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27. Juli 2012 21:45 Uhr
Lehrreicher Ferienbeginn
Schnäppchenjäger dürfen Schulpflicht nicht aushöhlen
Ein Schulleiter lehnt die Bitte eines Vaters ab, die Tochter vorzeitig in die Ferien reisen zu lassen. Als das Mädchen dennoch nicht zum Unterricht erscheint, rückt die Polizei aus. Ein verhältnismäßiger Schritt?
Vorweg: Das Mädchen ist zur Oma nach Italien in Urlaub geflogen. Die Polizei hat nur die Personalien festgestellt und damit den Sachverhalt juristisch verwertbar festgehalten: Die Siebenjährige ist entgegen der Anweisung des Schulleiters nicht zum Unterricht erschienen, sie war aber nicht krank. Konsequenz wird eine Geldbuße sein. Das vermeintliche Billigticket, gebucht für den letzten Schul- und nicht den ersten Ferientag, wird nun mit einem kräftigen Aufschlag bedacht.
Natürlich ist die Frage berechtigt, ob da nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde. Welchen relevanten Unterrichtsstoff versäumt ein Kind am letzten Schultag? Keinen. Was verpasst es in der letzten Schulwoche? Wenig. Schon eine Woche vor Ferienbeginn schalten viele Schulen in den Entspannungsmodus. Die Noten sind gemacht, der Stoff ist durch, die Luft raus. So gesehen dürfen Schulen sich nicht wundern, wenn Eltern das als eine versteckte Einladung missverstehen.
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Diese Argumentation ist jedoch tückisch. Erstens reduziert sie die Aufgabe der Schule und spricht ihr ausgerechnet jenen Part ab, der heute wichtiger wird als jemals zuvor: Schule soll nicht nur Wissen, sondern auch Sekundärtugenden und soziale Kompetenz vermitteln. Lernziel eins: Es gibt Regeln und Gesetze, und diese gelten für alle.
Wer Regeln setzt, muss auch bereit sein, sie durchzusetzen. In diesem Punkt war der Schulleiter aus Gomaringen so konsequent wie das Schulgesetz eindeutig. Es gibt eine Schulpflicht und "Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, können der Schule zwangsweise zugeführt werden". Diese Schulpflicht ist ein hohes Gut, das zu verteidigen sich lohnt.
Lernziel zwei: Sollte es an einer Schule den Trend geben, das Schuljahr frühzeitig zu beenden und die letzten Schultage nicht mehr ernst zu nehmen, sollten Eltern nicht auf diesen Zug aufspringen, um den eigenen Geldbeutel zu schonen, sondern sich zu Anwälten ihrer Kinder machen und zur Wehr setzen. Zum Beispiel mit der Forderung, die letzte Schulwoche zu nutzen, um andere Dinge zu lernen als den Satz des Pythagoras oder den Corrioliseffekt. Die Tage um die Ferienzeit dürfen jedenfalls nicht zur Dispositionsmasse für Schnäppchenjäger werden – mit dem Effekt, dass die draufzahlen, die sich an die Regeln halten. Und was, wenn die Airlines dem Billigangebot am letzten ein Superbilligangebot am vorletzten Schultagfolgen lassen?
Schließlich darf man Eltern daran erinnern, dass sie – mit gutem Grund – von der Schule mehr Verlässlichkeit verlangen. Das gilt ganz besonders für Grundschulen. Lernziel drei: Wer Verlässlichkeit einfordert, der muss selbst bereit sein, sich danach zu richten.
- Gomaringen / Stuttgart: Polizeieinsatz gegen 7-jährige Schulschwänzerin
Autor: Franz Schmider
48 Kommentare
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Gelöschter Nutzer #914291
Registriert seit: 30.03.2012
Kommentare: 629
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28. Juli 2012 - 01:13 Uhr
Daumen hoch für den Lehrkörper, daß der sich nicht bereits außerhalb der unterrichtsfreien Zeit ( 6 Wochen ! ) in die Toskana absetzt !
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Ammar Ulabi™
Registriert seit: 08.05.2009
Kommentare: 3969
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28. Juli 2012 - 02:34 Uhr
Danke an Franz Schmieder für dessen Ausgewogenheit sowie der klaren und völlig richtigen "Botschaft", die von seiner Einschätzung des Falles ausgeht.
Natürlich sollen derartige elterliche Eigenmächtigkeiten "keine Schule" machen dürfen.
Dieser Fall zeigt allerdings doch wieder einmal mehr auf, dass "der Ehrliche" (und vielleicht sogar auch noch der wirtschaftlich Minderbemittelte) schlicht und ergreifend "der Dumme" war.
Soweit aus Text und Meldung hervorgeht, haben die Eltern um den 1 Tag vorzeitige Ferienentlassung als Ausnahme völlig legitim für ihr Kind beantragt, unter Nennung und Offenlegung ihrer wahren und sauber dargelegten Gründe. Diesem wurde aus besagten Gründen schulischerseits nicht stattgegeben. Hätten die Eltern hingegen pragmatischerweise gelogen und eine Abwesenheit ihres Kindes am letzten Schultag aufgrund einer "plötzlichen Erkrankung" schriftlich und sogar rechtzeitig noch fernmündlich entschuldigt, wäre garantiert "keine Polizei mit von der Partie gewesen".
Mit dem nun fälligen Bußgeld ist niemandem gedient, weil dieser bürokratische wie zudem öffentlich gewordene Gesamtaufwand niemals damit abgedeckt werden kann. Allein als Lehre daraus ergibt sich für Eltern in entsprechender Situation künftig, statt ehrlich zu sein lieber zu lügen bzw. zu mauscheln. -
Egon Mayer
Registriert seit: 30.06.2010
Kommentare: 1485
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28. Juli 2012 - 03:15 Uhr
So ist das in Deutschland: Nicht die Regeln sind für die Menschen da, sondern die Menschen für die Regeln.
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Thomas Hemmer
Registriert seit: 29.01.2012
Kommentare: 74
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28. Juli 2012 - 06:00 Uhr
@A. Uhlabi:
Mit Verlaub: Franz Schmider.
Ein Rothaus auf meiner Seite.. ;o) -
Gelöschter Nutzer #782481
Registriert seit: 08.08.2009
Kommentare: 1605
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28. Juli 2012 - 06:32 Uhr
Auch wenn ich das Verhalten der Eltern nicht billige, so halte ich die Reaktion des Schulleiters ebenfalls für völlig überzogen.
