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07. Februar 2012
Sicherungsverwahrung
Dauerbewacht, abgeschoben, ausgegrenzt
BUCH IN DER DISKUSSION: Der Bewährungshelfer Peter Asprion wirft einen anderen Blick auf Sicherungsverwahrte.
Der damalige Bundeskanzler wollte sie "wegsperren – für immer". Seine Forderung stieß auf großen Widerhall, das Strafrecht wurde angepasst und gedehnt – über jene Grenze hinaus, die die Bundesrepublik sich selbst gesetzt hat mit der Unterzeichnung der Menschenrechtscharta. Im Jahr 2009 bescheinigte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Deutschland einen eklatanten Verstoß gegen internationales Recht. An keinem anderen Ort wurden die Folgen dieses Richterspruchs sichtbarer als in Freiburg, weil hier die Sicherungsverwahrten des Landes einsitzen. Und kaum einer ist so nah dran an den Menschen, um die es geht, wie Peter Asprion, Bewährungshelfer und in dieser Eigenschaft Begleiter mehrerer aus der Sicherungsverwahrung entlassener Straftäter. Über seine Arbeit hat Asprion nun einen Bericht verfasst. Ein Bericht, der von dieser Nähe lebt. Asprion eröffnet tiefe, neue und durchaus erschütternde Einblicke. Zugleich engt diese Nähe bisweilen den Blick ein.
Wie ein roter Faden zieht sich durch Asprions Buch die Erfahrung, dass die Debatte unter einer massiven Schieflage leidet. Der nämlich, dass hier Menschen dämonisiert werden, ganz dem Diktum von Altkanzler Schröder folgend. Dass mit diesen Menschen Politik gemacht wird. Parteipolitik zum einen aber auch Interessenpolitik auf Seiten der Justiz, der Vollzugsanstalten, der Polizei, der Stadt und nicht zuletzt einem Teil der Medien. Die entlassenen Strafgefangenen werden zum Objekt, dauerbewacht, abgeschoben, ausgegrenzt.
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Dazu steht die öffentliche Wahrnehmung des Themas in eklatantem Widerspruch zur Realität. Erst unlängst hat der Kriminologe Christian Pfeiffer, einst Justizminister in Schröders Heimatland Niedersachsen, zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass in den 1970er Jahren noch bis zu 17 Kinder jährlich in Deutschland Opfer von Sexualstraftätern wurden. Inzwischen seien es ein, maximal zwei Fälle pro Jahr. Auch die Zahl der Sexualmorde sank in diesem Zeitraum von mehr als 50 pro Jahr auf vier im Jahr 2010. Jeder Fall ist einer zu viel. Aber dieser Realität steht die öffentliche Wahrnehmung diametral entgegen. Fragt man Bürger aber nach ihrer Einschätzung zur Zahl der Sexualmorde, ist die Zahl der Sexualmorde in diesem Zeitraum von 32 auf 209 gestiegen.
Asprion setzt diesem vagen, allgemeinen Bild zwei konkrete Fälle aus seiner Praxis entgegen. Und er fragt zum Beispiel danach, wer eigentlich Verantwortung trägt, wenn ein Kind mit acht Jahren aus einer verwahrlosten Familie geholt, in ein Heim gebracht wird, wo es erst etwas zu essen gibt, nachdem zuvor gebetet wurde. Wenn dieses Kind zeitweise in die Jugendpsychiatrie eingewiesen wird, durch Einbrüche auffällt, ins Jugendgefängnis kommt und später in einen Erwachsenenknast. Wer trägt die also die Verantwortung, wenn ein Mensch seit seinem achten Lebensjahr mehr oder weniger durchgehend in staatlicher Obhut erzogen und später weggeschlossen wird? Als der Mann mit 61 Jahren aus dem Gefängnis entlassen wird, hat er 36 Jahre Haft hinter sich, sein Urteil lautete auf 15 Jahre mit zehnjähriger Sicherungsverwahrung. Verurteilt wegen versuchter Notzucht. Die Geschichte des zweiten Ex-Häftlings verläuft ganz ähnlich.
In beiden Fällen spielen unmotivierte Verteidiger eine Rolle, Verfahrensfehler, Gutachter, die voneinander abschreiben, und urteilen, ohne den Klienten gesehen zu haben. Die Geschichten berichten davon, dass die Häftlinge nur zur Therapie zugelassen werden, nachdem sie zuerst ihre Tat eingeräumt haben – obwohl bekannt ist, dass ein solches Eingeständnis vielleicht erst als Ergebnis eines therapeutischen Prozesses denkbar ist.
Asprion beharrt darauf, dass selbstverständlich jedes Opfer und deren Angehörige jede Unterstützung und jedes Mitgefühl beanspruchen können und beides gewährleistet sein muss, dass dies aber nicht das Recht des Täters auf menschenwürdige Behandlung aushebeln und eine Art Gegenrechnung aufgemacht werden darf. So radikal und konsequent er sich eindenkt in die Welt seiner Schützlinge, so hätte man sich doch auch ein paar einfühlende Sätze zum Lebensgefühl jener gewünscht, die mit der Möglichkeit leben müssen, dass ihnen der Täter morgen in der Straßenbahn gegenübersitzt.
– Das Buch wird heute, Dienstag, um 19 Uhr im Herder-Verlag, Hermann-Herder-Straße 4, Freiburg, vorgestellt.
Autor: Franz Schmider
