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10. März 2010
Unterm Strich
Artikel 2 und der Weltuntergang
Stefan Hupka vermutet, dass rote Roben nicht an schwarze Löcher glauben.
Ein Weltuntergang wäre verfassungswidrig. Das steht fest. Und dazu braucht man kein Urteil aus Karlsruhe. Zwar gilt das Grundgesetz als die toleranteste Verfassung, die Deutschland je hatte. Aber auch die großzügigste Verfassung der Welt kann nicht etwas erlauben, das zu ihrer eigenen Abschaffung führt – etwa einen Weltuntergang. Insofern wirkt es, man muss schon sagen, cool, wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Gefahr eines Weltuntergangs jetzt vom Richtertisch gewischt hat. Eine diesbezügliche Beschwerde einer Klägerin nahm er nicht zur Entscheidung an.
Die Deutsche, die in Zürich lebt, hatte gelesen, dass man im europäischen Teilchenforschungszentrum CERN bei Genf plant, den Urknall zu simulieren, aus dem das Universum entstanden ist, und dass dabei im riesigen Teilchenbeschleuniger in der Erde tief unter Genf auch kleine Schwarze Löcher erzeugt werden können. Solche Löcher, man weiß es aus der Sendung mit der Maus, können ganze Planeten verschlucken. Warum nicht auch unseren eigenen? Das verstieße dann gegen Artikel 2, Absatz 2, Satz 1 des Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
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Aber die roten Roben sehen das nicht so dramatisch. Dass ihr Gericht doppelt so weit weg ist von Genf wie der Wohnort der Klägerin, könnte eine Rolle spielen. Entscheidender ist, dass die Richter an das Gute im Teilchenforscher, aber offenbar nicht an den Weltuntergang glauben. Kühl dozieren sie: "Die Größe eines vermeintlichen Schadens – hier die Vernichtung der Erde – erlaubt keinen Verzicht auf die Darlegung, dass ein wenigstens hypothetisch denkbarer Zusammenhang zwischen der Versuchsreihe und dem Schadensereignis besteht."
Und wenn die Forscher doch irren? Dann wird Planet Erde vergessen werden und auch Besucher aus anderen Galaxien werden ihn mangels Daten nicht mehr rekonstruieren können. Denn wer hat gerade die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft? Das Bundesverfassungsgericht.
Autor: hup