Das schreit geradezu danach, dass man sich als Eltern dafür revanchiert, in dem man ab sofort bei jedem Unterichtsausfall oder zu spät erscheinendem Lehrer einen Brief an das Oberschulamt schreibt.
Ob das Sinn der Sache ist? -
Hartmut Maier
Registriert seit: 11.08.2009
Kommentare: 15
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28. Juli 2012 - 08:46 Uhr
Polizeieinsatz?Das klingt als hätte eine Hundertschaft das Kind zurück geholt.Zum Glück war das nicht so.
Der Schulleiter hat finde ich recht.Vielleicht hat diese Unsitte an der Schule zu sehr um sich gegriffen. Die Eigenmächtigkeit von manchen Eltern die meinen für Sie gelten besondere Ausnahmen greift immer mehr um sich und darf nicht geduldet werden.Bereits Schuldkindern vorzuleben der Ehrliche ist der Dumme geht schon mal garnicht. Und wegen Krankheit fehlende Lehrer damit zu vergleichen hinkt mächtig. Der Artikel der Zeitung ist sehr gut. -
Gelöschter Nutzer #782481
Registriert seit: 08.08.2009
Kommentare: 1605
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28. Juli 2012 - 09:02 Uhr
@ Hartmut Meier
Der Vergleich hinkt keinesfalls, Herr Meier. Die Schule hat dafür zu sorgen, dass ein lückenloser Unterricht gewährleistet ist. -
Manni Fischer
Registriert seit: 29.11.2010
Kommentare: 808
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28. Juli 2012 - 09:17 Uhr
Grundsätzlich finde ich einen Polizeieinsatz für ein 7-jähriges Kind etwas überzogen. Allerdings weiss man nicht, wie es an dieser Schule zugegangen ist und wie die Anfrage der Familie ausgesehen hat.
Aus eigener Erfahrun gweiss ich, dass ausserordentliche Befreiung vom Unterricht nicht nur vom Tag abhängt, sondern auch von den betroffenen Personen. So weiss ich von Eltern, die regelmässig einen oder zwei Tage früher in Ferien fahren um dem Hauptansturm zu entgehen. Da ihre Kinder in der Schule bereits öfters fehlten hat der Direktor dem auch einen Riegel vorgeschoben und die Ferien verweigert. Erfolg: Kindern waren beide krank. Genau aber diese Eltern (beide berufstätig) beschwerten sich über ausgefallene Stunden. Welch Ironie.... -
Daniela Winkler
Registriert seit: 28.07.2012
Kommentare: 7
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28. Juli 2012 - 09:33 Uhr
Die Aktion ist meines Erachtens völlig überzogen. Der Direktor sollte sich vor allem auch mal den Unterricht der letzten Schultage anschauen. Ich selber, Mutter eines 7 jährigen Kindes erlebte in den letzten Tagen lediglich, dass die Zimmer leer geräumt wurden. Also was sprach dagegen die Erlaubnis zu erteilen?! Es zeigt nur was bereits gesagt wurde, der ehrliche ist der Dumme.
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Heribert Kuhn
Registriert seit: 18.07.2011
Kommentare: 67
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28. Juli 2012 - 10:02 Uhr
Natürlich hatte der Direktor völlig Recht. Jeder versucht heutzutage, sich der Verantwortung zu entziehen, und genau so wie im vorliegenden Fall bringen wir das auch den Kindern schon bei. Tolles Deutschland!
Und weil hier immer von "Polizeieinsatz" geredet wird. Es kam schließlich nicht die verdammte Kavalerie. Die Grenzpolizei wurde einfach sensibilisiert, auf ein kleines Mädchen mit dem Namen XY zu achten.
Herr Kratzer: Sie haben Recht: Es handelt sich um sechs Wochen unterrichtsfreie Zeit. Anzumerken wäre aber ebenfalls, dass die letzte Woche zwar nicht unterrichtsfrei ist, sondern voll mit Konferenzen und Vorbereitungen. In meiner Zeit als Lehrer hatten meine Arbeitstage im Durchschnitt 10-12h, sechs Tage die Woche. Und ich habe es gerne gemacht. Aber das ist ja nun nicht das Thema hier .... -
Gelöschter Nutzer #914291
Registriert seit: 30.03.2012
Kommentare: 629
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28. Juli 2012 - 10:19 Uhr
... ich wusste schon, warum ich unterrichtsfrei, und nicht arbeitsfrei schrieb ...
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Werner Ketterer
Registriert seit: 17.06.2009
Kommentare: 255
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28. Juli 2012 - 10:33 Uhr
@ Frank Ebert
Bei Unpünktlichkeiten von Lehrern hätten Sie viel zu schreiben, Herr Ebert. Aus meiner Schulzeit und meiner Berufstätigkeit möchte ich doch vorschlagen, dass man dem Schulamt eher die Lehrer und Lehrerinnen nennt, die sowohl bei Unterrichtsbeginn als auch nach Pausen pünktlich im Klassenzimmer sind!!!
Und das was hier den Eltern des Kindes vorgeworfen wird, ist auch bei vielen Lehrern gang und gäbe... (Und nicht nur wegen eines Tages!) -
Gelöschter Nutzer #914291
Registriert seit: 30.03.2012
Kommentare: 629
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28. Juli 2012 - 10:53 Uhr
ooooha, Herr Ketterer,
bis jetzt sind hier 13 Kommentare; ich guck mal in 6 Stunden wieder, wenn der vereinte Lehrkörper-Schimpf auf Sie niedergeprasselt ist ;o) -
Michael Berner
Registriert seit: 10.01.2011
Kommentare: 903
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28. Juli 2012 - 11:52 Uhr
Es heisst immer noch Schulpflicht und nicht Schulfreiwilligkeit. Auch wenn es am letzten Tag nur noch zu 4 Stunden und einem Film reicht, es ist ein Schultag, der von allen wahrzunehmen ist. Eher müsste man sich an die Urlaubsveranstalter wenden, weshalb solche Lockangebote gemacht werden, denn indirekt verleitet man Eltern dazu, diese anzunehmen und gegen die Schulpflicht zu verstoßen - natürlich will ein Reiseveranstalter mit solchen Angeboten Leute, die es dürfen, dazu bringen, früher loszufliegen, um die Flüge gleichmäßiger auszulasten. Wenn jemand, wie schon vorgschlagen, sein Kind am letzten Tag krankmeldet, dann wird sicherlich auf einem ärztlichen Attest bestanden. Selbst wenn so eins eingereicht würde, kann immer noch die Urlaubsbuchung der Familie kontrolliert werden, wurde alles schon einmal gerichtlich durchgezogen, auch bei verspäteter Rückkehr aus den Ferien. Es kommt sicherlich auch auf das Verhältnis zur Schule an. Die Direktion muss alle gleich behandeln, es kann aber auch Ausnahmen geben. Ein simpler Urlaub, weil so billiger, gehört in aller Regel aber nicht dazu.
