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18. Mai 2010
AKW-Laufzeitverlängerung: Es könnte auch ohne Bundesrat gehen
Mit einer Aufspaltung des Gesetzes kann die Regierung die Laufzeitverlängerung für AKW an der Länderkammer vorbeibugsieren.
Mit oder ohne – das ist die Frage. Falls die Verlängerung der AKW-Laufzeiten nur mit Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden kann, dann wäre sie jetzt bis auf weiteres vom Tisch. Denn die Atomkraftwerksbefürworter haben nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen ihre Mehrheit in der Länderkammer verloren. Wäre das Plazet des Bundesrats dagegen nicht erforderlich, könnten die Atomparteien CDU/CSU und FDP den Ausstieg aus dem Atomausstieg beschließen. Schließlich haben sie im Bundestag dazu weiter die Mehrheit.
Derzeit werden vor allem Nebelkerzen geworfen. So weisen AKW-Freunde wie Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) regelmäßig darauf hin, dass das rot-grüne Gesetz zum Atomausstieg 2002 zustimmungsfrei gewesen sei. Das gleiche müsse deshalb heute für die Laufzeitverlängerung gelten. Das ist aber nicht zwingend. Es ist eben nicht dasselbe, ob die Länder (durch Verlängerung der Atomaufsicht) belastet werden oder ob der Bund sie (durch einen baldigen Atomausstieg) entlastet.
Doch auch die Gegenargumentation vieler Atomgegner hat Schwächen. Derzeit verweisen sie gerne auf eine Ausarbeitung, die der wissenschaftliche Dienst des Bundestags Ende April erstellt hat. Dort heißt es: "Die Verlängerung der AKW-Laufzeiten führt zu einer Verlängerung der Vollzugsaufgaben mit einem entsprechenden Personal- und Kostenaufwand der Länder, was die Zustimmungsbedürftigkeit auslöst." Doch das angebliche Gutachten ist nur eine kurze Erläuterung zum Begriff Laufzeitverlängerung, bei der sich nur einige Zeilen mit der Zustimmung des Bundesrats beschäftigt.
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Das Argument der Bundestagsexperten greift aber auch inhaltlich zu kurz. Die Laufzeitverlängerung ist nicht schon deshalb zustimmungspflichtig, weil so die Atomaufsicht der Länder länger eingespannt wird. Nicht jede Belastung der Landesverwaltung durch ein Bundesgesetz gibt der Länderkammer ein Vetorecht. Sonst wäre ja fast jedes Bundesgesetz zustimmungspflichtig.
Im konkreten Fall kommt es vielmehr ganz auf die Ausgestaltung des Gesetzes an. Entscheidend ist daher, um welchen Zeitraum die Bundesregierung die AKW-Laufzeiten tatsächlich verlängern will. Die Hardliner in Union und FDP wollen die AKW-Laufzeiten von derzeit 32 auf 60 Jahre erhöhen. Der moderate CDU-Umweltminister Norbert Röttgen schlug dagegen nur zusätzliche acht Jahre auf dann 40 Jahre vor.
Vierzig Jahre sind dabei eine Scheidemarke, weil die Berechnungen, die der ursprünglichen Genehmigung der AKW zugrunde lagen, auf eine Laufzeit von 40 Jahren ausgelegt waren. Sollen die Atommeiler länger laufen, würden neue Sicherheitsüberprüfungen notwendig, so Röttgen. Dadurch werde dann auch die Zustimmungspflicht im Bundesrat ausgelöst. Umgekehrt, so Röttgen, könne eine "moderate" Laufzeitverlängerung auch ohne Zustimmung des Bundesrats erfolgen.
Atomkraftgegner warnen allerdings davor, die Äußerungen von Röttgen überzubewerten. Dieser sei als Umweltminister zwar federführend bei der Änderung des Atomgesetzes. Er braucht für seine Linie aber auch eine Mehrheit im Kabinett und im Bundestag. Und da werden die Atom-Befürworter vermutlich alles vermeiden, was eine Bundesratszustimmung auslösen könnte. Jochen Stay von der Organisation "ausgestrahlt" befürchtet deshalb, dass die Regierung bei der Sicherheit der AKW letztlich Abstriche machen wird, damit das Gesetz zustimmungsfrei bleibt.
Soweit müsste die Regierung aber gar nicht gehen. Sie könnte auch das Gesetz über die Laufzeitverlängerung in einen zustimmungspflichtigen und einen zustimmungsfreien Teil aufspalten. Das kündigten am Wochenende Kanzleramtsminister Pofalla und Hessens CDU-Ministerpräsident Roland Koch an. Dann würde die Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossen und die zusätzlichen Sicherheitsanforderungen mit dessen Zustimmung.
Für die atomkritischen Länder wäre das ein echtes Dilemma. Gegen mehr Sicherheit können sie kaum stimmen, vor allem, wenn die Laufzeitverlängerung ohnehin kommt. Die Aufspaltung von Gesetzen ist zwar ein Trick, aber ein durchaus zulässiger, wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat.
Atomkritische Juristen glauben jedoch, dass der Aufspaltungstrick den Bundesrat nicht wirksam ausschalten kann. Eine deutliche Ausweitung der Laufzeiten ändere bereits an sich die Tragweite der Verwaltungsverfahren und der Bundesauftragsverwaltung. Zumindest Laufzeitverlängerungen über acht Jahre wären dann per se zustimmungspflichtig. Wenn sich der Konflikt nicht politisch lösen lässt, muss am Ende mal wieder das Bundesverfassungsgericht als Schiedsrichter entscheiden.
Autor: Christian Rath
