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23. Januar 2012 14:08 Uhr

Interview

Richterin Angelika Jenne: "Manche haben schon ein mulmiges Gefühl"

Vor wenigen Tagen wurde im Amtsgericht Dachau ein Staatsanwalt erschossen. Darüber und über die Sicherheitsbestimmungen am Breisacher Gericht sprach Angelika Jenne, Gerichtsdirektorin in Breisach, im BZ-Interview.

  1. Angelika Jenne steht seit 2004 dem Breisacher Amtsgericht als Direktorin vor. Foto: Gerold Zink

BZ: Hat auch in Breisach ein Angeklagter schon einmal einen Richter, Staatsanwalt oder Verteidiger tätlich angegriffen?

Jenne: Nein. Bisher kam es glücklicherweise nicht zu einem tätlichen Angriff auf eine Justizperson. Allerdings verzeichnen auch wir hier im ländlichen Bereich immer mehr aggressive Wutausbrüche und verbale Drohungen gegen Leib und Leben, die auch durch Gestik und bedrohliches Aufbauen vor den Mitarbeitern untermauert worden sind. Des Weiteren sind schon Sachbeschädigungen erfolgt.

BZ: In welcher Art und Weise?

Jenne: Unser Nachtbriefkasten wurde in Brand gesetzt und das Schloss zum Amtsgericht wurde mit Leim beschmiert, so dass wir einen Schlosser rufen mussten. Beides liegt aber schon über zwei Jahre zurück.

BZ: Welche Straftaten werden in Breisach in der Regel verhandelt?

Jenne: Beim Amtsgericht Breisach werden im Wesentlichen Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte wie Diebstahl und Betrug sowie Straßenverkehrsdelikte verhandelt. Hierbei kommt es zur Verhängung von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

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BZ: In kleineren Amtsgerichten wie in Breisach gibt es bei Verhandlungen gewöhnlich keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Wollen Sie das nach dem Vorfall in Dachau ändern?

Jenne: Die Umgestaltung des Eingangsbereichs in unserem Haus durch den Einbau einer Sicherheitsschleuse ist derzeit nicht geplant. Der freie Zugang zum Gericht soll während der Dienstzeiten grundsätzlich gewährleistet bleiben. Bei uns besteht auch die Besonderheit, dass sich im gleichen Haus das Notariat Breisach befindet, dessen Publikum auch freien Zutritt zu Notarterminen oder der Erledigung von Nachlassgeschäften und Ähnlichem haben muss. Problematisch ist auch, dass eine Sicherheitsschleuse allein nicht ausreichend wäre. Es bedarf dann auch des Abstellens eines Mitarbeiters, der den Eingang überwacht und im Falle eines Signals eine Kontrolle durchführt. Die Aufstockung von Personal oder Änderungen baulicher Art sind aber nicht so einfach und schnell zu verwirklichen. Allerdings werden auch wir dem Sicherungsbedürfnis verstärkt Rechnung tragen durch die individuelle Anordnung von Personen- oder Taschenkontrollen in begründeten Fällen, wenn wir konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung haben.

BZ: Wie könnten die Mitarbeiter der Gerichte besser geschützt werden?

Jenne: Es gibt interne stille Warnsysteme, mit denen in Notsituationen Hilfe herbeigerufen werden kann. Wir sind unabhängig von dem Vorfall in Dachau seit einiger Zeit damit befasst, ein solches diskretes Alarmsystem auch im Amtsgericht Breisach zu installieren und stehen insoweit kurz vor dem Abschluss unserer Maßnahmen. Darüber hinaus halte ich es für sehr wichtig, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie Kollegen in Fortbildungen zu schulen, damit sie in einer Krisensituation gegebenenfalls deeskalierend reagieren und vielleicht einen tätlichen Angriff verhindern oder sich dem entziehen können.

BZ: Haben Sie schon mit Ihren Kollegen und Angestellten über die Bluttat von Dachau gesprochen?

Jenne: Selbstverständlich haben wir uns darüber unterhalten. Jeder war bestürzt über diesen brutalen Angriff mit Todesfolge, obwohl der junge Staatsanwalt nur seine Dienstpflicht erfüllt hat. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, was den Täter hierzu veranlasst hat, zumal weder das zugrunde liegende Strafverfahren an sich, noch die verhängte Strafe eine solch gewaltsame Reaktion haben erwarten lassen.

BZ: Wie ist die Stimmung unter den Beschäftigten? Gibt es Ängste?

Jenne: Die Reaktion der Mitarbeiter und deren Stimmung nach diesem Vorfall gestalten sich sehr unterschiedlich. Manche beruhigen sich damit, dass sie wissen, es gibt keine 100-prozentige Sicherheit gegen ungerechtfertigte Angriffe und wir tun nur unsere Pflicht. Andere haben, offen gestanden, schon ein etwas mulmiges Gefühl. Wir reden deshalb darüber und versuchen, Verhaltensmaßregeln zu entwickeln, die es den Mitarbeitern erlauben, mit auch bislang nur verbalen Angriffen und bedrohlichen Situationen umzugehen. Daneben habe ich auch die Maßnahme zur Umsetzung des Notrufsystems intensiviert.

BZ: In Bayern sollen alle Gerichtsgebäude zügig mobile Metalldetektoren erhalten, wie sie auf Flughäfen stehen. Würden Sie dies auch für Baden-Württemberg begrüßen oder halten sie das für übertrieben?

Jenne: Im Moment geht dies noch nicht. Erstens lassen sich solche Sicherheitsmaßnahmen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht überall und zeitnah umsetzen. Zum Anderen ist auch damit nicht garantiert, dass ein Angriff nicht stattfinden kann. Wer, wie der Täter von Dachau, einen solch gewaltsamen Übergriff plant, was die Mitnahme der Waffe gezeigt hat, wird versuchen, seine Tat in anderer Art auszuüben.

BZ: In Breisach werden in der Regel keine Schwerverbrecher angeklagt. Ist das Risiko deshalb überschaubar?

Jenne: Nein. In der Regel sind es nicht die Schwerverbrecher, die solche nicht vorhersehbaren Angriffe ausführen. In großen Strafverfahren befinden sich die Angeklagten oft in Untersuchungshaft. Solche Prozesse werden von vorneherein unter hohen Sicherheitsvorkehrungen anberaumt und durchgeführt. Dagegen kommt es in den scheinbar gewöhnlichen Strafsachen oder auch Zivilterminen und nicht zuletzt auch immer mehr in Betreuungssachen zu unvorhersehbaren verbalen oder tätlichen Angriffen oder auch nur bedrohlichen Situationen. Diesen liegen oft Sachverhalte oder Konflikte im zwischenmenschlichen Bereich und aus nichtigen Anlässen zugrunde, wie auch der Fall in Dachau zeigt. Der Täter war vorher noch nie vor Gericht gestanden.

BZ: Gehen Sie seit dem Vorfall von Dachau mit einem schlechteren Gefühl in die Verhandlungen?

Jenne: Nein. Man darf diese schreckliche Tat nicht zum Anlass nehmen, jedem Besucher des Gerichts oder Prozessbeteiligten zu misstrauen. Aber man ist sensibilisierter für eine etwaige Gefährdung und wird in Zukunft scheinbar unwichtigen Hintergrundinformationen, die auf einen vielleicht ungewöhnlichen Verlauf eines Verfahrens hindeuten können, mehr Beachtung schenken müssen.

Autor: Gerold Zink