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22. Juni 2012
Tagesspiegel
Breivik-Prozess: Im Zweifel für den Mörder?
Es gibt keine Lex Breivik. Es gibt ein Verfahren, in dem Argumente abgewogen werden, und in dem für die Staatsanwälte der Zweifel den Ausschlag gab. Ob das Gericht dem folgt, ist offen.
Kann ein Mann strafunfähig sein, der Terroranschläge und Massenmord jahrelang akribisch plant, seine Pläne dann eiskalt in die Tat umsetzt und vor Gericht behauptet, er bedauere nur, dass er nicht noch mehr Menschen umgebracht hat? Die Staatsanwälte im Prozess gegen den norwegischen Rechtsradikalen Anders Breivik meinen dies. Im Zweifel für den Angeklagten, das ist ein eisernes Prinzip der Rechtsprechung, auch wenn der Angeklagte dies gar nicht wünscht: Breivik will unbedingt als zurechnungsfähig gelten, weil er glaubt, dann ein Märtyrer zu sein, im anderen Fall aber ein armer Narr. Mit ihrem Antrag stellen sich die Ankläger nicht nur gegen Breivik und seine Verteidiger, sondern auch gegen die geballte psychiatrische Expertise: Nur zwei von dem guten Dutzend als Zeugen geladene Fachleute glauben an die Diagnose, dass der Mörder psychotisch sei. Auch im Volk halten viele Breivik für straffähig. Doch gerade das ist die Stärke eines Rechtsstaats. Auch in diesem Prozess gelten die normalen juristischen Spielregeln. Es gibt keine Lex Breivik. Es gibt ein Verfahren, in dem Argumente abgewogen werden, und in dem für die Staatsanwälte der Zweifel den Ausschlag gab. Ob das Gericht dem folgt, ist offen. Es gibt auch Argumente für den gegenteiligen Schluss. Sicher ist, dass Breivik den Rest seines Lebens weggesperrt bleibt. Das ist für viele Norweger die Hauptsache. Ob hinter den weißen Mauern einer Klinik oder den grauen eines Gefängnisses, ist für sie zweitrangig.
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Autor: Hannes Gamillscheg



