitelung zu tun? Stimmt es also doch, dass dieser Pranger dazu dienen soll, das „Volk“ in die Lage zu versetzen, „selbst das Recht in die Hand zu nehmen“.
Hört auf, bitte hört endlich auf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Walter Haberer

Registriert seit: 22.07.2010

Kommentare: 1754

10. August 2010 - 14:56 Uhr

@Egon Mayer
„Aber ich will sicher sein, dass meiner Familie, meinen Kindern keine Gefahr droht, wenn sie im Dunkeln über einen Spielplatz laufen.“
Ja, richtig, aus dem gleichen Grunde will ich auch nicht, dass selbsternannte „Rechtsschützer“ durch die Gegend schleichen und „für Ordnung“ sorgen.
Ausserdem wissen wir doch, dass eine total „geschützte“ Gesellschaft in Wahrheit eine total bedrohte ist. Das ist nämlich ein totalitärer Staat, in dem die Polizei selbst die Bedrohung für Leib und Leben ausübt. Solche Staaten, das wissen wir doch, finden immer „gefährliche Elemente“, die es „auszumerzen“ gelte. Jeder fühlt sich doch individuell von etwas anderem bedroht. Sexualstraftaten sind doch weiss Gott nicht die einzigen Straftaten, vor denen wir uns fürchten müssen.
Ich will nicht zwischen die Fronten geraten, wobei auf der einen Seite die entlassenen gefährlichen Straftäter lauern und auf der anderen die gewaltbereiten Milizen.
Ein Land, in dem das „Volk“ richtet, ist in jeder Beziehung unsicher. Da brauchen wir gar nicht erst entlassene Straftäter.

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Walter Haberer

Registriert seit: 22.07.2010

Kommentare: 1754

10. August 2010 - 15:02 Uhr

@Angelika Bräutigam
„Es fällt mir schwer zu glauben, dass die Gefahr einer Lynchjustiz im Raum steht, oder sollte ich mich in dieser Gesellschaft wirklich so getäuscht haben?“
Sie haben sich getäuscht. Wenn Sie in dem Nachbarforum nachlesen, werden Sie sehr schnell herausfinden, dass mit der Einführung dieses Prangers nichts anderes beabsichtigt ist, als Lynchjustiz möglich zu machen.
Es wäre doch nicht das erste Mal in Deutschland, dass eine ganze Gemeinde einen Brandstifter beauftragt.

Im Übrigen, wie wollen Sie vermeiden, dass an diesen „Pranger“ nicht jeder beliebige Mensch gestellt wird, der sich bei der Masse „unbeliebt“ gemacht hat. Verleumden ist doch mittlerweile Volkssport.

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Walter Haberer

Registriert seit: 22.07.2010

Kommentare: 1754

10. August 2010 - 15:08 Uhr

@ Michael Lang
Haben Sie schon einmal mit überhöhter Geschwindigkeit die Autobahn befahren? Ja, dann sehe ich mich durch Sie bedroht. Würden Sie bitte hier Ihr Bild und Adresse nebst Autonummer veröffentlichen, damit ich mich vor Ihnen in Acht nehmen kann.
Ja, so ist das, da meint die brave Masse, sie habe sich „nie etwas zuschulden kommen lassen“. Nur blendet diese Masse aus, dass das, was sie für ein Kavaliersdelikt hält, für andere tödlich enden kann. „Wer ohne Schuld ist, werfe den ersten Stein“.

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Walter Haberer

Registriert seit: 22.07.2010

Kommentare: 1754

10. August 2010 - 15:12 Uhr

@Michael Lang
Also, die Diskussion hier macht schon deutlich, dass es nicht ganz ungefährlich ist, seine Meinung öffentlich zu äussern. Wenn einem im Zusammenhang mit Lynchfantasien unterstellt wird, man wolle Straftaten verharmlosen, sieht man sich ernstlich bedroht. Ich bin nicht sicher, ob die Polizei mit ihrem Gerede nicht ein gefährliches Fass aufgemacht hat, woraus für sie eine Menge Arbeit erwächst.

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Walter Haberer

Registriert seit: 22.07.2010

Kommentare: 1754

10. August 2010 - 15:15 Uhr

@Michael Kern
„Im Moment wird doch gegen Raubkopierer mehr vorgegangen als gegen Kinderschänder.“
Haben Sie damit Erfahrungen?
Vor wem müssen denn die Straftäter geschützt werden?

