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20. Juni 2012

Abgeordnete des Bundestages

Anwesenheit sollte grundsätzlich Pflicht sein

Zu: "Ein Hammelsprung mit Folgen", Beitrag von Armin Käfer (Politik, 16. Juni):


Am 185.
Sitzungstag dieser Wahlperiode wurde im Bundestag die Anwesenheit von lediglich einem Drittel der 620 gewählten Bundestagsabgeordneten festgestellt. Dies ist um so bemerkenswerter, als in dieser Sitzung in erster Lesung über einen Gesetzentwurf zur Einführung des umstrittenen, vom überwiegenden Teil der Bevölkerung abgelehnten Betreuungsgeldes beraten werden sollte.

Da diese geringe Beteiligung von Bundestagsabgeordneten an Bundestagsitzungen eher Regel als die Ausnahme ist, stellt sich für die Steuerzahler wieder mal die berechtigte Frage, ob es in Zeiten der Notwendigkeit zu sparen, nicht an der Zeit wäre, die Anzahl der Bundestagsabgeordneten drastisch zu reduzieren. Zumal der von den Parteien praktizierte Fraktionszwang dazu führt, dass momentan ohnehin nur mit sechs verschiedenen, allerdings gewichteten Meinungen, entsprechend der Anzahl der im Bundestag derzeit vertretenen sechs Parteien abgestimmt wird.

Bis zur dringend notwendigen Reduzierung der Abgeordnetenzahl im nächsten Bundestag sollte deshalb in jedem Fall eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht für alle Bundestagsabgeordneten an Bundestagssitzungen gelten und des Weiteren der Fraktionszwang durch den generellen Ersatz der offenen durch geheime Abstimmungen aufgehoben werden.

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Autor: Walter Seebacher, Merzhausen


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