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Marianne Schulz
Registriert seit: 10.02.2010
Kommentare: 114
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28. Juli 2012 - 11:56 Uhr
Zur Abschreckung für andere Eltern mag das Vorgehen des Schulleiters und der Polizei doch nützlich sein. Es kann ja nicht angehen, daß die Schüler einfach nach Belieben in die Ferien fahren, bevor das Schuljahr endet, nur wegen eines finanziellen Vorteils.
Andererseits habe ich die Erfahrung gemacht, dass Eltern, die über das ganze Schuljahr hindurch eine gute kooperative Haltung zur Schule hin zeigen, die ihre Kinder gewissenhaft zur Schule schicken, gewissenhaft und ehrlich entschuldigen, die sorgfältig darauf achten, dass Hausaufgaben gemacht werden usw., sich engagieren, normalerweise auch einmal eine Ausnahmebefreiung erhalten können, wenn es denn überzeugend begründet ist. Wer natürlich schon das ganze Jahr über genervt hat und durch mangelnde Disziplin auffiel, der braucht sich ja nicht zu wundern, wenn dann so was passiert wie in dem beschriebenen Fall.
Andererseits würde ich mir von den Schulen wünschen, dass der Unterricht auch bis Ferienbeginn weitgehend sinnvoll mit Unterricht ausgefüllt wird. Da gibt es manchmal doch recht viel Leerlauf in den letzten 5 Tagen bis zu den Ferien. -
Manuel Rosenthal-Schöpflin
Registriert seit: 13.07.2010
Kommentare: 1712
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28. Juli 2012 - 14:15 Uhr
Das Wichtigste aus dem oberen Kommentar:
"Schule soll nicht nur Wissen, sondern auch Sekundärtugenden und soziale Kompetenz vermitteln."
Wie es scheint, hat hier die heutige Generation erhebliche Defizite. -
Charles David
Registriert seit: 19.07.2012
Kommentare: 68
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28. Juli 2012 - 15:19 Uhr
Der Artikel enthält einen Fehler. "Schulpflicht ist ein hohes Gut": Nein, das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut, die Schulpflicht ist ein bürokratischer Auswuchs des Bildungsanspruches, der allerdings auch erfüllt werden muss. Ansonsten verkommt er zur hohlen Phrase oder zur Schikane. Eine Ampelschaltung macht nur Sinn, wenn auch Verkehr stattfindet. Ansonsten schwindet die Akzeptanz. Gleichwohl funktioniert das Gemeinwesen - so wie wir es uns vorstellen - nur, wenn wir auch bei der Drückerampel halten, obgleich kein Fusslatscher zugegen.
So ist es auch hier: Die Schule muss das umfassende Bildungsrecht gewährleisten. Ein Filmchen noch hier oder das zwangsweise Absitzen von Resttagen kann es nicht sein. Es muss etwas Sinnvolles und Gelebtes sein, meinetwegen auch der Beginn der Sommerschule, wo Defizite aufgeholt werden können. Hier müssen die Schulen noch lernen, hier passiert zu wenig. Die Eltern hingegen müssen erkennen, dass sie an der Ampel zu warten haben. Dies fällt ausländischen Eltern oft schwerer, als deutschen Bildungsbürgern. -
Gelöschter Nutzer #914291
Registriert seit: 30.03.2012
Kommentare: 629
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28. Juli 2012 - 15:54 Uhr
@ Herr David,
das (bildlich dargestellte) Verhalten an der Ampel nun auf die Herkunft (Oma in Italien) zu schieben, ist nicht ganz korrekt, denn die Omi könnte ja auch eine in Italien residierende deutsche Bildungsbürger-Oma sein.
Desweiteren: Wie sollten sich Ihres Erachtens deutsche Nicht-Bildungsbürger verhalten ?
Also ich latsche immer bei Rot über die Ampel, wenn gerade keine Gefahr droht, UND, WICHTIGER, mir kein Kind dabei zuschaut. -
Michael Riedle
Registriert seit: 17.07.2011
Kommentare: 573
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28. Juli 2012 - 17:58 Uhr
...und was lernen wir daraus, nicht so "doof" sein und fragen, sondern wie viele es machen einfach fahren, schluss und aus die Maus.....
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Egon Mayer
Registriert seit: 30.06.2010
Kommentare: 1485
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28. Juli 2012 - 19:54 Uhr
@Charles David
Sehr schön auf den Punkt gebracht! Unter dem Mäntelchen der Schulpflicht die Schülerinnen und Schüler zu zwingen, die Resttage sinnlos abzusitzen, ist definitiv der falsche Weg. Und läßt sich wirklich genausowenig einsehen, wie an einem Mittwoch morgen um 2 Uhr an der Ampel Tullastr./Lembergallee anzuhalten, nur weil ein Bürokrat nicht daran gedacht hat, dass man die Ampel nachts auf Blinkbetrieb umstellen könnte.
Schulpflicht bedeutet eben auch für die Lehrer, dass sie in der Pflicht sind, einen Unterricht zu gestalten, der auch an den 2-3 Tagen vor den großen Ferien auch noch Sinn mach! -
Michael Kern
Registriert seit: 20.07.2009
Kommentare: 846
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28. Juli 2012 - 21:37 Uhr
"Und läßt sich wirklich genausowenig einsehen, wie an einem Mittwoch morgen um 2 Uhr an der Ampel Tullastr./Lembergallee anzuhalten, nur weil ein Bürokrat nicht daran gedacht hat, dass man die Ampel nachts auf Blinkbetrieb umstellen könnte."
Also, wenn Ihnen eine Ampel nicht gefällt, dann gilt sie auch nicht?
Seltsame Lebenseinstellung.
Nachvollziehbarer wäre für mich dann, wenn Sie hingehen würden und dem Bürokraten beim Denken auf die Sprünge helfen und eine Eingabe machen die Ampel auf Blinkbetrieb zu schalten.
