Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
26. Juni 2012
Mittellos ein Schlösschen für 1,2 Millionen gekauft
Verteidiger: Dem 61-Jährigen wurde die Sache leicht gemacht / Nicht der erste Betrug / Zweieinhalb Jahre Gefängnis.
LÖRRACH. Ein 61-jähriger Mann muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Obwohl er seit Jahren von Sozialhilfe lebt, hatte er Ende 2010 ein Schlösschen in Frankreich für knapp 1,2 Millionen Euro gekauft, ohne jedoch irgendetwas daran zahlen zu können. Zum Kauf hatte er gefälschte Bankbescheinigungen vorgelegt.
"Bis heute, trotz zahlreicher Gespräche, ist mir nicht klar, weshalb er so viel Aufwand betrieben hat, um diese Tat zu begehen, zumal von Anfang an klar war, dass er nie einen Nutzen daraus würde ziehen können", bekannte der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Sebastian Glathe. Auch der 61-Jährige selbst konnte den Betrug nicht erklären, er schrieb ihn nur vage seiner "damaligen geistigen Umnachtung" zu. Zu der Tat selbst äußerte er sich nicht, räumte sie aber über seinen Anwalt in vollem Umfang ein. Aus der Anklage, die Staatsanwalt Tim Richter verlas, ging hervor, dass der 61-Jährige einem französischen Ehepaar gegenüber als Kaufinteressent für das von ihnen ausgeschriebene Château aufgetreten war. Nach Verbüßung einer Strafhaft in der Schweiz lebte er zu dieser Zeit in einem Übergangswohnheim in Lörrach. Er gab jedoch vor, Teilhaber einer Firma in den USA zu sein, deren Anteile er aber verkauft habe, weshalb er genügend Vermögen besitze, um die Immobilie zu kaufen. Er müsse dazu nicht einmal einen Kredit aufnehmen. Der Kaufpreis inklusive aller Gebühren betrug 1,187 Millionen Euro.
Werbung
Der Angeklagte unterschrieb einen Notarvertrag und erhielt das volle Nutzungsrecht des Schlösschens. Er legte ein gefälschtes Schreiben vor, demzufolge er zehn Prozent des Kaufpreises bereits überwiesen habe. Das wurde nicht in Zweifel gezogen. Einen Monat später legte er ein Schreiben einer Bank in Basel vor, das seine Bonität beweisen sollte, sowie die Kopie eines Zahlungsauftrags. Beides hatte er gefälscht. Zwar besaß er ein Konto bei der betreffenden Bank, aber dort gingen nie Zahlungen ein oder aus.
Der Angeklagte hatte einst ein Studium zum Wirtschaftsingenieur begonnen, wollte dann aber Co-Pilot bei Lufthansa werden, was wegen einer Erkrankung nicht klappte. In der Folge war er viele Jahre im Marketing bei einigen namhaften Firmen tätig. Seit dem Jahr 2000 ist er nicht mehr erwerbstätig. Er war wiederholt vorbestraft, unter anderem wegen Betrugs und Untreue. Im Sommer 2010 war er am Amtsgericht Lörrach zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Betrugs in zehn Fällen verurteilt worden. Damals hatte er im Dreiländereck mehrfach in Hotels übernachtet, ohne die Rechnungen zu bezahlen, und sich von einer Frau, die er übers Internet kennengelernt hatte, mehrfach Geld geliehen, das er nie zurückzahlte. Nur zwei Monate nach dieser Verurteilung wollte er das Schlösschen kaufen.
Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Richter Harald Krohn, hob den schnellen Rückfall und den Bewährungsbruch des Angeklagten hervor. Deswegen werde nun die Strafaussetzung des früheren Urteils widerrufen, so dass er diese zwei Jahre zusätzlich absitzen muss. Der 61-Jährige befand sich bereits in Untersuchungshaft. Mit dem Strafmaß von zwei Jahren und sechs Monaten entsprach das Schöffengericht den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwalt Tim Richter und Verteidiger Sebastian Glathe. Dieser meinte, man habe es dem Angeklagten leicht gemacht. Der Immobilienmakler habe 40 000 Euro berechnet, dafür dürfe man erwarten, dass er die Bonität des Kaufinteressenten prüfe. "Ein Anruf bei der Schufa hätte genügt, und das ganze Geschäft hätte nicht stattgefunden", sagte Glathe.
Autor: Thomas Loisl Mink



