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10. Februar 2012
Aufgaben des Verfassungsschutzes
Es wird etwas geschützt, das es gar nicht gibt
Zu: "Erschreckend, was sich die Organisation erlaubt", Zuschrift von Joachim Wirth (Forum, 3. Februar):
Erschreckend ist weniger das dubiose Agieren des Verfassungsschutzes als die Tatsache, dass wir bis heute noch keine Verfassung haben. Dieser Sachverhalt ist für jeden Interessierten nachprüfbar: Im Grundgesetz von Artikel 1 bis 145 kommt die Bezeichnung "Verfassung" nicht einmal vor. Der letzte Artikel 146 sagt: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Das ist bis heute nicht geschehen, weil dazu die völkerrechtlichen Voraussetzungen fehlen. Das Gleiche gilt auch für einen Friedensvertrag. Von Politik und Justiz wird seit mehr als 62 Jahren versucht, uns das Grundgesetz als Verfassung zu verkaufen.
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Autor: Hans Aufgebauer, Wehr