Vielleicht kommt dann einHinweis dass aufgrund von Unfallgefahren kein Blinkbetrieb möglich ist. -
Egon Mayer
Registriert seit: 30.06.2010
Kommentare: 1485
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29. Juli 2012 - 00:03 Uhr
@Michael Kern
"Vielleicht kommt dann ein Hinweis dass aufgrund von Unfallgefahren kein Blinkbetrieb möglich ist."
Damit erübrigt sich ja "eine Eingabe machen die Ampel auf Blinkbetrieb zu schalten."
Da Sie ja so gut Bescheid wissen, brauche ich mich also nicht zu bemühen. Vielen Dank, Sie haben mir Arbeit gespart.
Stehe ich also weiterhin an der roten Ampel, kein Auto weit und breit. Aber das war ja eigentlich nicht das Thema, oder?
Stures Festhalten an den Buchstaben des Gesetzes ist manchmal notwendig. Aber manchmal sollte man auch mal den gesunden Menschenverstand einschalten und nach dem Geist des Gesetzes fragen und ob die Anwendung in der Form wirklich Sinn macht. Denn wie ich weiter oben schon geschrieben habe: Sind die Menschen für die Gesetze da? Oder die Gesetze für die Menschen?
Das Abendland wird nicht untergehen, wenn man die praktische Anwendung der Schulpflicht am letzten Tag vor den Sommerferien kritisch hinterfragt. -
Gelöschter Nutzer #914291
Registriert seit: 30.03.2012
Kommentare: 629
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29. Juli 2012 - 12:47 Uhr
So, Herr Ketterer.
Da ist es aber ruhig geblieben....Wahrscheinlich sind die Gegenargumentatoren schon in der Toskana. :-) -
Michael Kern
Registriert seit: 20.07.2009
Kommentare: 846
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29. Juli 2012 - 18:49 Uhr
"Da Sie ja so gut Bescheid wissen, brauche ich mich also nicht zu bemühen. Vielen Dank, Sie haben mir Arbeit gespart."
Nein, die Eingabe könne Sie natürlich trotzdem machen. Ich habe lediglich eine Möglichkeit geäussert die sein könnte warum dort nicht geblinkt sondern geleuchtet wird.
"Aber manchmal sollte man auch mal den gesunden Menschenverstand einschalten und nach dem Geist des Gesetzes fragen und ob die Anwendung in der Form wirklich Sinn macht. "
Hinterfragen dürfen Sie soviel Sie wollen. Halten müssen Sie sich an die Ampel trotzdem. Oder sind sie einer der an einer Blitzerampel nachts um drei drüber fährt, geblitzt wird und dann noch gegen die Rechtmässigkeit des Blitzens den Anwalt loslässt?
Aber Sie haben recht wir schweifen ab, hier ging es um die Schulpflicht. -
Egon Mayer
Registriert seit: 30.06.2010
Kommentare: 1485
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29. Juli 2012 - 19:21 Uhr
@Michael Kern
"Halten müssen Sie sich an die Ampel trotzdem. Oder sind sie einer der an einer Blitzerampel nachts um drei drüber fährt, geblitzt wird und dann noch gegen die Rechtmässigkeit des Blitzens den Anwalt loslässt?"
Es ist interessant, dass man in diesem Forum nur den Hauch einer Kritik äußern muss, nur um weniges von der Meinung der hiesigen Hardliner abweichen muss, um sofort als Verkehrsrowdy, notorischer Schulschwänzer, hoffnungsloser Alkoholiker oder Neonazi - abhängig vom Thema des Artikels - abgestempelt zu werden. Was wurde eigentlich aus dem freiheitlich-demokratischem Denken in Baden? Leben hier inzwischen nur noch preussische Bürokraten? -
Gelöschter Nutzer #914291
Registriert seit: 30.03.2012
Kommentare: 629
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30. Juli 2012 - 00:27 Uhr
@ Herr Mayer
preußisch nit unbedingt, abba Zugreisti halt.
Ist halt so schön grün und öko und 68er-like hier.
*rofl*
Wobei: Das Vorkommnis war ja bei den Schwaben *ggg* -
Bernardo di Francia
Registriert seit: 19.07.2010
Kommentare: 25
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30. Juli 2012 - 14:43 Uhr
Hr. Schmider hat recht: Die Regeln gelten für alle und vor dem Schulleiter (Richter) sind alle gleich. Deswegen werden auch Muslimas nicht vom Schwimmen freigestellt und Dicke nicht vom Sport befreit. Es sollen auch keine falschen Sitten einreissen, wo Eltern den Lehrern die Autorität abgraben.
Nur kurz zum Wert der letzten Schultage: Wenn das Wissen gelernt und die letzte Prüfung geschrieben ist, gibt's endlich Platz für Anderes und echtes Leben. Da lernt man auch Lehrer und Banknachbarn anders kennen. Man hat eben mal Zeit für einen Film, der nicht im Lehrplan steht. Am Gym hatten wir zwei tolle "Projekttage" mit Kanufahren oder Schachclub oder Wald-Aufräumen oder Musik-Werkstatt und und und. Und auch so ein Ritual wie der "Schuljahresendgottesdienst" und die Zeugnisübergabe sind aus meiner Sicht wertvoll und formen den Menschen, der nicht nur Lernroboter sein soll und will. -
Gelöschter Nutzer #914291
Registriert seit: 30.03.2012
Kommentare: 629
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30. Juli 2012 - 15:24 Uhr
Chapeau !!!
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Michael Kern
Registriert seit: 20.07.2009
Kommentare: 846
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30. Juli 2012 - 18:53 Uhr
" freiheitlich-demokratischem Denken"
Das dürfen Sie bis SIE schwarz werden. Denken meine ich. :-) -
Martin Rotzinger
Registriert seit: 19.11.2010
Kommentare: 588
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08. August 2012 - 16:45 Uhr
"Es gibt Regeln und Gesetze, und diese gelten für alle."
Mit Einschränkung: Eine Regel muß auch einen nachvollziehbaren Sinn erfüllen.
So macht es überhaupt keinen Sinn mit Tempo 50 auf einer 4-Spurig ausgebauten Strasse mit baulicher Abtrennung ohne irgendeine Kreuzung für die nächsten km fahren zu müssen.
Entsprechend hält sich dann auch fast niemand dran.
