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Nicht zugestellte Strafzettel

Das Rathaus sollte den Einzelfall prüfen

Sina Schuler
  • Fr, 06. Dezember 2019, 07:16 Uhr
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BZ-Plus Nicht zugestellte Strafzettel sind ärgerlich und nähren Zweifel am Rechtsstaat. Deshalb sollte nicht der Grundsatz gelten: im Zweifel gegen den Betroffenen, findet BZ-Redakteurin Sina Schuler.

Eine Frau wurde in Freiburg geblitzt und wartete auf ihren Bußgeldbescheid.  | Foto: Michael Bamberger
Eine Frau wurde in Freiburg geblitzt und wartete auf ihren Bußgeldbescheid. Foto: Michael Bamberger
Für Betroffene muss es ein Gefühl der Machtlosigkeit sein: Sie konnten einen Bußgeldbescheid ...

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