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28. November 2008
Mehr Schutz für die Schweizer Jugend
Am Sonntag stimmt das Land über die Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch ab
BASEL. Sexueller Missbrauch an Kindern dürfe nicht mehr verjähren, fordert eine Schweizer Volksinitiative. Denn viele Opfer finden erst als Erwachsene den Mut, ihre Peiniger anzuzeigen. Darüber stimmen am kommenden Sonntag die Schweizer ab, wie auch über eine andere Vorlage: Um den Schutz von Jugendlichen geht es auch bei der sogenannten Hanf-Initiative, die jungen Menschen den Zugang zu Cannabis-Produkten erschweren, gleichzeitig aber Erwachsenen einen straffreien Konsum bescheren soll.
Wer als Kind missbraucht wurde, braucht oft viele Jahre, um das Schweigen zu brechen. Denn häufig sind die Täter Familienangehörige, von denen die Opfer wirtschaftlich und emotional abhängig sind. Aber nur wenn ein Täter angezeigt und verurteilt wird, kann er sich nicht noch an weiteren Kindern vergehen. So argumentieren Schweizer Opferschutzverbände, um zu erreichen, dass sexuelle Gewalt an Kindern nicht mehr verjährt. Bisher geschieht dies nach 15 Jahren. Regierung und Parlament halten den Vorstoß jedoch für ungeeignet. Sie haben ein Gesetz beschlossen, wonach die 15-jährige Verjährungsfrist erst mit der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt. Lehnt das Volk die Initiative ab, tritt dieser Parlamentsvorschlag in Kraft.
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Autor: Andrea Drescher
