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04. November 2009

Italien empört über Urteil

EU-Richter: Kreuz im Klassenzimmer verletzt Religionsfreiheit

STRASSBURG. Kruzifixe in italienischen Schulen verstoßen gegen die Religionsfreiheit der Schüler und das Erziehungsrecht der Eltern. Dies hat am Dienstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschieden.

Die Klägerin, eine aus Finnland stammende Mutter von zwei Kindern, beschwerte sich 2001 bei der Schulverwaltung von Abano Terme (Norditalien), dass in den Klassenzimmern ihrer Kinder jeweils Kruzifixe hängen. Die Schulverwaltung weigerte sich jedoch, die Kreuze abzuhängen. In Italien sind Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden zwar nicht vorgeschrieben, aber üblich.

Die Mutter berief sich auf die italienische Verfassung, die die Trennung von Kirche und Staat vorsieht. Das zuständige Verwaltungsgericht entschied jedoch, dass das Kreuz in öffentlichen Schulen nicht als religiöses Symbol anzusehen sei, sondern als Symbol der italienischen Geschichte, Kultur und Identität. Damit sei das Kruzifix sogar ein Symbol der Trennung von Kirche und Staat.

Der Straßburger Gerichtshof konnte diese kühne Argumentation nicht nachvollziehen und stellte einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest. Der italienische Staat muss der Klägerin 5000 Euro Schadensersatz bezahlen. Die Schüler, die gezwungenermaßen die Schule besuchen, müssten vor staatlichen Glaubensbekundungen geschützt werden, so die Richter. Der Staat sei im Bereich der öffentlichen Erziehung zu Neutralität und Pluralismus verpflichtet. Das Kreuz als Symbol der katholischen Mehrheitsreligion könne kaum zugleich ein Zeichen des Pluralismus sein. Italien kann gegen diese Entscheidung noch die Große Kammer des EGMR anrufen.

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Die italienische Regierung nahm das Urteil mit Empörung auf. Es sei ungerechtfertigt und dumm, sagte Innen-staatssekretär Alfredo Mantovano. Arbeitsminister Maurizio Sacconi warnte davor, die "Wurzeln unserer Herkunft zu tilgen". Mit solchen Entscheidungen entferne sich Europa von den Vorstellungen seiner Gründerväter und nähere sich unausweichlich dem politischen Scheitern, meinte Kulturminister Sandro Bondi.

In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 1995 in einem Fall aus Bayern ähnlich entschieden. Nach großer öffentlicher Empörung führte Bayern anschließend aber nur ein Gesetz ein, das Schülern die Möglichkeit zum Widerspruch gibt. Der Schulleiter muss dann einen "gerechten Ausgleich" finden, bei dem auch der "Wille der Mehrheit" zu berücksichtigen ist.

Autor: Christian Rath