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Bei der Erfassung der Arbeitszeit bitte flexibel bleiben

Wolfgang Mulke
  • Di, 14. Mai 2019, 22:04 Uhr
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BZ-Plus Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit von Arbeitnehmern erfassen, hat der Europäische Gerichtshof geurteilt. Doch eine neue Stechuhr alten Musters nützt niemandem etwas.

  | Foto: dpa
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Das Urteil zur Erfassung der Arbeitszeiten sorgt bei Arbeitgebern für Aufregung. Sie fürchten ...

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