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13. März 2010

Tagesspiegel

Alkoholverbot: Freiburg als Richtschnur

Wo endet die Prävention, wo beginnt die Gängelung? Gewiss, die wenigsten, die Schnaps auf der Straße konsumieren, werden hinterher straffällig. Aber klar ist auch, dass gerade unter Jugendlichen Alkohol bei Straftaten im öffentlichen Raum eine große Rolle spielt. Der Freiburger Weg, lediglich an einem Brennpunkt rund um Kneipen und Discos regelnd einzugreifen, fand als wenig einschneidende Methode nicht nur viele Nachahmer, sondern auch Juristenlob – und wurde dennoch untersagt, weil eben die wasserdichte rechtliche Grundlage fehlte. Die will die Landesregierung nun nachliefern, aber nicht nur sie: Die Erhebung des Innenministeriums, die unter Freiburger Ägide nun startet, wird eine Vielzahl von Tatbeständen, Tätergruppen und relevante Zeiten erfassen. Diese Daten ermöglichen später, scharf abzugrenzen, wo was wie verboten wird, damit der Schutz der öffentlichen Ordnung einhergeht mit dem Schutz persönlicher Freiheiten. Was auch künftig nicht gehen wird, sind radikale Lösungen wie Alkoholverbote für mehrtägige Straßenfeste, nur weil es Anliegern missfällt, dass trunkene Festgäste an ihre Häuser pinkeln. Und auch Prävention reicht nicht als Begründung. Sie ist aller Ehren wert, muss sich aber andere Mittel suchen als das Verbot des öffentlichen Trinkens. Freiburg hingegen hatte genau aufgezeigt, wo der gangbare Mittelweg liegen kann: In einer engen lokalen Abgrenzung ebenso wie in zeitlichen Beschränkungen.

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Autor: Andreas Böhme