Tempo 30 neben dem Kindergarten ist für jeden nachvollziehbar.
Wird beim ersten Fall geblitzt, ist klar, daß es nur Abzocke ist und beim zweiten Fall wird meist gar nicht erst geblitzt werden, weil sich da nichts holen lässt.
In dem Moment, in dem Regeln der Regel willen und nicht nach deren Zweck befolgt werden, stirbt die Freiheit qualvoll.
An die Schulen: Es ist eigentlich nicht hinnehmbar, daß z.B. G8 eingeführt wird und dabei Stoff aus der Mittelstufe entweder gestrichen, oder komprimiert wird. Dafür wird dann aber das ABI immer noch so früh geschrieben, daß die hälfte des letzten Schuljahres eigentlich Dödelei ist. (OK die Interessierten sind trotzdem da)
Ich kann mich nicht erinnern, daß es jemals am letzten Schultag nennenswerten Unterricht gab, der aus mehr als der Zeugnisausgabe bestand.
mfg -
Martin Rotzinger
Registriert seit: 19.11.2010
Kommentare: 588
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08. August 2012 - 17:02 Uhr
@Bernardo di Francia:
Zu Ihrer Aufzählung gehört aber auch, Zeit mit der Oma zu verbringen. Ist das nicht wichtiger als Ihre Aufzählung?
mfg -
Anne Leyer
Registriert seit: 11.08.2012
Kommentare: 14
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11. August 2012 - 14:37 Uhr
Die Schulpflicht verstößt gegen das Grundgesetz
Bildung ist ein hohes Gut. Leider werden Bildung und Schule oft gleichgesetzt, als wäre die Schule die einzige Institution, die Bildung vermitteln kann. Lehnt jemand dieses Bildungsmonopol der Schulen ab, wird er kriminalisiert, drangsaliert und verfolgt. Die rigide Schulgesetzgebung, wie sie in Deutschland üblich ist, ist in den restlichen europäischen Ländern unbekannt. In anderen Staaten besteht eine Bildungspflicht, keine Schulgebäudeanwesenheitspflicht. Das Gesetz zum Anwesenheitszwang in einem Schulgebäude stammt noch aus der Zeit des Nationalsozialismus, vorher war zum Beispiel Hausunterricht problemlos möglich.
Nicht nur wurde vergessen, dieses Gesetz aus dem dunklen Kapitel der deutschen Geschichte zu entsorgen, sondern es wird auch übersehen, dass die Schulpflicht verfassungswidrig ist.
Wie ist es mit der Unantastbarkeit der Würde des Menschen vereinbar, wenn eine Gruppe Menschen – die Lehrer – eine andere Gruppe Menschen – die Schüler – fortwährend beurteilen und bewerten darf? Ich finde das entwürdigend.
Schüler haben nicht das Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Sie müssen sich mit Dingen beschäftigen, die andere ihnen aufzwingen. Es wird von ihnen erwartet, dass sie ihren Kopf mit Informationen füllen, die andere ihnen vorgeben. Sie werden sogar geprüft, ob sie sich brav das Gehirn haben füllen lassen.
Obwohl die Schulpflicht die Anwesenheit in einem Schulgebäude erzwingt, kann sie nicht für die körperliche Unversehrtheit der darin Festgehaltenen garantieren. Wie ist es um die körperliche Unversehrtheit von Schülern bestellt, die stundenlang, ganz entgegen ihrer Natur, zum Sitzen gezwungen werden. Von der Bestuhlung, die kein Arbeitnehmer so hinnehmen würde, ganz zu schweigen.
Kinder sind offenbar keine Menschen, denn die Menschenrechte werden ihnen nicht gewährt.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich, die der Kinder anscheinend nicht.
Der Zwang zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts und zur Vor- und Nachbereitung des in der Schule behandelten Stoffes stellt für die betroffenen Kinder und Jugendlichen einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Grundrechte dar, der einer besonderen Rechtfertigung bedürfte. Tatsächlich gibt es mit Ausnahme des Strafvollzugs keinen anderen Bereich, in dem der Staat vergleichbar intensiv und ähnlich lange in das Selbstbestimmungsrecht der Bürger eingreift.
Und das ganz ohne dass Kinder etwas verbrochen haben.
Eltern werden dann noch zu Vollzugsgehilfen gemacht, wenn sie die Erledigung der auferlegten Hausaufgaben überwachen sollen.
Wer kann darüber hinaus von einem Recht auf freie Meinungsäußerung reden, wenn Lehrer das Druckmittel der Notengebung in der Hand haben?
Die Schulpflicht erfüllt den Tatbestand der Freiheitsberaubung und Nötigung.
Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt … Da Kinder noch nicht strafmündig sind, sind es eben die Eltern, denen bei nicht erfolgtem Zwangsaufenthalt ihrer Kinder in einem Schulgebäude Bußgelder auferlegt, Gefängnisstrafen angedroht werden, oder der Entzug des Sorgerechts angedroht wird.
So wie ich die Schulpflicht verstehe, muss es der Staat sein, der schulpflichtig ist. Er muss Orte der Bildung, zum Beispiel und unter anderem Schulen, bereitstellen. Der (junge) Bürger ist jedoch nicht verpflichtet, sich in einem bestimmten Gebäude eine bestimmte Zeitlang aufzuhalten, sondern er kann unter der Vielzahl der Angebote frei wählen und darf auch gerne zu Hause bleiben, wenn zum Beispiel die elterliche Bibliothek interessante Lesestunden verspricht.
Wie sollen Schüler zu mündigen Bürgern werden, wenn ihre Persönlichkeitsrechte mit Füßen getreten werden. Wie sollen Schüler Demokratie lernen, wenn sie sich tagtäglich in so einer undemokratischen Einrichtung wie der Schule aufhalten müssen.
Was Kinder brauchen, ist die Möglichkeit zum selbstbestimmten Lernen, zur Bildung in Freiheit (wie in anderen europäischen Ländern ganz selbstverständlich möglich. Deutschland hält eine absolute Ausnahmestellung inne). Kinder sind lernhungrig und wissbegierig, dieser Lernhunger und diese Wissbegierde werden erst dann zerstört, wenn ihnen vorgeschrieben wird, womit sie sich zu beschäftigen haben, wenn ihrem natürlichen Lernfluss, ihrem Erfahrenwollen von neuen Dingen und ihrem Sicheinbringenwollen in die Welt mit Zwang begegnet wird. Dann sträuben sie sich oder werden lernmüde, und dann braucht es Druckmittel wie die Zensuren.
