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Basler Euro-Airport

Ende des Streits am Flughafen in Sicht

Annette Mahro

Von

Mi, 09. November 2016

Mulhouse

Unterschriftsreifer Staatsvertrag regelt die Streitigkeiten beim Steuerrecht für Unternehmen im Schweizer Sektor des Euro-Airport.

Am Euro-Airport sollen ab 2018 neue Steuerregelungen gelten.   | Foto: Annette Mahro
Am Euro-Airport sollen ab 2018 neue Steuerregelungen gelten. Foto: Annette Mahro

SAINT-LOUIS. Der Steuerstreit am Basler Euro-Airport (EAP) ist beendet. Nach einer bereits im Januar zwischen Frankreichs Staatschef François Hollande und dem Schweizer Bundespräsidenten Johann Schneider-Ammann getroffenen Absprache steht der Vertrag zum Steuerrecht jetzt vor der Unterzeichnung. Für Unternehmen im Schweizer Sektor gelten demnach weiterhin die Schweizer Mehrwert- und Kapitalsteuersätze. Die Unternehmenssteuern werden in Frankreich erhoben und zwischen beiden Ländern aufgeteilt, Lokalsteuern entfallen dagegen.

Frankreich hatte 2010 nach einer Entscheidung des Pariser Kassationsgerichts das seit 1949 stillschweigend angewandte Arbeits- und Steuerrecht am vollständig auf französischem Gebiet liegenden EAP in Frage gestellt. Es wurde angekündigt, zukünftig ausschließlich ...

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