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28. November 2008

Mehr Schutz für die Schweizer Jugend

Am Sonntag stimmt das Land über die Verjährungsfrist von sexuellem Missbrauch ab

BASEL. Sexueller Missbrauch an Kindern dürfe nicht mehr verjähren, fordert eine Schweizer Volksinitiative. Denn viele Opfer finden erst als Erwachsene den Mut, ihre Peiniger anzuzeigen. Darüber stimmen am kommenden Sonntag die Schweizer ab, wie auch über eine andere Vorlage: Um den Schutz von Jugendlichen geht es auch bei der sogenannten Hanf-Initiative, die jungen Menschen den Zugang zu Cannabis-Produkten erschweren, gleichzeitig aber Erwachsenen einen straffreien Konsum bescheren soll.

Wer als Kind missbraucht wurde, braucht oft viele Jahre, um das Schweigen zu brechen. Denn häufig sind die Täter Familienangehörige, von denen die Opfer wirtschaftlich und emotional abhängig sind. Aber nur wenn ein Täter angezeigt und verurteilt wird, kann er sich nicht noch an weiteren Kindern vergehen. So argumentieren Schweizer Opferschutzverbände, um zu erreichen, dass sexuelle Gewalt an Kindern nicht mehr verjährt. Bisher geschieht dies nach 15 Jahren. Regierung und Parlament halten den Vorstoß jedoch für ungeeignet. Sie haben ein Gesetz beschlossen, wonach die 15-jährige Verjährungsfrist erst mit der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt. Lehnt das Volk die Initiative ab, tritt dieser Parlamentsvorschlag in Kraft.

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Es soll strenge Strafen für Drogenhändler geben
Die Hanf-Initiative und das damit verbundene Referendum über eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes haben eine lange Vorgeschichte. Als Reaktion auf die offenen Drogenszenen zu Beginn der 90er Jahre haben Städte, Kantone und der Bund ihre Drogenpolitik auf vier Beine gestellt: Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression. Offenbar mit Erfolg, denn die Szenen sind verschwunden und mit ihnen auch die zahlreichen Hanfläden. Ein Versuch, diese Politik gesetzlich zu verankern, scheiterte jedoch 2004. Die Abstimmung am Sonntag ist ein neuer Versuch, das Betäubungsmittelgesetz aus dem Jahr 1951 entsprechend zu ändern. Damit verbunden wäre eine Verbesserung des Jugendschutzes, etwa durch strengere Strafen für Leute, die ihnen Drogen verkaufen und durch ein Werbeverbot für Betäubungsmittel. Profitieren würden von der Änderung zudem Langzeitabhängige. Denn die Grundlage für eine heroingestützte Therapie läuft Ende 2009 aus. Nur eine Gesetzesänderung könnte dies verhindern. Hinzu kommt, dass Cannabis für die medizinische Anwendung zugelassen würde. Heute ist es auch als Medikament verboten, obwohl es Patienten mit Multipler Sklerose hilft. Die Hanf-Initiative will vor allem eins: Dass Cannabis straffrei konsumiert und für den Eigenbedarf angebaut werden kann. Dies aber lehnen Regierung und Parlament ab. Sie warnen, dass eine Lockerung zu praktischen Problemen mit den Nachbarländern führen könnte.

Autor: Andrea Drescher