Frauen müssen ihr Gesicht zeigen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hält Frankreichs Burka-Verbot für verhältnismäßig.
STRASSBURG. Das französische Burka-Verbot verstößt nicht gegen die europäischen Menschenrechte. Eine französische Burkaträgerin scheiterte jetzt mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Seit 2011 ist es in Frankreich untersagt, in der Öffentlichkeit Kleidungsstücke zu tragen, die das Gesicht verhüllen. Gemeint sind damit zum Beispiel die in Afghanistan üblichen Burkas, bei denen auf Augenhöhe ein Stoffgitter ...