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Kommentar

Verbraucherfreundliches Urteil

Christian Rath
  • Mi, 27. November 2019, 19:44 Uhr
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BZ-Plus Für Verbraucher wird es leichter, gegen Firmen vorzugehen, deren Verhalten sie für unangemessen halten. Sie müssen keinen Anwalt nehmen, sondern können Internet-Portale beauftragen.

Wenn die Mieten stark steigen, können Mieter leichter dagegen vorgehen.  | Foto: Sven Hoppe (dpa)
Wenn die Mieten stark steigen, können Mieter leichter dagegen vorgehen. Foto: Sven Hoppe (dpa)
Das Karlsruher Urteil dient nicht nur den Anbietern neuer digitaler Rechtsdienstleistungen. Es dient auch den Verbrauchern. Denn gerade bei kleinen Summen ...

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