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13. Juni 2012
Modus der HTG-Mietzahlungen wieder ein Thema
Hinterzarten pocht auf monatliche Überweisungen / Aufsichtsrat berät in nächster Sitzung / HTG sieht sich nicht im Rückstand.
HOCHSCHWARZWALD (rys). Die Anmerkung von Hinterzartens Gemeinderat Wolfgang Speth in der jüngsten Gemeinderatssitzung, "dass die HTG Mietrückstände bei der Gemeinde Hinterzarten für das Kurhaus habe und diese sofort einzufordern sind", hat die BZ in der Dienstagsausgabe kurz berichtet und so einen heftigen Schriftwechsel ausgelöst.
Zunächst meldete sich Feldbergs Bürgermeister Stefan Wirbser als Vorsitzender des HTG-Aufsichtsrats zu Wort und schrieb Gemeinderat Speth, dass dem nicht so sei. Die Mietforderungen der Gemeinden mit Kurhäusern und /oder Touristinformationen (TI) seien für alle Gemeinden zum Jahresende fällig. Die Miete für das HTG-Zentralbüro im Kurhausuntergeschoss in Hinterzarten sei monatlich fällig und werde auch monatlich bezahlt. Somit habe die HTG derzeit keine Rückstände bei der Gemeinde Hinterzarten. Die Miete für 2011 sei beglichen und die Mieten für 2012 (Kurhäuser und TI) seien erst Ende 2012 fällig. Der Aufsichtsratsvorsitzende sieht in der öffentlichen Aussage auch eine Geschäftsschädigung der HTG. Sollte eine monatliche Mietzahlung erwünscht sein, müssten alle Verträge mit den HTG-Partnergemeinden entsprechend umgestellt werden.
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Auf seine Bitte an den Bürgermeisterkollegen Tatsch, seine Mail an die Mitglieder des Gemeinderats Hinterzarten weiterzuleiten, reagierte der Bürgermeister von Hinterzarten, Klaus-Michael Tatsch, mit folgenden zwei Sätzen: "Die Gemeinde Hinterzarten hat einen anderen Mietvertrag. Dort ist abweichend von den Regelungen mit den anderen Gemeinden eine monatliche Zahlung auch für diesen Bereich vereinbart."
In seiner direkten Antwort macht Aufsichtsratsvorsitzender Wirbser Bürgermeister Tatsch darauf aufmerksam, dass dieser Vertrag von der HTG nicht gegengezeichnet sei, weil er einseitige handschriftliche Änderungen im Vertragswerk durch Hinterzarten aufweise. Auch wäre es eine vollkommen abweichende Regelung gegenüber den anderen Kommunen, deren Mietforderungen erst zum Jahresende fällig seien, hält Wirbser fest.
Schließlich schaltet sich auch HTG-Geschäftsführer Thorsten Rudolph ein und schildert den Stand der Dinge aus seiner Sicht. So habe er Anfang des Jahres eine Mahnung der Gemeinde Hinterzarten über ausstehenden Mietzahlungen erhalten. Da er darüber sehr überrascht gewesen sei, habe er im Mietvertrag nachgelesen und zu seinem großen Erstaunen festgestellt, dass der Standardmietvertrag (den alle Gemeinden gleichlautend unterschrieben haben) in einem wesentlichen Punkt ohne Kennzeichnung und seinem Einverständnis geändert wurde. Die Änderung betrifft den Mietzins, der nicht in einer Summe bis zum 30. Dezember eines jeden Jahres zu zahlen ist, sondern monatlich im voraus, spätestens zum dritten Werktag im Monat.
Daraufhin, schreibt Rudolph, habe er Bürgermeister Tatsch unverzüglich kontaktiert. Im persönlichen Gespräch habe er Tatsch ersucht, dies intern zu klären, weil er ansonsten dies bei der nächsten Aufsichtsratssitzung zum Thema machen müsse. Rudolph hat in diesem Gespräch auch eindeutig zu verstehen gegeben, dass er im Vertrauen auf das Verhältnis zwischen HTG und den Gemeinden nicht damit rechnen konnte, dass entscheidende Punkte ohne Kennzeichnung einseitig geändert werden und somit vom Standardvertrag abweichen. Für Rudolph zeugt dies nicht von einem korrekten und vertrauensvollen Umgang unter Partnern. Umso mehr erstaunt es ihn, dass das Thema auch nach dem Gespräch noch nicht geklärt wurde. Somit komme es für die nächste Sitzung des Aufsichtsrates auf die Tagesordnung.
Die Miete für die HTG- Zentrale wird monatlich per Dauerauftrag an die Gemeinde Hinterzarten überwiesen.
Autor: rys