Die Schulpflicht ist und bleibt verfassungswidrig. Und Eltern sollten nicht eher ruhen, bis ihren Kindern die grundlegenden Menschenrechte gewährt werden. Und Kinder sollten in der Schule vielleicht so lange schweigend auf dem Fußboden ruhen, bis dem Staat ob des gewaltlosen Widerstands gar nichts anderes übrig bleibt, als die Schulpflicht endlich der Vergangenheit angehören zu lassen, und die Schulen zu öffnen und nutzbar zu machen wie beispielsweise die Bibliotheken.
Es besteht ein Recht auf Bildung, dem der Staat nachkommen sollte, warum er es zum Zwang gemacht hat, war 1938 einsehbar (…), heute jedoch nicht mehr. -
Michael Kern
Registriert seit: 20.07.2009
Kommentare: 846
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11. August 2012 - 16:15 Uhr
Frau Leyer, ich sehe keinen Smiley unter Ihrem Beitrag.
Sollte diese Litanei wirklich ernst gemeint sein? -
Anne Leyer
Registriert seit: 11.08.2012
Kommentare: 14
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11. August 2012 - 23:59 Uhr
Natürlich ist diese von Ihnen so genannte Litanei ernst gemeint. Wenn Menschen ihre Grundrechte entzogen werden, sie nicht mehr als Menschen behandelt werden, dann ist das sehr viel Grund zur Klage.
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Michael Kern
Registriert seit: 20.07.2009
Kommentare: 846
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12. August 2012 - 18:18 Uhr
Mir kommt es eher so vor als wenn Sie alles was nicht in Ihr sehr eng gefasstes Weltbild passt als Nazigedankengut abfrühstücken.
Das Totschlagargument aller denen die Argumente ausgehen.
Die BRD als totalitär, ja ne is klar.
Wenn das so wäre, dann könnten Sie kaum solche Beiträge verfassen. -
Anne Leyer
Registriert seit: 11.08.2012
Kommentare: 14
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13. August 2012 - 00:01 Uhr
Lieber Herr Kern,
Sie lesen aus meinem Beitrag mehr Nationalsozialismus, als ich hineingeschrieben habe. Ich habe lediglich erwähnt, dass das Gesetz aus dem Jahre 1938 stammt und abgeschafft werden sollte. Worum es mir vorrangig geht, ist die Einhaltung der Menschenrechte für Schüler, der Punkt nimmt in meinem Beitrag den größten Raum ein.. Offenbar fällt Ihnen die Erwähnung des Nationalsozialismus so stark, warum auch immer, auf, dass Sie nun ständig darauf herumreiten. Das ist Ihre Brille, nicht meine.
Zum Thema totalitär habe ich schon an anderer Stelle geschrieben. Wenn Sie einen Staat, der Eltern in Beugehaft und Erzwingungshaft nimmt, um sie mürbe zu machen, damit ihre Kinder wieder der Schule zugeführt werden, nicht totalitär finden, dann ist das Ihre Sache. Vielleicht haben Sie noch niemals mitbekommen, wie der deutsche Staat mit solchen Eltern umgeht. Wenn Sie es schon mal mitbekommen haben, und sich nicht an eine Diktatur erinnert gefühlt haben, dann haben wir wohl komplett unterschiedliche Wahrnehmungen. -
Michael Kern
Registriert seit: 20.07.2009
Kommentare: 846
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13. August 2012 - 19:08 Uhr
"Vielleicht haben Sie noch niemals mitbekommen, wie der deutsche Staat mit solchen Eltern umgeht. Wenn Sie es schon mal mitbekommen haben, und sich nicht an eine Diktatur erinnert gefühlt haben, dann haben wir wohl komplett unterschiedliche Wahrnehmungen."
Mit den komplett unterschiedlichen Wahrnehmungen haben Sie Recht.
Ich habe noch nie gesehen wie unzählige Schulschwänzer in einen Zug gesetzt und mitsamt ihrer Eltern deportiert wurden. Ebenso habe ich noch nicht gesehen, wie ein paar unauffällige Herren in schwarzen Anzügen bei Schulschwänzern geklingelt hätten und gesagt haben: "Gänsefleischmal mit kommen, zur Klärung eines Sachverhaltes." Und diese nach Bautzen verbracht hätten.
Von daher halte ich Ihren Vergleich mit totalitären Systemen ein kleines bißchen unangebracht. -
Dominik Heesig
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13. August 2012 - 22:40 Uhr
Mitnichten verstößt die Schulpflicht gegen das Grundgesetz, liebe Frau Leyer. Die von Ihnen angeführte Freiheit der Person (Art. 2 II 2 GG) ist keineswegs "unverletzlich" i.S.v. unantastbar, sondern steht unter einfachem (!) Gesetzesvorbehalt.
Sofern man denn überhaupt den Schutzbereich der von Ihnen geltend gemachten Grundrechte als eröffnet ansieht, sodann noch tatsächlich von einem Eingriff im Sinne der allgemeinen Grundrechtsdogmatik ausgehen möchte, wäre letzterer jedenfalls verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Die Verfassungsmäßigkeit der Schulpflicht wird - soweit ersichtlich und Gott sei Dank - denn auch von Rspr. und juristischer Lehre nicht in Zweifel gezogen.
Ganz unabhängig von einer juristischen Bewertung im Einzelnen legen Sie dem Grundgesetz aber auch einen, wie ich finde, rechtsphilosophisch zumindest bedenklichen Begriff der Freiheit zugrunde, der die Staatsgewalt (schreckliches Wort, ich weiß) auf ein Mindestmaß reduziert und so der Freiheit des Einzelnen eher abträglich sein dürfte. Verweise auf totalitäre Systeme gehen da meines Erachtens fehl.
Viele Grüße und einen schönen Abend!
Dominik Heesig -
Anne Leyer
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Kommentare: 14
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14. August 2012 - 14:02 Uhr
Herr Kern, Sie halten weiterhin an Vergleichen mit dem Nationalsozialismus fest, weil Sie das Thema offenbar sehr interessiert. Es gibt aber auch andere Diktaturen als den Nationalsozialismus, in denen Menschen nicht deportiert wurden, aber dennoch menschenunwürdig behandelt wurden.
