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Lebensrisiko Floh

Warum eine Katzensitterin jetzt vor Gericht scheiterte

Frauke Wolter
  • Mi, 02. Oktober 2019, 13:55 Uhr
    Kolumnen

Um es gleich vorweg zu sagen: Es folgt ein unappetitliches Thema. Eines, das jeder empört von sich weist, wenn es auftaucht ("Ich doch nicht!"). Es geht um Kleingetier. Genauer: um Läuse und Flöhe.

Hat sie Flöhe?  | Foto: Carlotta Huber
Hat sie Flöhe? Foto: Carlotta Huber
Haben wir natürlich alle nicht. Schließlich duschen wir täglich, waschen permanent Wäsche und sind auch sonst sehr ordentlich. Und dann das: Läusealarm! "In einer Klasse sind Läuse festgestellt worden, bitte untersuchen Sie Ihr Kind gründlich", heißt es dann in der Elterninfo. Himmel! Woher kommen die denn, seufzt man ergeben und denkt mit Grauen an den halben Meter Mädchenhaar. Bitte nicht. . . !

Doch Sauberkeit hält Parasiten nicht davon ab, uns Menschen zu befallen. Das musste auch eine Katzensitterin aus Köln erfahren, die für einen Freundschaftsdienst bitter bezahlte. Die fremde Katze brachte ihr Flöhe ins Haus – und diese wollten nicht mehr gehen. Sie habe nahezu ihre gesamte Kleidung, den Kühlschrank und das Auto entsorgen müssen, klagte die Betroffene vor Gericht und forderte daher 5000 Euro Schadensersatz.

Gesamte Wohnung mit Chemie einsprühen

Übertrieben? Mitnichten. Flöhe sind äußerst hartnäckig und sehr überlebensfähig. Eine Runde in der Waschmaschine überstehen sie locker, sie machen es sich gerne im Bettzeug gemütlich und auch Kälte kann ihnen nicht wirklich etwas anhaben. Selbst wenn sie – wie persönlich erfahren – aus einem heißen, afrikanischen Land stammen. Den Garaus macht ihnen in der Regel aber die Chemie. Ein Apotheker in der Ortenau jedenfalls half: Die gesamte Wohnung und alle Gegenstände einsprühen, empfahl er, Fenster schließen, zwölf Stunden das Haus verlassen und dann alles aufsaugen. Weg!

Wir wissen nicht, ob die freundliche Dame aus Köln auch alle ihre Besucher losgeworden ist. Tatsache aber ist, dass ihre Klage von einem Landgericht abgewiesen wurde. Sie habe keinen konkreten Beweis erbringen können, dass die Flöhe von der befreundeten Katze stammten, so die Richter. Und noch dazu: Flohbefall bei der Katzenbetreuung sei eben ein "allgemeines Lebensrisiko".

Ressort: Kolumnen

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