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BZ-Serie

Minijobbern werden Rechte nicht gewährt

  • Sa, 07. September 2013
    Wirtschaft

BZ-SERIE ÜBER DIE RECHTE VON MINIJOBBERN (TEIL 1): Was geringfügig Beschäftigten zusteht .

In Restaurants sind häufig Minijobberinnen an der Arbeit.  | Foto: dpa
In Restaurants sind häufig Minijobberinnen an der Arbeit. Foto: dpa

Millionen von Minijobbern werden ihnen zustehende Rechte von ihren Arbeitgebern nicht gewährt. Zu diesem Ergebnis kam jüngst eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI). Danach haben zwei Drittel der Minijobber noch nie den ihnen gesetzlich zustehenden bezahlten Urlaub genommen. Dieser Ratgeber soll Minijobbern helfen, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.

ARBEITSRECHT
Was den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Betriebes unterschiedslos zusteht, steht auch Minijobbern zu. Das bedeutet: Wenn alle sozialversicherten Mitarbeiter eines Betriebes Anspruch auf eine bestimmte Leistung des Arbeitgebers haben, dürfen Minijobber nicht ausgeschlossen werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht bereits 1990 in Bezug auf die betriebliche Altersversorgung. Das Gericht befand: Soweit eine betriebliche Altersversorgung besteht, sind auch die ...

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