Die jahrelange anlasslose Massenspeicherung von Fluggastdaten verstößt gegen die europäischen Grundrechte. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Gutachten zum geplanten EU-Abkommen mit Kanada.
Die Aussagen sind auch auf andere Vorratsdatenspeicherungen mit Flugdaten übertragbar. Im geplanten Abkommen mit Kanada ist vorgesehen, dass die Daten aller Reisenden, die nach Kanada fliegen, dort fünf Jahre lang gespeichert und ausgewertet ...