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29. September 2010

Fördern, aber auch fordern

Die drei Geberländer tun gut daran, gegen die Modalitäten des Länderfinanzausgleichs zu klagen.

Umsatzsteuervorwegausgleich, Bundesergänzungszuweisungen, Ausgleichs- und Finanzkraftmesszahlen, Einwohnerveredelung: Vordergründig geht es beim Finanzausgleich nur um sperrige Verästelungen für Experten. Dahinter aber verbirgt sich ein Thema, mit dem man im Südwesten Deutschlands sehr konkret auf Stimmenfang gehen kann – und wird.

Die FDP-Fraktionen in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind vergangene Woche vorgeprescht, die Staatskanzleien der drei schwarz-gelb regierten Länder folgen noch in diesem Herbst mit der Veröffentlichung eines zweiten Gutachtens: Auch dieses wird zum Schluss kommen, dass die zahlreichen gesetzlichen Regelungen des Milliardentransfers zumindest partiell verfassungswidrig sind, eine erneute Klage in Karlsruhe also aussichtsreich ist.

Seit diesem Jahr halten nur noch die drei Länder im Südwesten alle anderen 13 mit aus, und dabei geht es nicht um Peanuts: 2010 werden allein über den Länderfinanzausgleich mehr als sieben Milliarden Euro in die chronisch leeren Kassen im Osten, Norden und Westen fließen. Baden-Württemberg, durch die Steuerausfälle im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise überdurchschnittlich gebeutelt, wird mit rund anderthalb Milliarden Euro zwar am wenigsten zu zahlen haben, Nachholbedarf aber hat das Land keineswegs: Als einziges überhaupt hat es von Beginn an immer in die Umverteilungsmaschine eingezahlt: Über 46 Milliarden Euro wurden seit 1950 aus Baden-Württemberg überwiesen – da soll noch mal einer sagen, "mir gäbet nix".

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Die vom Grundgesetz verlangte Solidarität, den angemessenen Ausgleich der sehr unterschiedlichen Finanzkraft der Länder – horizontal durch die Länder, vertikal durch den Bund – stellen auch die entschiedensten Kritiker nicht infrage. Wohl aber die Folgen der verschachtelten, hochkomplexen Finanzausgleichssysteme: Dass es sich für ein Zuschussland nicht lohnt, seine Finanzkraft zu stärken, weil das sofort einhergeht mit entsprechend sinkenden Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich, ist ein schwerer Webfehler.

Richtig in Rage aber bringt, dass sich ausgerechnet am Tropf hängende Habenichtse sozialer Wohltaten rühmen, die sich Geberländer aus Gründen finanzpolitischer Solidität verkneifen – den kostenlosen Kindergartenbesuch etwa oder den Verzicht auf die Erhebung von Studiengebühren. Wenn es ein Thema gibt, bei dem hierzulande CDU und FDP laut applaudiert wird, dann ist es die mit solchen Beispielen unterfütterte Klageandrohung.

Bis 2019 ist der Status quo festgeschrieben. Damit danach überhaupt die Chance auf ein gerechteres Geben und Nehmen besteht, sind möglichst konkrete verfassungsgerichtliche Vorgaben nötig – denn dass die Nutznießer der bestehenden Regeln den Ast, auf dem sie sitzen, von selber kürzen, ist unwahrscheinlich.

Autor: Bettina Wieselmann