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02. Juli 2010

Fall Kachelmann: Schlechtes Omen

Ob der Vergewaltigungsvorwurf gegen Kachelmann zutrifft, wird erst im Prozess geklärt werden.

Der Wettermoderator Jörg Kachelmann bleibt in Haft. Das entschied am Donnerstag das Landgericht Mannheim. Gegen Kachelmann bestehe weiter der dringende Tatverdacht, dass er seine langjährige Geliebte Sabine W. mit vorgehaltenem Messer vergewaltigt habe. Damit wischte das zuständige Gericht mehrere Gutachten vom Tisch, die Kachelmann zu entlasten schienen.

Was am Abend des 9. Februar in einer Schwetzinger Wohnung passierte, ist nach wie vor ungeklärt. Sabine W. sagt, Kachelmann habe sie zum Sex gezwungen, weil sie sich von ihm trennen wollte. Kachelmann sagt, die beiden hätten erst einvernehmlichen Sex gehabt und dann über seine inzwischen aufgedeckte Untreue gestritten. Der Vorwurf der Vergewaltigung sei frei erfunden, so Kachelmanns Anwalt. Anfang Juni waren Gutachten bekannt geworden, die Kachelmanns Version vermeintlich unterstützten. Eine Bremer Psychologieprofessorin erklärte laut Spiegel, dass die Aussage der ehemaligen Geliebten nicht ausreichend glaubwürdig sei. Auch die DNA-Spuren am Messer und die Verletzungsspuren bei der Frau seien laut anderer Gutachten weniger eindeutig als bisher bekannt. Der Spiegel war wohl von Kachelmanns Anwälten gefüttert worden. Plötzlich stand Kachelmann als verfolgte Unschuld da. Und die Staatsanwaltschaft musste sich eine voreilige Anklage vorhalten lassen.

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Doch sind die Gutachten für Kachelmann wirklich so günstig? Das Landgericht Mannheim sah dies am Donnerstag anders. Die Glaubhaftigkeit der ehemaligen Geliebten ergebe sich auch "durch die in ihrer Gesamtheit zu betrachtenden Ausführungen in dem aussagepsychologischen Gutachten". Wem also soll man glauben? Dem Spiegel oder dem Gericht?

Brisant an dem Mannheimer Beschluss ist, dass Kachelmanns Anwalt zu diesem Zeitpunkt bereits seinen Antrag auf Haftprüfung zurückgenommen hatte. Doch die Mannheimer Richter entschieden trotzdem. Wollten sie damit der so heftig angegriffenen Staatsanwaltschaft beistehen? Im nächsten Schritt wird nun das Oberlandesgericht Karlsruhe über die Fortdauer der U-Haft entscheiden. Wenn der Vorgang nicht so ernst wäre, könnte man ihn sogar spannend finden.

Ob an den Vorwürfen gegen Kachelmann wirklich etwas dran ist, wird wahrscheinlich erst im Prozess geklärt werden. Die Entscheidung treffen am Ende genau die Richter, die gestern den Tatverdacht gegen Kachelmann bestätigt hatten – kein gutes Omen für den Schweizer Moderator. Seine Aussagen seien wenig plausibel, erklärten gestern die Richter in Mannheim. Doch selbst wenn Kachelmann einen glatten Freispruch erhält, würde der Wettermann wohl einen Karriereknick hinnehmen müssen. Schließlich wurde bekannt, dass der Moderator einem halben Dutzend Frauen vorgespielt hat, sie seien jeweils die einzige Geliebte in seinem Leben. Auch das dürfte ihn viel Sympathie gekostet haben.

Autor: Christian Rath