Herr Heesig, hinter vorgehaltener Hand sehen Juristen das durchaus anders, und stimmen gemeinhin zu, dass die Schulpflicht gegen die Menschenrechte verstößt. Den Gedanken äußern Verfassungsrechtler gelegentlich auch nicht nur hinter vorgehaltener Hand.
Dass man im Ausland denn auch ganz ungläubig fragt: Was, immer noch Schulpflicht bei euch? Sich frei zu bilden ist doch ein Menschenrecht – sagt auch einiges aus.
Es wäre der Freiheit des einzelnen sicherlich abträglich, dürfte jeder machen was er wollte, diese Einschränkungen sind im Grundgesetz ja auch genannt. Es wäre der Freiheit des einzelnen jedoch nicht abträglich, dürften Kinder uneingesperrt herumlaufen und sich frei bilden.
Erwachsene würden sich massiv wehren, müssten sie sich tagtäglich in einer Zwangsgemeinschaft mit 30 Gleichaltrigen aufhalten, und etwas lernen, das sie zu dem Zeitpunkt nicht interessiert. -
Michael Basket
Registriert seit: 30.07.2009
Kommentare: 1207
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14. August 2012 - 14:14 Uhr
Wenn ich hier einige Kommentare von angeblichen Eltern lese, wundert es mich nicht, dass immer mehr Schulabgänger nicht richtig lesen oder schreiben können, Mathe für eine Musikgruppe gehalten wird, die Allgemeinbildung sich aus Facebook-Zitaten zusammensetzt und Koma-Saufen zur regelmäßigen aktiven Freizeitgestaltung gehört....... Und das Schulferien erst an einem bestimmten Datum beginnen wird auch nicht rechtzeitig (gerade mal 2 Jahre im voraus) bekannt gegeben. Böser Staat, böse Schule, böse Lehrer, böse Rektoren, böse Polizei....
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Anne Leyer
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Kommentare: 14
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14. August 2012 - 14:35 Uhr
Herr Basket, Sie halten das Versagen der Schule (trotz Schulpflicht steigender Analphabetismus) also für in der Verantwortung der Eltern liegend?
Das wäre schizophren , oder? Eltern und Kinder dürfen nicht über den Bildungsweg der Kinder entscheiden, es besteht Schulzwang, hat dieser aber keinen Erfolg, sind es dann doch die Eltern und Kinder, denen die Verantwortung dafür zugeschoben wird. -
Dominik Heesig
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14. August 2012 - 18:11 Uhr
Hallo Frau Leyer, weder von Verfassungsrechtlern noch von Juristen im Allgemeinen habe ich eine Stellungnahme vernommen, die Ihrer Ansicht entspräche. Vielleicht haben Sie irgendwelche Literaturhinweise, Pressestimmen oder dergleichen zur Hand?
Zwar halte ich den von Ihnen eingenommenen Standpunkt, um ehrlich zu sein, für ziemlich abwegig, würde aber, soweit die Rechtsauffassung tatsächlich vertreten wird, gerne mehr dazu lesen.
Viele Grüße
Dominik Heesig -
Egon Mayer
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14. August 2012 - 18:27 Uhr
@Anne Leyer
"Herr Basket, Sie halten das Versagen der Schule (trotz Schulpflicht steigender Analphabetismus) also für in der Verantwortung der Eltern liegend?"
So ist es. Würden die Eltern ihren Sprößlinge mal ein Buch in die Hand drücken statt eines Smartphones oder einer XBox, könnten diese auch mal lernen, wie man Worte aneinanderreiht, ohne für einen Neandertaler gehalten zu werden.... -
Michael Kern
Registriert seit: 20.07.2009
Kommentare: 846
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14. August 2012 - 20:11 Uhr
"Sie halten weiterhin an Vergleichen mit dem Nationalsozialismus fest, weil Sie das Thema offenbar sehr interessiert. Es gibt aber auch andere Diktaturen als den Nationalsozialismus, in denen Menschen nicht deportiert wurden, aber dennoch menschenunwürdig behandelt wurden."
Ja, und deswegen auch mein Verweis auf Bautzen. In der ehemaligen DDR wurden Menschen auch unwürdig behandelt. Dazu brauche ich Sie nicht um mich zu belehren.
Auch dieses wurde mir in einer totalitären Lehranstalt wie Sie es gerne empfinden beigebracht.
Niemand ist gezwungen eine staatliche Schule zu besuchen. Es gibt die genannten Waldorf Schulen und eine Anzahl von privaten Schulen.
Dies halte ich von daher für Sinnvoll, um Kindern einen gewissen Standard an Wissen zu vermitteln.
Was ich nicht für sinnvoll erachte ist, wenn gewisse Leute in ihrer Selbstherrlichkeit glauben ihre Kinder selbst zu unterrichten sei besser. Wer sich getroffen fühlt möge bitte bellen.
Im Übrigen wage ich mir nicht mal auszumalen, was Sie Frau Leyer Ihren/m Kind/-ern fürs Leben mit auf den Weg geben würden, hätten Sie die Gelegenheit dazu.
"hinter vorgehaltener Hand sehen Juristen das durchaus anders, und stimmen gemeinhin zu, dass die Schulpflicht gegen die Menschenrechte verstößt."
Und dies klingt wieder nach Räuberpistole, nach Verschwörungen und mehr. -
Anne Leyer
Registriert seit: 11.08.2012
Kommentare: 14
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15. August 2012 - 00:08 Uhr
Herr Heesig,
die freiheitlich demokratische Grundordnung wurde konzipiert als Abwehrrecht der Person gegen die obrigkeitliche Gewalt und Willkür. Sollte das für Minderjährige nicht gelten?
Allein aufgrund ihres Alters mit dreißig anderen in einem Raum zusammengepfercht zu werden und zwangsbeschult zu werden ist nicht nur diskriminierend, sondern verstößt gegen die Menschenrechte.
Der Verfassungsrechtler Johannes Rux, Uni Tübingen schreibt: Auch wenn dies im einschlägigen Schrifttum nur selten ausdrücklich erwähnt wird, stellt die Verpflichtung zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts und zur Vor- und Nachbereitung des in der Schule behandelten Stoffes für die betroffenen Kinder und Jugendlichen einen schwerwiegenden Eingriff in ihre Grundrechte dar, der einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Tatsächlich gibt es mit Ausnahme des Strafvollzugs wohl keinen anderen Bereich, in dem der Staat vergleichbar intensiv und ähnlich lange in das Selbstbestimmungsrecht der Bürger eingreift.
