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12. März 2010
Protokollpflicht bei der Bankberatung
Wieder ein verunglücktes Finanzmarktgesetz
Neben den durchaus bedenkenswerten Kerninhalten des Beitrags gibt es auch einiges zu kritisieren. Ein Punkt hat mich besonders geärgert: Herr Fricke teilt die Anlageformen in "sicher" und "unsicher" auf. Bei der Einordnung "sicherheitsorientiert" dürften keine Aktien und Fonds erworben werden, meint er. Dieser Rat hätte Lehman besonders gefreut, denn genau wegen dieser Einordnung haben ein paar Deutsche in Lehman-Zertifikaten, die weder Aktien noch Investmentfonds waren, sondern "sichere" Schuldverschreibungen ihre Altersvorsorge eingebüßt. Es ist zwar richtig, dass der Bankberatung endlich gewisse Fesseln angelegt werden. Aber wie die meisten deutschen Finanzmarktgesetze ist auch dieses mehr als verunglückt. Die Banken werden die Gesetzesinhalte nur dann umsetzen können, wenn sie massiv tricksen. Das dient dann nicht dem Anlegerschutz.
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Autor: Helmut Kapferer, Freiburg