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Walter Haberer

Registriert seit: 22.07.2010

Kommentare: 1754

10. August 2010 - 15:24 Uhr

@Michael Lang
„Und befragen Sie mal frei 10 Passanten zu diesem Thema in Freiburg. Über 90% werden dies genauso sehen.“
Dann werden hoffentlich Name, Adresse und Bild dieser Leute veröffentlicht, damit sich der andere vor dieser aufgeputschten Masse in Acht nehmen kann.

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Alexander Barth

Registriert seit: 06.08.2009

Kommentare: 42

10. August 2010 - 15:27 Uhr

Es kann doch nur eine Lösung geben: Das europäische und deutsche Strafgesetz muss geändert werden. Gefasste und verurteilte Sexualstraftäter und Kinderschänder, die sich jeder Therapie verweigern oder deren Prognose für die Zeit nach dem Knast, die durch ein Team von Psychologen, Therapeuten und Ärzten nach ausfürlichen Untersuchungen und Gutachten erstellt wird, nicht eindeutig positiv ausfällt, dürfen nicht mehr auf freien Fuss kommen. Die Täter die jetzt entlassen werden müssen, sollten durchgehend bewacht werden, egal was es kostet. Je teurer die Sache wird, umso schneller wird die Politik handeln.

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Theodor Heussmann  

Theodor Heussmann

Registriert seit: 25.03.2010

Kommentare: 1788

10. August 2010 - 15:29 Uhr

Volle Zustimmung, Herr Weber.

Die Unzulänglichkeiten der Justiz lassen sich durch dererlei Maßnahmen nicht kompensieren. So ein potentiell gefährlicher Mensch gehört lebenslang in die Sicherungsverwahrung und nicht auf einen "Internetpranger".

"Opferschutz vor Täterschutz" - selbstverständlich. Aber doch bitte auch in einem mit unserer Verfassung und aktueller Rechtsprechung konform gehenden Rahmen.

Th. Heussmann

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Walter Haberer

Registriert seit: 22.07.2010

Kommentare: 1754

10. August 2010 - 15:32 Uhr

„Notarzt-Versorgung hinkt in Südbaden hinterher“

Vielleicht sollten sich die Menschen in diesem unseren Lande dieser echten Gefahr für Leib und Leben zuwenden. Denn immer noch ist die Wahrscheinlichkeit, nach einem Verkehrsunfall zu verbluten, weil der Rettungsdienst zu spät eintrifft, um ein Vielfaches grösser als diese hier hoch gekochte Gefahr durch einen einzelnen entlassenen Straftäter.

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Gelöschter Nutzer #775269

Registriert seit: 06.06.2009

Kommentare: 535

10. August 2010 - 16:22 Uhr

Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft soll einen Job
machen und keine Diskussionen lostreten, von denen er nichts
versteht.

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Michael Kern

Registriert seit: 20.07.2009

Kommentare: 846

10. August 2010 - 21:38 Uhr

"Vor wem müssen denn die Straftäter geschützt werden?"

Herr Haberer, sind Sie der Diskussion wirklich gefolgt?

Was ich damit aussagen wollte ist die berechtigte Frage ob die Polizeibegleitung der eintlassenen Sexualverbrecher deren Schutz dient oder unserem.

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peter grünn

Registriert seit: 08.10.2010

Kommentare: 1

08. Oktober 2010 - 15:03 Uhr

Wie man unschwer an den diversen Reaktionen über das Thema "Umgang mit Sexualstraftätern" sehen kann ist die Meinung gespalten ob denn nun Sexualstraftäter, die ihre Strafe verbüsst haben in einem wie auch immer gearteten internetpranger erwähnt werden dürfen. Da wird oft der Datenschutz ins Spiel gebracht; denkt aber auch jemand an den Opferschutz ? Wir in Deutschland machen uns unglaublich viele Gedanken über den Täter aber die Opfer stehen in unserer Gesellschaft quasi alleine da. Ja, ich bin für den Internetpranger ! Den opfern ist dadurch vielleicht nicht geholfen aber eventl. werden zukünftige Opfer vermieden wenn man weiss, dass in der Nachbarschaft ein (verurteilter) Straftäter lebt.

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Gelöschter Nutzer #782481

Registriert seit: 08.08.2009

Kommentare: 1605

09. Oktober 2010 - 06:19 Uhr

@ peter grünn

Lesen und verstehen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafrecht_(Deutschland)#Ziel_und_Zweck_von_Strafe

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