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09. Februar 2012
Gemeinderat genehmigt Rewe-Gebäude
Die Firsthöhe des Lebensmittelmarkts auf dem Münstertäler Bahnhofsareal liegt knapp unter der Zehn-Meter-Marke .
MÜNSTERTAL. Hand in Hand gehen die Planungs- und Genehmigungsschritte, die das Großprojekt Bahnhofsareal-Bebauung betreffen. Der offizielle Bebauungsplan ist vom Gemeinderat einstimmig verabschiedet worden, obschon er nochmals in eine (verkürzte) Offenlage gehen muss.
Dennoch lag dem Rat bereits das nächste Baugesuch vor – der Neubau des Lebensmittelmarktes. Antragsteller ist weder die Gemeinde noch der künftige Marktbetreiber Rewe, sondern die Firma Conzept Immobilien aus Balingen. Diese zählt seit mehr als 20 Jahren zu den etablierten Projektentwicklern und Investoren auf dem Gebiet der Lebensmittelmärkte, Fachmärkte und Einkaufszentren für alle namhaften Handelsunternehmen in Baden-Württemberg.Bei der Realisierung seiner Projekte legt das Unternehmen allergrößten Wert darauf, dass Aufgabenstellung, Wirtschaftlichkeit, Funktion und Ästhetik in Einklang gebracht werden. Dabei gilt die Devise: Das Projekt muss nach Fertigstellung den Bedürfnissen aller Beteiligten entsprechen – jenen der Handelsketten ebenso wie denen der betreffenden Kommunen und deren Einwohnern.
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Bauamtsleiter Tobias Winterhalter präsentierte in öffentlicher Ratssitzung die technischen Vorgaben des Bauprojekts, das mit 67,50 Metern Länge und 29,90 Metern Breite den branchenüblichen Maßen eines Lebensmittelmarktes von rund 1400 Quadratmetern Verkaufsfläche entspricht. Mit 9,69 Metern Firsthöhe bleibt das Gebäude unter der Zehn-Meter-Marke bei einer Traufhöhe von 5,9 Metern (auf der Ostseite) und 8,2 Metern (Westseite). Die beiden gegenläufig versetzten Pultdächer mit je etwa elf Grad Neigung sollen extensiv begrünt werden. Der Eingang in das Marktgebäude erfolgt vom Parkplatz auf der Ostseite aus. Die Funktionsräume befinden sich im westlichen Teil des Gebäudetraktes, wo auch die Warenanlieferung erfolgt.
Noch Klärungsbedarf in baulicher und gestalterischer Sicht sahen die CDU-Räte Karl-Wilhelm Gutmann und Michael Steinebrunner. Sie forderten Verwaltung und Bauherrschaft auf, abklären zu lassen, ob bei der Fassadengestaltung auch Holzelemente verwendet werden können und ob die Option für einen Anschluss an das kommunale Nahwärmenetz wahrgenommen werden soll. Eine totale Dachbegrünung sieht Rat Steinebrunner nicht als optimal an, weshalb eine thermische Solaranlage auf dem Süddach über eine Kosten-Nutzen-Analyse zumindest geprüft werden sollte.
Da sich das Bauvorhaben im Zeitrahmen des noch nicht endgültig genehmigten Bebauungsplanes befindet, könne im Vorgriff auf die Rechtskraft des Bebauungsplanes eine Einzelbaugenehmigung erteilt werden, sagte Bauamtsleiter Winterhalter. Dem entgegen stehe die vom Gemeinderat am 2. Mai 2011 über das Baugebiet beschlossene Veränderungssperre, von welcher der Gemeinderat eine Ausnahme erteilen könne, sofern sich das Bauvorhaben an die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes hält. Letzteres ist offensichtlich der Fall, weshalb es aus dem Rat ein einstimmiges positives Votum für das Bauprojekt gab.
Autor: Manfred Lange