Aus: Die Schulpflicht und der Bildungs- und Erziehungsanspruch des Staates. 2002.
Andere Stellungnahmen habe ich nicht schriftlich, weiß aber von betroffenen Eltern und deren Gerichtsverfahren, dass die Richter ihnen mehr oder weniger sagen, sie würden das ja eigentlich alles gar nicht so eng sehen, aber leider … die Gesetzgebung.
Herr Mayer,
ich glaube nicht, dass BuchindieHanddrücken viel bringt, weil nur freiwillig lesen etwas bringt, aufgezwungenes Lesen sorgt eher für Abwehr (das ist ja auch in der Schule so. Die in der Schule durchgekauten Klassiker bleiben einem meistens in schlechter Erinnerung – es sei denn, der Lehrer vermochte einen mit seiner Begeisterung anzustecken – die selbst gelesenen Klassiker hinterlassen da meistens einen positiveren Eindruck.
Was statt BuchindieHanddrücken aber m. M. nach etwas bringt, ist: Lesende Eltern, die eine gut ausgestattete Bibliothek haben. Das Kind wird sich von seinem Umfeld sicherlich anstecken lassen.
Herr Kern,
schulverweigernde Kinder werden durchaus in Heime deportiert, wenn man es so nennen will, oder in die Psychatrie, oder in den Jugendknast.
Sie schreiben: Niemand ist gezwungen eine staatliche Schule zu besuchen. Es gibt die genannten Waldorf Schulen und eine Anzahl von privaten Schulen.“
Das ist so, als würden Sie einem Vegetarier sagen: Aber Sie haben doch die Wahl zwischen Rind- und Schweinefleisch!
Wer Schulen in ihrer Pflicht- und Zwangsstruktur ablehnt, will auch keine Ersatzschulen wählen. Auch die stehen unter dem staatlichen Lehrplan (wären aber wahrscheinlich besser, wenn sie sich nicht an den staatlichen Lehrplan halten müssten).
Ich halte es auch für sehr sinnvoll, Kindern einen gewissen Standard an Wissen zu vermitteln.
Ich habe niemals gesagt, und das auch mehrfach betont, dass die Abschaffung der Schulpflicht für mich das Selbstunterrichten der Kinder bedeutet. Mit selbstimmtem Lernen meine ich eben dies: Selbstbestimmtes Lernen. Nicht von-den-Eltern-bestimmtes Lernen.
Kinder können durchaus Kurse, Seminare besuchen, an Projekten teilnehmen, aber eben selbstgewählt und freiwillig. Und wenn sie sich lieber vom Papa den Dreisatz beibringen lassen wollen, als dafür eine Unterrichtsstunde zu besuchen, dann dürfen sie auch das.
Ich würde mir niemals anmaßen zu glauben, meinem Kind alles beibringen zu können, was es fürs Leben braucht. (Genauso wenig kann das übrigens die Schule)
Aber wie gesagt, ich habe mehrmals geschrieben, dass ich nicht für Heimunterricht plädiere. Wahrscheinlich haben Sie das überlesen.
Ich möchte nicht, dass die Eltern alle Rechte über ihre Kinder bekommen, sondern dass Kinder mit allen Menschenrechten ausgestattet werden, und nicht als so eine Art Untergattung gelten mit weniger Selbstbestimmungsrechten als Erwachsene.
Warum dürfen Erwachsene, die sagen, ein Bürojob ist nichts für mich, diesen verlassen, Kinder aber, die sagen, Schule ist nichts für mich, werden gezwungen weiter hinzugehen?
Der Satz ist beleidigend, anmaßend und verstößt gegen die Netiquette:
„Im Übrigen wage ich mir nicht mal auszumalen, was Sie Frau Leyer Ihren/m Kind/-ern fürs Leben mit auf den Weg geben würden, hätten Sie die Gelegenheit dazu.“ -
Anne Leyer
Registriert seit: 11.08.2012
Kommentare: 14
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15. August 2012 - 12:09 Uhr
Sehr geehrter Herr Heesig,
noch ein Nachtrag. Sie fragten nach Presseartikeln. Obwohl in den vergangenen Jahren natürlich immer wieder über die Abschaffung der Schulpflicht und Deutschlands Ausnahmestellung berichtet wurde – sehr vereinzelt auch mit Hinweis auf die Menschenrechte – habe ich die Artikel natürlich nicht archiviert.
Beim herumgooglen habe ich jetzt nur einen älteren Artikel aus dem Jahre 2008 gefunden, der sich eher auf die Sicht der ausländischen Presse auf unsere Gesetzgebung bezieht, nicht aber auf das Grundgesetz verweist:
http://www.welt.de/politik/article1752575/Britische-Presse-hat-Mitleid-mit-deutschen-Eltern.html
Hier wird das Grundgesetz erwähnt, aber nicht sehr erschöpfend behandelt.
http://www.gea.de/region+reutlingen/ueber+die+alb/die+schule+und+das+grundgesetz.1611311.htm
Auf dieser Seite ist eine ganz gute Zusammenstellung von Artikeln, vielleicht werden Sie da fündig:
http://www.leben-ohne-schule.de/deutschland.html
Hier tauscht sich die Piratenpartei über die Schulpflicht und die Grundrechte der Schüler aus:
https://lqpp.de/be/initiative/show/2081.html
Mehr habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
Juristisch interessant finde ich auch die Bücher von Bertrand Stern, der - selber kein Jurist - , die Schulpflicht als verfassungswidrig ansieht und folgende Titel veröffentlicht hat:
Sehr verehrte Frau Bundesministerin für das deutsche Schulwesen – Nachdenkliches über die Bildungsrepublik.
Und: Schluss mit Schule, das Menschenrecht sich frei zu bilden. Beide tologo-Verlag.
Vielleicht hilft ihnen das weiter. -
Anne Leyer
Registriert seit: 11.08.2012
Kommentare: 14
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16. August 2012 - 22:05 Uhr
Herr Heesig,
hier habe ich noch eine Kindersicht der ganzen Angelegenheit gefunden. Bestimmt nicht verkehrt, sich die Betroffenen direkt anzuhören.
http://kraetzae.de/schule/schulpflicht_bringt_unfreiheit/ -
Michael Keller
Registriert seit: 12.03.2012
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17. August 2012 - 11:22 Uhr
Großer Gott, was für ein gequirlter Haufen hanebüchener Argumente.
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