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22. Dezember 2011 20:16 Uhr
Ursachenforschung
Ermüdungsriss im Fahrwerk hat Güterzugunfall ausgelöst
Was hat den Achsbruch verursacht, der zu dem Güterzugunfall im Müllheimer Bahnhof führte? Die Experten diagnostizieren einen Ermüdungsriss. Die juristische Aufarbeitung des Unglücks rückt damit näher.
Oberstaatsanwalt Matthias Rall bearbeitet den ganzen komplexen Sachverhalt, der sich nicht nur durch den spektakulären Unfall am 20. Mai diesen Jahres knapp vor dem nördlichen Eingang des Müllheimer Bahnhofs auszeichnet, sondern auch durch eine besonders hohe Zahl an Verfahrensbeteiligten. Hinsichtlich einer eventuellen Schuldzuweisung – bisher wird gegen Unbekannt ermittelt – ist die werkstofftechnische Untersuchung der Bahntochter DB Systemtechnik von großem Interesse. Die nun vorliegende Materialprüfung markiert verfahrenstechnisch eine wichtige Phase. Sie wird nun der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB), die laut Oberstaatsanwalt Rall allgemein und auch von allen Verfahrensbeteiligten als unabhängig anerkannt wird, zugeleitet, damit sie ihren Abschlussbericht erstellt. Danach wolle man "zeitnah abschließen", sagt Oberstaatsanwalt Rall. Hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz stellt sich dann die Frage, ob jemand konkret die Schuld für das Güterzugunglück in Müllheim zugewiesen werden kann.
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Im Juli war das Ergebnis des von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachtens bekannt geworden. Danach hatte ein Achsbruch den Zugunfall verursacht. Dieser wurde nun von der DB Systemtechnik untersucht und sei auf einen "Ermüdungsriss" zurückzuführen, zitiert Oberstaatsanwalt Rall aus deren Materialprüfungsgutachten. Die Sachverständigen seien der Auffassung, dass der Riss sich im Lauf der Zeit fortgesetzt habe, bis er unter der Belastung gebrochen sei. Er habe nicht erkannt werden können, so die Sachverständigen-Wertung.
Mindestens genauso bedeutend wie die eigentliche Schuldfrage ist die sich daran anschließende zivilrechtliche Auseinandersetzung, bei der es um hohe Schadenssummen geht und ein Geflecht von Interessen entwirrt werden muss. Allein die Deutsche Bahn AG splittet sich in mehrere Tochterunternehmen auf, die sich verschiedene Aufgabenfelder aufteilen. Hinzu kommen Spediteure, die im Auftrag der Produktionsfirmen handeln, Güterwaggons mieten und für Transporte nutzen. Die Konstellation ergebe eine Vielfalt potenzieller Geschädigter, sagt der Oberstaatsanwalt.
Am 20. Mai war die Stadt Müllheim knapp einer Katastrophe entgangen. An diesem Freitagmittag waren kurz vor 13 Uhr bei der Einfahrt in den Bahnhof acht Güterwaggons entgleist, von denen drei Gefahrgut geladen hatten. 300 Menschen, die sich zu diesem Zeitpunkt im Bahnhofsbereich aufhielten, hatten unglaubliches Glück. Der Bahnhof und dessen Umgebung wurden sofort evakuiert. Hunderte Pendler strandeten wegen der gesperrten Rheintalbahn in Heitersheim und Schliengen, zwischen denen Busse pendelten. Eine "Gefahrenzone" wurde eingerichtet. Die Müllheimer Polizei evakuierte Häuser und Firmen im Umkreis von 150 Metern. Die Stadt stellte sich auf das Schlimmste ein, was sich später zum Glück als nicht notwendig herausstellte.
Bis es auch auf der Rheintalbahn wieder ein freies Durchkommen gab, dauerte es fast eine Woche. Zugreisende mussten am Unglückstag zwischen Basel und Freiburg aus beiden Fahrtrichtungen auf Busse umsteigen und lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Sie hatten auch in den Folgetagen viele Unannehmlichkeiten.
Autor: Gabriele Babeck-Reinsch
