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11. Juli 2012 00:31 Uhr

Den Haag

Kriegsverbrecher Lubanga zu 14 Jahren Haft verurteilt

Erstmals schickt das Weltstrafgericht in Den Haag einen Kriegsverbrecher ins Gefängnis. Der Internationale Strafgerichtshof verurteilte den ehemaligen kongolesischen Rebellenführer Thomas Lubanga Dyilo zu 14 Jahren Haft.

  1. Verurteilter Lubanga Foto: AFP

Lubanga war bereits im März von den Richtern schuldig gesprochen worden, im kongolesischen Bürgerkrieg zwischen 2002 und 2003 Hunderte von Kindersoldaten für seine Sache missbraucht zu haben – die jüngsten waren elf Jahre alt. Ins Gefängnis muss er nur noch für acht Jahre, die sechsjährige Untersuchungshaft wird auf die Strafe angerechnet.

Die Anklage hatte die Höchststrafe von 30 Jahren gefordert. Die Richter sahen es aber nicht als zweifelsfrei bewiesen an, dass der ehemalige Kommandant die Kindersoldaten unmittelbar befehligt hatte. Außerdem wurde seine Kooperation mit dem Gericht als mildernder Umstand gewertet. Lubanga kann gegen das Urteil und Strafmaß Berufung einlegen.

"Der Einsatz von Kindern im bewaffneten Kampf ist zweifellos ein sehr schweres Verbrechen, das die gesamte internationale Gemeinschaft betrifft", sagte der Vorsitzende Richter Adrian Fulford. "Die Verletzlichkeit von Kindern bedeutet, dass sie besonders geschützt werden müssen." Über Entschädigungszahlungen für die Opfer wird das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

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Der in einen grauen Anzug gekleidete Lubanga nahm das Urteil äußerlich ungerührt auf. Während des mehrjährigen Prozesses hatte der 51-Jährige stets seine Unschuld beteuert. "Der Prozess beruht auf Lügen", hatte er im Juni erklärt. In welchem Land Lubanga seine Strafe verbüßen muss, wird noch entschieden. Menschenrechtsorganisationen begrüßten das Urteil als Meilenstein. "Dieses Urteil ist ein starkes Signal weltweit an alle, die Kindersoldaten einsetzen, dass ihre kriminellen Taten sie ins Gefängnis bringen werden", sagte Armel Luhiriri vom internationalen Bund für den Strafgerichtshof (Coalition for the ICC), dem 2500 nichtstaatliche Organisationen angehören. Der Bund bedauerte es allerdings, dass Lubanga nicht auch für andere Verbrechen angeklagt und verurteilt worden war. Unter anderem wurde ihm vorgeworfen, zahlreiche Mädchen als Sexsklavinnen missbraucht zu haben.

Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Ihr Menschenrechtsbeauftragter Markus Löning sagte, es werde immer deutlicher, welche zentrale Rolle der Strafgerichtshof bei der Verfolgung und Bestrafung von Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit spiele. Auch die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Europäischen Parlament, Barbara Lochbihler, lobte das Urteil: "Es verdeutlicht, dass der Einsatz von Kindersoldaten keine interne Angelegenheit eines einzelnen Landes ist, sondern von der internationalen Staatengemeinschaft geächtet und geahndet wird."



Autor: kna


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