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Keine Abschiebung ins Ungewisse

Christian Rath

Von

Do, 06. November 2014

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Nach einem Urteil aus Straßburg können Flüchtlinge nur nach Italien zurückgeschickt werden, wenn Rom Garantien für sie abgibt.

Flüchtlingsfamilien können nur dann nach Italien abgeschoben werden, wenn die italienischen Behörden eine angemessene Unterbringung garantieren. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Wegen der großen Bedeutung hatte gleich die Große Kammer des Gerichtshofs den Fall übernommen. Gegen die Entscheidung sind deshalb keine Rechtsmittel mehr ...

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